Bibliotheksgesetz | | Nr. 365/16

zu TOP 9: Bibliothekengesetz kurz vor Toreschluss still und leise verabschiedet

Der kulturpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Peter Sönnichsen, hat die heutige (22. Juli 2016) Verabschiedung des Bibliotheksgesetzes durch die Regierungsfraktionen kritisiert:

„Im Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und SSW zur Halbzeit der Legislaturperiode ein umfassendes Bibliotheksgesetz angekündigt. Nun wurde es kurz vor Toreschluss still und leise in der Sammeldrucksache verabschiedet. Da dieses Gesetz außer einer Beschreibung des Ist-Zustandes nichts erreicht, habe ich Verständnis für den Versuch der Regierung, einer Debatte darüber auszuweichen“, erklärte Sönnichsen.

Kostenträger blieben die Kommunen, direkt und/oder über das Finanzausgleichsgesetz. Auf jegliche Festlegungen, die Konnexität ausgelöst hätten, wurde verzichtet. Die zu begrüßende Aufwertung der Landesbibliothek zur Landesoberbehörde wäre auch ohne Gesetz per Verordnung möglich gewesen.

„Die CDU-Fraktion spricht all jenen Dank und Anerkennung aus, die im gesamten Bibliothekenwesen, in den Einrichtungen und bei deren Trägern sowie den kommunalpolitischen Gremien engagiert tätig sind. Gerade sie hätten ein Gesetz verdient, das dem Anspruch, nach dem Land und Kommunen gemeinsam für die Kultur verantwortlich sind, auch gerecht wird“, so Sönnichsen.

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