| Nr. 369/07

zu TOP 8: Artverwandte Aufgaben und das entsprechende Fachpersonal zusammenführen

Sperrfrist: Redebeginn
Es gilt das gesprochene Wort

Unser gemeinsames politisches Ziel ist es, artverwandte Aufgaben und das entsprechende Fachpersonal zusammenzuführen.

Dadurch soll es mittelfristig zu einer kostenmäßigen Entlastung des Landeshaushaltes kommen. Gleichzeitig ist es sozialpolitisches Ziel, die Qualität des Arbeitsschutzes weiter zu verbessern. Weiter soll ein Beitrag geleistet werden, Bürokratie abzubauen.

Der vorgelegte Gesetzentwurf zur Übertragung von Vollzugsaufgaben des Staatlichen Arbeitsschutzes findet die einhellige Zustimmung der Wirtschaft. Sowohl die Industrie- und Handelskammern als auch die Unternehmensverbände haben das beabsichtigte Organisationsmodell begrüßt.

Und auch die Selbstverwaltung der Unfallkasse, bestehend aus Gewerkschaften und öffentlichen Arbeitgebern, hat Zustimmung signalisiert.


In der folgenden Ausschussberatung werden wir die am 8. Oktober 2007 von der Arbeitsgemeinschaft der Personalräte des Landesamtes für Gesundheit und Arbeitssicherheit und der Unfallkasse Schleswig-Holstein an den Staatssekretär Dr. Körner gestellten Fragen zum Beratungsgegenstand machen.

Bereits heute können wir allerdings feststellen, dass die Unfallkasse Schleswig-Holstein als landesunmittelbarer Verwaltungsträger bereits im Rahmen ihrer Tätigkeit als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung vergleichbare Aufgaben vollzieht.

Mit der Übertragung des Staatlichen Arbeitsschutzes müssen Synergien erzeugt werden.

Im vorliegenden Gesetzentwurf werden die erforderlichen Regelungen zur Personalüberleitung zum 1. Januar 2008 getroffen.

Wichtig ist für die CDU-Landtagsfraktion, dass das Grundprinzip des dualen Arbeitsschutzes nicht in Frage gestellt wird.

Das Arbeitsschutzkonzept, Aufgabenkritik und die gewählte Organisationsform stellen eine Senkung des Verwaltungsaufwandes sicher.

In vielen Bereichen der Wirtschaft reduziert sich für die betreuten Unternehmen die Zahl der Aufsichtsbehörden auf eine. Und auch das ist besonders wichtig und wird von der CDU-Landtagsfraktion begrüßt.

Es folgt in den nächsten Wochen die Beratung des Gesetzentwurfes im Ausschuss. Um eine zügige Erörterung sicherzustellen, wäre es sinnvoll, wenn uns das zuständige Sozialministerium kurzfristig die Antworten auf den Fragenkatalog der Arbeitsgemeinschaft der Personalräte übermitteln könnte.

Ich bitte um Überweisung in den federführenden Sozialausschuss.

Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:

Pressesprecher
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon: 0431/988-1440

http://www.cdu.ltsh.de

Pressemitteilungen filtern