| Nr. 065/07
zu TOP 6 und 19: Schleswig-Holstein und Hamburg sind gleichberechtigte Partner
Mit der „Entschließung zur Medienanstalt Nord“ im Spätsommer 2005 hat sich der Schleswig-Holsteinische Landtag für eine stärkere, länderübergreifende Zusammenarbeit der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg im Bereich der Medienpolitik ausgesprochen und als Ziel die Zusammenlegung der Hamburgischen Anstalt für neue Medien (HAM) und der schleswig-holsteinischen Unabhängigen Landesanstalt für Rundfunk und neue Medien (ULR) formuliert.
Heute ist es nun soweit: Der Medienstaatsvertrag HSH wird abschließend beraten und am 1. März wird die neue gemeinsame Medienanstalt HSH (MAHSH) ihre Arbeit aufnehmen können.
Schleswig-Holstein und Hamburg haben sich in den letzten Jahren als gemeinsamer Kommunikationsraum fortentwickelt und sind schon seit längerer Zeit in vielfältiger Weise medienrechtlich und –politisch miteinander verbunden.
Bereits zum Zeitpunkt der Beratung des Entschließungsantrags „Medienanstalt Nord“ prüften unsere ULR und die HAM Möglichkeiten einer verstärkten Zusammenarbeit. Schließlich wussten sie selber, dass sich eine noch intensivere Zusammenarbeit nur positiv auf die Wettbewerbsposition gegenüber anderen Medienstandorten auswirken konnte. Insofern war die Fusion von den Betroffenen im Grundsatz selbst gewollt, was ich als sehr hilfreich empfunden habe. Sowohl die ULR als auch die HAM haben dem Reformprozess von Anfang an offen gegenüber gestanden. Wir konnten auf die Kooperationsbereitschaft beider Anstalten zählen und insbesondere der ULR möchte ich an dieser Stelle für die jahrelange gute Zusammenarbeit danken.
Aber wie es so häufig ist, merkten wir schnell, dass der Teufel dann doch im Detail steckt. Und so zeigt dann auch die Tatsache, dass wir uns bereits in der kommenden Plenartagung mit einem Änderungsstaatsvertrag beschäftigen werden, dass die Fusion nicht ganz so einfach war, wie wir es uns am Anfang vorgestellt hatten.
Dies betrifft zum Beispiel die Frage nach der Zukunft der bisherigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beider Anstalten. Weder Hamburger noch Schleswig-Holsteiner dürfen in der gemeinsamen Anstalt übervorteilt werden.
Fakt ist, dass Schleswig-Holstein zur Zeit mehr Zeitverträge hat und sicherlich aufgrund der Standortwahl noch Angestellte verlieren wird. Wenn ich nun im Hamburger Abendblatt vom 17. Februar in einem Interview mit dem Direktor der HAM und künftigen kommissarischen Direktor der MAHSH, Lothar Jene, lese, dass niemand entlassen wird, aber befristete Verträge auch nicht verlängert werden, steht im Grunde schon heute fest, dass die Personaleinsparungen erst einmal zu Lasten Schleswig-Holsteins gehen werden. Wir werden in absehbarer Zeit zu überprüfen haben, wie sich die Mitarbeiterschaft seit der Fusion entwickelt hat.
Vielleicht bietet es sich an, dies gemeinsam mit der finanziellen Ausstattung der Anstalt zu tun, die sowohl von der ULR als auch von der HAM als zu gering kritisiert wird. Wir werden genau hinsehen müssen, ob der Etat von 2,8 Millionen ausreicht, denn nur eine finanziell angemessen ausgestattete Anstalt wird mit den anderen Landesmedienanstalten konkurrieren können.
Klar ist, dass Synergieeffekte eintreten werden; diese werden sich allerdings erst mittel- bis langfristig bemerkbar machen.
Schon heute muss die MAHSH aber so ausgestattet sein, dass sie die ihr zugeschriebenen Aufgaben, einschließlich der noch im Änderungsstaatsvertrag aufgenommenen Punkte der Medienkompetenz sowie der Medienpädagogik, angemessen ausüben kann. Denn was nützt es der MAHSH, wenn man ihr im Rahmen der Nachverhandlungen noch mehr Aufgaben zuweist, ihr aber letztlich die dafür erforderlichen finanziellen Mittel nicht?
Meinen Redebeitrag im Rahmen der 1. Lesung habe ich mit dem Hinweis begonnen, dass sich die Regierungsparteien das klare Ziel gesetzt haben den Medienstandort und die Medienwirtschaft im Norden zu stärken und heute kann ich sagen, dass der heute zu verabschiedende Staatsvertrag die Chance dazu bietet.
Wir Schleswig-Holsteiner müssen nur darauf achten, dass wir an der Stärkung auch teilhaben. Schließlich sind wir gleichberechtigte Partner.
So konnte in Nachverhandlungen erreicht werden, dass weiterhin zwei „Tatort“ - Folgen pro Jahr aus Kiel kommen und das Baltic Media Forum sowie die Verleihung des Schleswig-Holstein-Filmpreises in Lübeck dauerhaft gesichert sind.
Für die Zukunft wünsche ich mir, dass bei ähnlichen Fusionen eine frühere Einbindung des Parlaments in die Verhandlungen zum Staatsvertrag erfolgt.
Dadurch könnte manches Missverständnis und manche Unstimmigkeit vermieden werden.
Dem Gesetzentwurf zum Medienstaatsvertrag stimmen wir zu, den Antrag der Grünen lehnen wir ab.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel