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zu TOP 7: Einstimmiges Votum für Kinderrechte

Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn

Vor vier Wochen haben wir in erster Lesung über die Aufnahme der Kinderrechte in die Verfassung des Landes Schleswig-Holstein beraten.

Vorausgegangen war die „Volksinitiative Kinderrechte stärken – Armut bekämpfen“. Die Initiatoren dieser Volksinitiative aus der AWO, dem Kinderschutzbund und dem Sozialverband haben sich seit 2008 für die Aufnahme der Kinderrechte in die Landesverfassung eingesetzt und mehr als 30.000 Unterschriften für ihr Anliegen an den Landtagspräsidenten Torsten Geerdts überreicht. Dafür gebührt ihnen unser Respekt.

Es ist müßig, von den Schwierigkeiten der Kompromissfindung zu berichten, dies ist hinreichend geschehen.

Schauen wir auf das, was wir gemeinsam mit der Volksinitiative formuliert haben und in einen Antrag der Fraktionen von CDU, FDP, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und des SSW eingebracht haben:

(1) Kinder und Jugendliche stehen unter dem besonderen Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung.

(2) Bei der Schaffung und Erhaltung kindgerechter Lebensverhältnisse ist dem besonderen Schutz von Kindern und ihren Fähigkeiten und Bedürfnissen Rechnung zu tragen.

(3) Kinder und Jugendliche sind Träger von Rechten. Sie haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung, auf Bildung, auf soziale Sicherheit und auf die Förderung ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten.

Mit dieser Formulierung weichen wir zwar vom ursprünglichen Textvorschlag der Volksinitiative ab, liegen jedoch inhaltlich dicht beieinander. Auch wenn der Begriff „Armut“ nicht direkt genannt wird, wird diesem im Absatz (2) indirekt Rechnung getragen. Es ging uns nicht darum Symbolpolitik zu betreiben, sondern Aussagen zu treffen, die politisch umsetzbar sind und mit Leben erfüllt werden können.

Heute möchte ich mich noch einmal bei den Vertretern der Volksinitiative bedanken dafür, dass sie geduldig und konstruktiv an dem fraktionsübergreifenden Vorschlag mitgewirkt haben.

Auch meinen Kolleginnen und Kollegen der anderen beteiligten Parteien gilt mein Dank.

In der letzten Sozialausschusssitzung wurde der Vorschlag der LINKEN abgelehnt, so dass auch die LINKE sich heute dem parteiübergreifenden Gesetzentwurf anzuschließen wird.

Darüber freuen wir uns, da ein einstimmiges Votum die Volksinitiative stärkt und den besonderen Anlass einer Verfassungsänderung würdigt.

Es ist aus meiner Sicht alles gesagt. Nun müssen den guten Absichten auf allen Seiten Taten folgen.

Ein deutliches Signal der Landesregierung ist die Aufstockung der Förderung von Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen um 10 Mio. Euro jährlich auf künftig 70 Mio. Euro. Auch die nach Vorlage des Haushaltsentwurfs von den Regierungsfraktionen beschlossenen Mehrausgaben für den Landesjugendring, die institutionellen Förderung der Jugendverbände und freien Träger, zur Leseförderung und Schulsozialarbeit sowie für Modellprojekte zum Übergang vom Kindergarten in die Schule gehen ebenso in die richtige Richtung wie das Vorziehen von Investitionen zur Betreuung Unter-Drei-Jähriger und die Aufstockung der Mittel von 46 Mio. Euro auf 60 Mio. Euro.

Die Aufnahme der Kinderrechte in die Landesverfassung ist sowohl ein Appell an die Gesellschaft als auch an die Politik.

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Pressesprecher
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon: 0431/988-1440

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