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zu TOP 86: Sozialpolitik ist eine moralische Verpflichtung unserer Gesellschaft

Sperrfrist: Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort!

Zunächst einmal herzlichen Dank an Frau Wille und ihr Team für den Tätigkeitsbericht für das Jahr 2011.

Er macht deutlich, dass das Engagement der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten unverzichtbar ist und all denen, die zu den Schwächeren unserer Gesellschaft gehören, die Möglichkeit gibt, ihr ganz persönliches Anliegen an kompetenter Stelle vorzutragen.

Die Sozialgesetzgebung ist kompliziert. Die Betroffenen müssen trotz vieler bereits bestehender Beratungsangebote kommunaler Einrichtungen, der Wohlfahrtsverbände, Pflegestützpunkte, Verbraucherzentrale etc. eine an ihrer persönlichen Situation orientierte unbürokratische Hilfe erhalten und über ihren Rechtsanspruch informiert werden.

Wir müssen kritisch hinterfragen, ob unsere Gesetzgebung zur Sozialpolitik, insbesondere auf Bundesebene praxis- und realititätsnah ist. Mit dieser Anmerkung möchte ich keineswegs all die unbezahlbaren Maximalforderungen der Oppositionsparteien – insbesondere während der letzten Tage vor der Wahl – stützen, sondern die Frage aufwerfen, wie wir all den Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, zur Durchsetzung ihres Rechtsanspruchs noch passgenauer helfen können. Dies ist sicher auch eine Frage gut ausgebildeter Fachkräfte in den Sozialämtern der Kreise und kreisfreien Städte. An dieser Stelle möchte ich dem Kreis Nordfriesland ein besonderes Lob aussprechen, da er in vielen Fragen sozialer Belange eine Vorreiterrolle einnimmt.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass es noch immer einen Personenkreis gibt, der sich der Situation, zum Bedarfsempfängerkreis zu gehören, schämt. Wer Sozialleistungen in Anspruch nehmen muss, darf nicht in die diskriminierende Position von Bittstellern gedrängt werden.

In 2011 hat die Zahl der Eingaben den höchsten Stand seit Bestehen der Institution erreicht.

Wie aus dem Bericht ersichtlich, nimmt der Bereich rund um das Sozialgesetzbuch II – Hartz IV – mit den Eingaben zu den Kosten der Unterkunft und Heizung einen Schwerpunkt ein.

In diesem Punkt ist in Übereinstimmung mit der Bürgerbeauftragten zu begrüßen, dass das Land Schleswig-Holstein den Kreisen und kreisfreien Städten die Möglichkeit gibt, die Richtwerte für die Kosten der Unterkunft und Heizung per Satzung zu bestimmen und dabei die Ermittlungsgrundsätze offengelegt werden müssen. Dies klingt gut, zumal dabei regional unterschiedliche Gegebenheiten bezüglich marktüblicher Mieten Berücksichtigung finden werden.

Nach wie vor bedauerlich ist, dass häufig der für sozial Schwache zur Verfügung stehende Wohnraum nicht energiesparend ausgerüstet ist und auch deshalb die Diskussion um die Kostenfaktoren zu Lasten der Betroffenen geführt wird.

Ich wünsche mir, dass die Kreise und kreisfreien Städte in dieser sensiblen Angelegenheit ihre Möglichkeiten zugunsten der Benachteiligten unserer Gesellschaft verantwortungsvoll nutzen werden. Dies würde eine wesentliche Erleichterung für die Betroffenen bedeuten. Es kann nämlich nicht sein, dass zur Erfüllung von starren Rechtsvorschriften Hartz-IV-Empfänger zu Umzügen und Aufgabe des vertrauten Umfeldes gezwungen werden. Daher ist die Entscheidung der Landesregierung, die Kreise und kreisfreien Städte einzubinden ein Lichtblick für die Betroffenen!

Im Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten wird aus den Eingaben deutlich, wo die jetzt und zukünftig vorrangigen Handlungsfelder der Sozial- und Gesellschaftspolitik sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene liegen. Allein das Stichwortverzeichnis im Anhang 3 spricht für sich!

Mit der Einrichtung der Stelle einer Bürgerbeauftragten für Soziale Angelegenheiten hat Schleswig-Holstein einen entscheidenden Schritt in die Richtung getan, dass es für Hilfesuchende im Dschungel der Sozialgesetzgebung eine Anlaufstelle gibt.

Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein ist ein Prellbock für alle Unzulänglichkeiten sozialpolitischer Gesetzgebung und ihr Bericht ist eine Aufforderung an die Bundes- und Landespolitik in vielen Punkten nachzubessern. Dafür wird sich die CDU einsetzen.

Seit 2009 hat uns die Opposition – insbesondere DIE LINKE – populistische Anträge zur Sozialpolitik präsentiert, ohne einen Vorschlag der Finanzierbarkeit zu unterbreiten.

Ich warne vor Schönrednern im Wahlkampf, die bei konkreten Fragen zur Finanzierbarkeit der Wohltaten eine Antwort schuldig bleiben!

Sozialpolitik ist eine moralische Verpflichtung unserer Gesellschaft. Das ist für uns selbstverständlich. Sozialpolitik auf Pump ist eine Gesellschaftslüge und hat als Effekthascherei im Wahlkampf nichts zu suchen. Das geht langfristig zu Lasten der Betroffenen und wird nicht dazu beitragen, die Bürgerbeauftragte und ihr Team zu entlasten.

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Max Schmachtenberg
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