Daniel Günther
Ministerpräsident

| Nr. 090/10

zu TOP 8: Wir brauchen keine Einheitslehrer

Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn

Wer jetzt den Eindruck hat, ein Déjà vu zu durchleben, muss sich nicht wundern.
Schließlich haben wir die Debatte über den identischen Gesetzentwurf zur Lehrerbildung vor etwas über zwei Jahren bereits an gleicher Stelle geführt.
Es gehört schon eine besondere Chuzpe dazu, verehrte Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, uns hier und heute gut zweieinhalb Jahre später mit der Drucksache 17/281 ein baugleiches Modell des Lehrerbildungsgesetzes vorzulegen, welches im Vergleich zum Vorgänger Drucksache 16/1700 nur durch sein unübersichtlicheres Layout besticht.

Die Einführung eines Stufenlehrers, der in allen Schulen einsetzbar ist, wird weder durch Zeitablauf noch durch ausschweifende und schwammige Definitionen besser.
Wir brauchen keine Einheitslehrer, sondern Lehrer, die den individuellen Bedürfnissen der Schüler an den unterschiedlichen Schulformen gerecht werden.
Wir als CDU - ich betone das - stehen auch in dieser Legislaturperiode für ein differenziertes Angebot und das erfordert auch differenzierte Lehrämter.

Wir sind uns doch darin einig, dass die fachliche und pädagogische Kompetenz der Lehrkräfte eine wesentliche Grundlage für die Vermittlung guter Schulbildung ist.
Insbesondere im Bereich der Fachdidaktik sind die Lehramtsstudiengänge nach Auffassung der Koalition verbesserungsbedürftig.

Aber gerade im Hinblick auf eine veränderte Schullandschaft sind schulartbezogene Profile der Lehrerbildung unerlässlich.

Dies gilt insbesondere für die Gymnasiallehrerausbildung, weil sowohl das Leistungsprofil der Gymnasien als auch die Anforderungen des Oberstufenunterrichts in anderen Schularten mit gymnasialer Oberstufe eine entsprechende fachliche Ausrichtung des Lehramtsstudiums erfordern.

Anpassungsbedarf besteht dagegen angesichts der veränderten Schulstrukturen bei den anderen Lehrämtern der weiterführenden Schulen. Innerhalb von Studiengängen für die nicht gymnasialen Schularten wäre es zum Beispiel denkbar unterschiedliche Schwerpunkte zu setzen. Wir sollten daher in dieser Wahlperiode das Lehramtsstudium den Schulstrukturen anpassen. In diesem Zusammenhang weise ich jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die KMK in Reaktion auf die einzelnen Probleme bei der Umsetzung des Bologna-Prozesses („Bildungsstreik“) per Beschluss vom 15.10.2009 entschieden hat, nach wie vor das zweistufige Studiensystem mit den Abschlüssen Bachelor und Master als entscheidenden Schritt zur Flexibilisierung von Studium und Ausbildung und zur Verbesserung der Durchlässigkeit innerhalb der Bildungssysteme aufrecht zu erhalten.

Wir sollten abwarten, welche Erfolgsaussichten die KMK-Initiative von Schleswig-Holstein für einen grundständigen Masterstudiengang entwickelt.

Mir geht es insbesondere darum, im Einklang mit der KMK der empfundenen Überregulierung und Fehlentwicklungen im Bereich der Lehrerbildung entgegen zu steuern und Gestaltungsmöglichkeiten anzubieten. Veränderungsbedarf besteht vor allem im Bereich der Lehramtsausbildung im nicht-gymnasialen Bereich, da dieser nicht den KMK-Vorgaben entspricht – eine Neuregelung bis 2013 ist hier unerlässlich. Von Interesse könnte an dieser Stelle die Prüfung des „NRW-Modells“ sein:

In NRW wurde im Sommer 2009 die Studienstruktur und –dauer für alle Lehrämter angeglichen, d.h. 6-semestriger Bachelorstudiengang und 4-semestiger Masterstudiengang mit einem Praxissemester für alle Schularten/-stufen, unter Verkürzung des Vorbereitungsdienstes von 24 auf 12 Monate in 2 Schritten.

Insbesondere die Ausweitung der Praxisphase könnte der Stärkung der Fachdidaktik und Pädagogik sowie der Verbesserung der Berufsorientierung durch das Kennenlernen weiterer Berufsfelder dienen.
Der Vorbereitungsdienst für Lehrkräfte in Ausbildung könnte auf diese Weise enger mit dem Studium in der Masterphase verzahnt werden und zur stärkeren Integration von Theorie und Praxis führen.

Auf eine bessere Betreuung und Ausbildung der Referendare/Lehramtsanwärter durch Studienleiter wäre dabei ebenso zu achten wie die Sicherstellung einer verbesserten Lehrerfortbildung und Fachberatung im Rahmen der Neuausrichtung der Arbeit des Instituts für Qualitätsentwicklung (IQSH).


Ein eigenes Gesetz benötigen wir hingegen auch mit Blick auf den bürokratischen Aufwand nicht. Die von den GRÜNEN mit diesem Gesetzentwurf definierten Ziele lohnt es sich aber dennoch im zuständigen Fachausschuss zu diskutieren. Deshalb stimmen wir einer Überweisung in den Bildungsausschuss zu.

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