| Nr. 271/07

zu TOP 8: Wir begrüßen nach der Anhörung die Stringenz und Klarheit des Gesetzentwurfs

Sperrfrist: Redebeginn
Es gilt das gesprochene Wort

Mit dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens geht Schleswig-Holstein zusammen mit den Nachbarländern einen entscheidenden Schritt zum Schutz der Nichtraucher. Und dieses ist der überwiegende Teil unserer Bevölkerung. 75 % der Deutschen rauchen nicht!

Die hoch emotional geführte Debatte erweckte zeitweilig den Eindruck, man wolle 100 % der Deutschen das Rauchen verbieten. Und meine Damen und Herren, die sich noch in der Beratung befindenden Gesetzentwürfe der Länder zeigen Wirkung. Am 29.6. melden sowohl „Spiegel online“ als auch www.tagespiegel.de „Tabak-Lobby löst sich auf“. Der Verband der Zigarettenindustrie (VdC) löst sich auf.
Der Marktführer Phillips Morris verlässt den Verband u. a. mit folgender Begründung: „Der VdC habe den Geist der Zeit verkannt und weiter auf eine Totalopposition gegen einen umfassenden Nichtraucherschutz gesetzt“. Weiter: „Man wolle sich stärker einsetzen für gesundheitspolitisch orientierte Regulierung der Tabakwirtschaft und ein fast komplettes Werbeverbot für Zigaretten.“

Denn: „Zigaretten seien ein schädliches und uncooles Produkt, vor dem es die Gesellschaft, vor allem Kinder und Jugendliche, stärker zu schützen gelte“! Bravo – welche Einsicht!

Liebe Kolleginnen und Kollegen, auf die gesundheitlichen Auswirkungen durch das Rauchen bin ich bereits bei der letzten Debatte eingegangen. Wiederholung macht hier nichts besser.

Die CDU-Fraktion begrüßt den vorliegenden Gesetzentwurf in seiner Stringenz und Klarheit, er enthält keine faulen Kompromisse.

Unstrittig, wie übrigens in allen Nachbarbundesländern sind die im § 2 aufgeführten Gebäude verhängten Rauchverbote.

Diskussion gab es lediglich im Bereich der Gaststätten. Wird es eine so genannte „Eckkneipen“ Ausnahmen geben ja oder nein?

Nach dem Peter Bartsch, Landeschef der Dehoga, am 06.06.07 in der Dithmarscher Landeszeitung bekräftigte, dass er das Gesetz „durchwachsen positiv sehe“, er bedaure, dass auch Eckkneipen rauchfrei werden sollen, aber immerhin könnten Festsäle zu Nebenräumen erklärt werden, damit könne er leben, scheint auch hier kein Handlungsbedarf mehr zu sein.

Jetzt hat uns noch ein Antrag zum Gesetzentwurf von der FDP erreicht. Nun soll es eine Innovationsklausel geben.

Also: es darf weiter geraucht werden, wenn dann die Luft durch entsprechende technische Geräte so gereinigt wird, dass sie auch OP tauglich ist.

Lieber Kollege Dr. Garg, Vorschlag: wir bleiben bei den Regelungen des jetzt vorliegenden Gesetzentwurfes und schlagen den Gastwirten vor, entsprechende Geräte nach Innovationsklausel in den abgetrennten Raucherräumen zu installieren. Zum Schutz nicht rauchender, solidarischer Begleiter der Raucher.

Wir werden selbstverständlich diesen Antrag in die Beratung des Gesetzes wie auch den FDP-Gesetzentwurf mit einbeziehen! Wie auch den eingegangenen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen.

Lieber Herr Dr. Garg, ich wünsche mir so sehr, dass Sie auch als gesundheitspolitischer Sprecher ihrer Fraktion, so wie der Ministerpräsident von Niedersachsen, ihre Position zum Nichtraucherschutz kritisch überprüfen und möglicherweise, wie Christian Wulff, korrigieren.

Wir werden das Problem des Passivrauchens mit diesem Gesetzentwurf nicht abschließend regeln können.

Wir können es wohl im öffentlichen Raum regeln.

Wir können es aber nicht dort regeln, so es genauso gefährlich ist, nämlich zu Hause, in der Familie oder im Auto. Auch dort ist Passivrauchen schädlich.

Wir müssen also eigenverantwortliches Handeln aller Bürger stärker. Das ist das Ziel, für das wir gemeinsam werben sollten.

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Pressesprecher
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon: 0431/988-1440

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