| Nr. 448/10
zu TOP 9: Koalition wird eigene Tariftreueregelungen vorlegen
Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Seit über einem Jahr diskutieren wir den vorliegenden Gesetzentwurf des SSW und seit über einem Jahr tauschen wir die gleichen Argumente aus. Doch es wird wohl auch in Zukunft so sein: Wir kommen bei der Tariftreueregelung nicht auf den gleichen Nenner.
Zur Historie: Vor sieben Jahren wurde das Schleswig-Holsteinische Tariftreuegesetz verabschiedet – anfangs gegen den Widerstand der CDU-Fraktion. Vor dreieinhalb Jahren aber haben wir gemeinsam mit der SPD eine Änderung des Tariftreuegesetzes auf den Weg gebracht. Das zeigt, dass wir bei aus unserer Sicht kritischen Punkten eben nicht immer nur Nein sagen, sondern konstruktiv an verantwortungsvollen Lösungen arbeiten. Das ist etwas, was man leider nicht von allen Fraktionen hier behaupten kann – aber zur Fehmarnbeltquerung kommen wir erst am Freitag.
Nach dem Rüffert-Urteil des EuGH aus dem Frühjahr 2008 war es schließlich nicht mehr möglich, unser Tariftreuegesetz aufrechtzuerhalten, seine Anwendung wurde untersagt. Die Ähnlichkeiten zum beklagten Niedersächsischen Gesetz waren einfach zu groß.
Nun hat der Urteilsspruch eine wichtige Kernaussage, um die wir alle – da können wir uns strecken wie wir wollen – nicht herumkommen: Europarechtskonforme Tariftreueregelungen müssen auf das Arbeitnehmerentsendegesetz abstellen. Punkt.
Seit dem April 2008 wird immer wieder versucht, diese Tatsache zu negieren. Doch ich sage es hier noch einmal deutlich, und wiederhole es bei Bedarf auch immer wieder: Eine Tariftreueregelung in Schleswig-Holstein kann nur deklaratorischen Charakter haben. Und diesen Fakt, lieber Kollege Harms, kann auch der SSW nicht wegwischen. Und ich möchte noch mal kurz die Punkte skizzieren, warum wir Ihren Gesetzentwurf ablehnen werden:
Zum einen sprechen formelle Gründe dagegen. Für eine deklaratorische Regelung ist ein eigenes Gesetz ziemlich übertrieben. Zum anderen sind es inhaltliche Gründe. Der SSW ist der Auffassung, dass der schienengebundene Personennahverkehr von einer Tariftreueregelung erfasst werden kann. Das wurde im Wirtschaftsausschuss so dokumentiert. Hier muss man schlicht und ergreifend feststellen, dass wir eine andere rechtliche Auffassung haben. Auch wir haben die Gespräche mit den Gewerkschaften und den Betroffenen geführt – allein die Argumente haben uns nicht überzeugt. Ich möchte festhalten, dass unser Seelenheil nicht an diesem Punkt hängt. Schließlich haben wir eine ähnliche Regelung 2007 mit der SPD vereinbart. Wenn es eine zweifelsfrei europarechtskonforme Aufnahme des ÖPNV gibt, spricht aus meiner Sicht nichts dagegen. Doch dem ist nicht so. Und es wäre geradezu fahrlässig, ein Gesetz zu verabschieden, bei dem wir wissen, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit in naher Zukunft von den Gerichten kassiert wird. Das würde lediglich falsche Hoffnungen bei den Betroffenen wecken. Das wäre unsauber. Das wäre unseriös. Und das ist mit uns nicht zu machen.
Wir haben in den vergangenen Beratungen signalisiert, dass wir der Opposition entgegenkommen, und Tariftreueregelungen analog zum Hamburger Modell aufnehmen werden. Wir machen das, um bei diesem Thema zu einem Konsens zu kommen, der die teilweise hysterischen Debatten in der Vergangenheit beruhigt. Der von uns vorgeschlagene Weg, die Regelungen im Mittelstandsförderungsgesetz mit aufzunehmen, ist, denke ich, gangbar. Daher finde ich es bedauerlich, dass der SSW auf seinem Vorschlag beharrt und unnötig einen Keil in den Landtag treibt. Nichtsdestotrotz lade ich alle Fraktionen ein, die Diskussion bei der Verabschiedung des MFG fortzusetzen und sich unserem vernünftigen und europarechtskonformen Vorgehen anzuschließen. Wir schließen uns dem Votum des Wirtschaftsausschusses an und lehnen den Gesetzentwurf ab.
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Max Schmachtenberg
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