Barbara Ostmeier (ehemalige Abgeordnete)
Justiz, Sport, Integrations- und Flüchtlingspolitik

| Nr. 333/15

zu TOP 8: Die Justizministerin sollte bestehende Probleme lösen, bevor sie neue schafft

Die justizpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Barbara Ostmeier, hat in der Debatte um ein Landesstrafvollzugsgesetz eine Orientierung an der Realität angemahnt.

„Der von der Regierung vorgelegte Gesetzentwurf formuliert Wunschvorstellungen, ohne die Frage nach der Umsetzbarkeit zu beantworten. Wenn der im Gesetz formulierte Wunsch und die Realität auseinanderklaffen, ist das Gesetz in der Praxis von vornherein zum Scheitern verurteilt“, sagte Ostmeier in ihrem heutigen (17. Juli 2015) Debattenbeitrag. Eine mangelhafte Umsetzung drohe der Akzeptanz der Bevölkerung für einen modernen Strafvollzug erheblich zu schaden, warnte die CDU-Abgeordnete.

Ostmeier wies darauf hin, dass der Krankenstand der Mitarbeiter im Strafvollzug weiterhin erschreckend hoch und die Arbeitszufriedenheit erschreckend niedrig sei. Der Gesetzentwurf führe deshalb unweigerlich zu weiteren Belastungen des Personals, etwa durch die Ausweitung von Aufschlusszeiten und des „familienfreundlichen“ Vollzugs.

„Der Gesetzentwurf zeigt selbst, wie unausgegoren er ist. Wenn die Landesregierung in der Begründung davon ausgeht, dass die Ausweitung der Aufschlusszeiten nur an den Wochenenden zu einem geringen personellen Mehrbedarf führt, ist das fernab der Wirklichkeit. Ebenso ist die Annahme, man könne Mehrbedarfe durch die Einrechnung von Stellen aus der Abschiebehaftanstalt Rendsburg decken, wenig seriös. Es ist mehr als unwahrscheinlich, dass Schleswig-Holstein nach der Reform des Bleiberechts dauerhaft ohne Abschiebehafteinrichtung auskommen wird. Daher werden diese Stellen absehbar für den Strafvollzug gar nicht zur Verfügung stehen“, so die Justizpolitikerin.

Ostmeier kritisierte, dass die Landesregierung offenbar keine Idee habe, wie mit der zunehmenden Zahl psychisch kranker Häftlingen umzugehen sei. Der Gesetzentwurf spreche hierbei lediglich von einer „Sondierung“ verschiedener Optionen. Mit keinem Wort würde auf die besonderen Herausforderungen durch die steigende Zahl älterer Gefangener eingegangen.

„Für den Erlass des Gesetzes besteht keinerlei Handlungsdruck. Wir haben ein Bundesgesetz, dass funktioniert und das bereits heute all das ermöglicht, was in dem neuen Gesetzentwurf verbindlich festgeschrieben werden soll. Ich hätte erwartet, dass das die Justizministerin sich zuerst mit der Lösung bestehender Probleme befasst, bevor sie durch zusätzliche Anforderungen neue Probleme schafft“, so Ostmeier.

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