Petra Nicolaisen (ehemalige Abgeordnete)

Petra Nicolaisen (ehemalige Abgeordnete)
Innen- und Rechtspolitik

Wahlrecht | | Nr. 513/15

zu TOP 7,10,12,13: CDU fordert Rückkehr zu Sperrklausel im Kommunalwahlrecht

Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn

In der Kürze der Zeit ist es leider nicht möglich auf alle Inhalte der Anträge einzugehen. Ich beschränke mich zunächst auf Teile im Gesetzentwurf zu Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften und stelle mit Sorge fest, dass die Anordnung von Verwaltungsgemeinschaften auf Amtsebene ein bestehendes Anordnungsrecht ergänzt, indem die betroffenen Gemeinden ein Anhörungsrecht erhalten, aber keine Mitspracherecht. Hier wird das kommunale Selbstbestimmungsrecht mit Füßen getreten.

Verwaltungsgemeinschaften machen durchaus Sinn, aber auf freiwilliger Basis. Um auf die gestrige Presselage zu reagieren: Richtig ist, dass dass angeordnete Verwaltungsgemeinschaften Gegenstand eines Gesetzentwurfes der damaligen Landesregierung aus dem Jahr 2011 waren. Auf Antrag der damaligen Regierungsfraktionen von CDU und FDP wurde die Regelung nicht in das Gesetz übernommen.

Die Haltung der Fraktion zu den angeordneten Verwaltungsgemeinschaften hat sich also nicht geändert. Der Teil des Gesetzentwurfes widerspricht im Übrigen dem Versprechen der Landesregierung, Kooperationen und Fusionen auf kommunaler Ebene nur dem Prinzip der Freiwilligkeit zu unterwerfen. Der Gesetzentwurf sieht weiterhin vor, dass die Kommunen zu Minderheitenberichten verpflichtet werden, dort wo sie heimisch sind?! Über die Definition heimisch lässt sich bereits streiten.

Der Schutz der dänischen Minderheit und der nationalen Friesen ist seit 1990 in der Landesverfassung verankert, 2012 kam der Schutz der Sinti und Roma hinzu. Mehr Aktenordner haben noch niemals für mehr Leben in den Kommunen gesorgt. Im Übrigen werden die Interessen wirkungsvoll von den Minderheiten vertreten und gelebt. Kreise fertigen Berichte und haben den kreisangehörigen Bereich im Blick!

Über die Neufassung der Zusammensetzung der Amtsausschüsse müssen wir uns in einem intensiven Verfahren mit den Kommunen und Ämtern auseinandersetzen. Ziel muss es sein, eine Funktionsfähigkeit der Amtsausschüsse zu gewährleisten. Kommen wir nun zu den Änderungen wahlrechtlicher Vorschriften:

Ein Großteil der Änderungen ist für uns als CDU tragbar und unter anderem ein Ergebnis aus dem Antrag „Demokratie lebt auch von Wahlbeteiligung“.

Nun aber konkret zu unserem Änderungsantrag, indem wir eine maßgebende Systemänderung vorschlagen:
1. Rückkehr zum Auszählverfahren nach d`Hondt im Landeswahlgesetz und im Gemeinde- und Kreiswahlgesetz
2. Einführung einer Sperrklausel im Bereich des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes
3. Einführung einer Mehrheitsklausel im Bereich des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes, die im Bedarfsfall mehr als ein Zusatzmandat ermöglicht

Begründung:
Das neue Wahlrecht, das zur Kommunalwahl 2013 erstmals Anwendung fand, hat in einigen Gemeinden in Schleswig-Holstein zu kuriosen Ergebnissen geführt. So haben Parteien und Gruppierungen, die die absolute Mehrheit der Stimmen bei der Kommunalwahl erreicht haben, nicht die absolute Mehrheit in der Vertretung! Ein deutliches Beispiel ist die Gemeinde Boostedt, in der die CDU 51,06 % der Stimmen aber nur 8 von 17 Sitzen in der Gemeindevertretung erreichte. Ähnliche Beispiele gibt es auch für die SPD! Die Kommunalwahl 2013 hat deutlich gezeigt, dass durch das neue Auszählverfahren/Höchstzählverfahren nach Saint Lague/Schepers die Parteien und Gruppierungen mit großem Stimmenanteil benachteiligt wurden. Die Anhebung des Teilers auf 0,7 ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, jedoch nicht ausreichend. Die Zersplitterung der Vertretungen auf kommunaler Ebene ist in erster Linie eine Folge des Wegfalls der 5%-Hürde.Wir brauchen arbeitsfähige Kommunalvertretungen und Kreistage!

Liebe Kolleginnen von SPD und GRÜNEN, schauen Sie doch einfach zu Ihren Fraktionskollegen nach Nordrhein Westfalen. Hier wurde am 22 09.15 eine Pressemitteilung von SPD, CDU und GRÜNEN zur Einführung einer Sperrklausel in Höhe von 2,5% bei künftigen Kommunalwahlen veröffentlicht. Unter der Überschrift „ Wir schützen die kommunale Demokratie“. Auch hier sieht man die Notwendigkeit , die Funktionsfähigkeit der kommunalen Gremien zu stärken, etwas gegen die Zersplitterung zu unternehmen.

Zur Änderung Landesverfassungsgerichtsgesetzes:
Eine vergleichbare Regelung gibt es im Deutschen Bundestag seit 2012, eine solche Änderung ist durchaus nachvollziehbar. Zur Einführung von Bürgerentscheiden in Angelegenheiten der Ämter: Diese sind bisher so nicht vorgesehen, die Ämter sind keine klassischen Gebietskörperschaften, Einflussnahme der Bürger erfolgt ausschließlich über die Amtsausschussmitglieder.

Ich freue mich auf weitere konstruktive Beratungen im Innen- und Rechtsausschuss!

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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon: 0431/988-1440

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