| Nr. 023/08

zu TOP 5: Klimaschutzziel ist Querschnittsaufgabe der Landesregierung - Antrag durch Bundespolitik überholt

Sperrfrist: Redebeginn
Es gilt das gesprochene Wort

„Der Kampf gegen die Erwärmung der Erde ist kein politischer, sondern ein moralischer Kampf“, so Al Gore, der frühere amerikanische Vizepräsident und Hauptdarsteller des Dokumentarfilms „Eine unbequeme Wahrheit“

Der Film zeigt schmelzende Gletscher, Hurrikans, Überschwemmungen, Ernteausfälle, Dürren. Bilder, die uns vor Augen führen, dass die Zeit des Achselzuckens vorbei ist. Wir alle sind mit gefordert, jeder Einzelne, unser Land Schleswig-Holstein, Deutschland, Europa und die ganze Welt, sich den Herausforderungen des Klimawandels zu stellen.

Die Landesregierung hat vor einigen Tagen die Bedeutung von Klimaschutzmaßnahmen und Klimaschutzziele genannt, ebenso die beiden Koalitionsparteien wie auch die Oppositionsparteien. Da sind wir uns alle einig. Das ist eine gute Basis für ein langfristiges, verantwortungsbewusstes Handeln zur Rettung des Klimas.

Soeben hat auch die Europäische Kommission einen EU-Plan bis zum Jahre 2020 verabschiedet mit einem Klimapaket, das auch für Deutschland die Erfüllung konkreter Ziele bis 2020 fordert, nämlich
- die Erhöhung des Anteils regenerativer Energien von heute 6,6 % auf 18 % ,

- das Erreichen eindeutiger Grenzen für den CO2-Ausstoß mit einer Reduzierung um 14 % gegenüber 1990 und

- die Umsetzung von Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz in allen Bereichen des Energieverbrauchs.

„Eine Wundertüte für die Rettung des Klimas gibt es nicht. Anstrengungen sind notwendig, die Geld kosten“, so der Kommissionspräsident Barroso. Erstmals nennt die EU auch konkrete Zahlen der finanziellen Belastung: Woche für Woche muss für die Rettung des Klimas jeder europäische Bürger, ob jung oder alt, mit einer Belastung von drei Euro rechnen. Im Jahr sind das dann ca. 160 Euro oder auf ganz Deutschland hochgerechnet pro Jahr etwa 13 Milliarden Euro, für die EU bleiben 60 bis 80 Milliarden Euro.

Wenn wir nichts tun, werden die Aufwendungen zur Schadensbehebung von Klimaschäden mindestens fünfmal, im schlimmsten Fall zwanzigmal so hoch sein, so Barroso.

Dieser Betrag von etwa 13 Milliarden Euro pro Jahr für Deutschland zur Rettung des Klimas ist nicht nur Kostenfaktor, sondern er bedeutet auch Finanzmittel zur Entwicklung neuer Technologien und Schaffung neuer Arbeitsplätze im Bereich regenerativer Energien.

Wir können mithelfen, ganz konkret, unseren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Eine Möglichkeit ist die Erhöhung der Nutzung des Anteils regenerativer Wärmeenergien, also des Verbrauchs in Haushalten, oder allgemein in Gebäuden, die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen wie z.B. Wohn-, Alten- und Pflegeeinrichtungen.

Haushalte in Deutschland sind mit ca. 14 % oder etwa 125 Millionen Tonnen pro Jahr am CO2-Ausstoß beteiligt, mit etwa 30 % entsprechend etwa 142 Millionen Tonnen Steinkohleeinheiten am Energieverbrauch. Der Haus- bzw. Wohnsektor ist ein wichtiger Bereich zur Erhöhung der Energieeffizienz und zur CO2-Reduzierung neben den Bereichen Industrie, Verkehr, Gewerbe, Handel- und Dienstleistungen.

Auf dieses Segment „Wohnen“ bezieht sich auch der Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen. Es ist nur zu schade, dass die Grünen wieder mal etwas abgeschrieben haben, nämlich das Gesetz des Landes Baden–Württemberg. In einigen Zahlen, wo die Grünen glaubten, noch etwas die Anforderungen verschärfen zu müssen, weichen sie vom Antrag aus Baden-Württemberg ab. Der Text ist somit fast ein reines Plagiat. Plagiat kommt aus dem Lateinischen und bedeutet Menschenraub; so schlimm ist es zwar nicht; aber der Antrag ist überflüssig als Antrag für unser Land.

Denn das Bundesumweltministerium hatte im Oktober letzten Jahres einen ersten Referentenentwurf zu einem „Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich“, kurz EEWärmeG, vorgelegt. Am 5. Dezember ist das Gesetz im Rahmen des Meseberg-Paketes von der Bundesregierung beschlossen worden. Es wird nun, insbesondere auch in Abstimmung mit den Ländern, im Bundestag beraten und verabschiedet werden.

Ein Vorpreschen unseres Landes würde, bezogen auf das zu erwartende Bundesgesetz, vorhersehbare Schwierigkeiten machen, so wie diese jetzt auf Baden-Württemberg zukommen. Beide Gesetze – und bei dem Entwurf der Grünen träfe das auch zu – unterscheiden sich nämlich sowohl in der Konzeption als auch in Details. Da wir uns in konkurrierender Gesetzgebung befinden, hat das Bundesgesetz grundsätzlich Vorrang, zumindest ab dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes.

Diese Probleme brauchen wir uns nicht ins Haus zu holen. Wir sollten uns vielmehr auf die Bedeutung der Sache konzentrieren, heute schon. Die Verabschiedung des Bundesgesetzes ist dann nur noch der gesetzliche Rahmen.

Die Initiative von Baden-Württemberg seit Frühjahr 2007, mit der problemlosen Verabschiedung des Gesetzes im November, und dem Inkrafttreten ab dem 1. Januar 2008 hatte seine Begründung auch darin, dem Bund zeitlich auf die Sprünge zu helfen. Das ist jetzt behoben worden. Auch deshalb ist der Antrag von Bündnis 90/ Die Grünen jetzt überflüssig.

Zweck des zukünftigen Bundesgesetzes ist es „Insbesondere im Interesse des Klimaschutzes, der Schonung fossiler Ressourcen und der Minderung der Abhängigkeit von Energieimporten, eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Wärme aus Erneuerbaren Energien zu fördern“.

„Um den obigen Zweck unter Wahrung der wirtschaftlichen Vertretbarkeit zu ermöglichen, verfolgt dieses Gesetz das Ziel, dazu beizutragen, den Anteil Erneuerbarer Energien für die Heizung, Warmwasserbereitung und Erzeugung von Kühl- und Prozesswärme bis zum Jahre 2020 auf 14 % zu erhöhen“.

Der Gesetzentwurf des Bundes definiert u.a. den Geltungsbereich der Nutzungspflicht, Nachweise der Umsetzung, Ausnahmen, Überprüfungen, finanzielle Förderungen – übrigens sieht der Bund für den Zeitraum von 2009 bis 2012 pro Jahr Fördermittel von bis zu 500 Millionen Euro vor.

Im Anhang des Gesetzentwurfes werden dann die Anforderungen an die einzelnen Regenerativen Energien erklärt, um auch als solche - gemäß den Anforderungen des Gesetzes - anerkannt zu werden.

Welches sind nun die kritischen Punkte dieses Gesetzentwurfs der Bundesregierung, welches die Kommentare dazu?

Die Nutzungspflicht von regenerativen Energien muss grundsätzlich bei allen Neubauten erfüllt werden, die nach dem 1. Januar 2009 fertig gestellt werden. Angesichts langer Planungsvorläufe sieht das Gesetz eine Übergangsfrist vor. Keine Erneuerbaren Energien nutzen muss insbesondere, wer bis zum Inkrafttreten des Gesetzes, was voraussichtlich im Sommer 2008 sein wird, einen Bauantrag bei der zuständigen Behörde eingereicht oder das Vorhaben angezeigt hat.

Die Länder können allerdings eine Pflicht zur Nutzung von Erneuerbaren Energien bei Gebäuden, die vor dem 1. Januar 2009 fertig gestellt worden sind, festlegen. Das wird zur Diskussion führen.

Der Gesetzentwurf muss - insbesondere mit den Ländern - überprüft werden und das ist z.Zt. Inhalt des Diskussions- und Anhörungsprozesses auf Bundesebene. Geprüft werden sollte:
• Ob alle Anforderungen im Gesetzentwurf wettbewerbsneutral sind, besonders, ob es keine Bevorzugung bestimmter Energietechniken und Energieträger gibt;
• ob bestimmte Energietechniken, die im Gesetzentwurf nicht oder nur eingeschränkt aufgeführt sind, kostengünstiger wären bei gleicher Zielführung;
• ob der Ausschluss von flüssiger oder gasförmiger Biomasse wie Deponiegas, Klärgas, Klärschlamm, Grubengas sowie der biologisch abbaubare Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie rechtlich Bestand hat;
• ob Erdgas nicht auch als Nutzungspflicht für bivalente Heizungssysteme zwingend aufgenommen werden muss. Die Kombination Erdgas und Solarthermie ist z. B. eine erstklassige kosteneffektive Option mit hohem Potential zur CO2-Vermeidung;
• ob die Gefahr einer Gängelung der Haus- und Wohnungseigentümer und ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in das Eigentum besteht;
• ob Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit bei der Pflicht zur Nutzung Regenerativer Energien gewahrt ist;
• ob die Bußgeldvorschriften nicht zu sehr den Charakter der Bedrohung haben.

Weitere Fragen beinhaltet der Bundesgesetzentwurf, auf die ich aber nicht weiter eingehen will.

Wir sollten nicht warten, bis das Bundesgesetz verabschiedet wird. Wir können schon heute starten, so wie es uns die Innovationsstiftung Schleswig- Holstein in Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsministerium und der Investitionsbank bei der Energie Olympiade der Kommunen 2008 vormacht.

Stadtwerke können einen Klimakredit zur Heizungsmodernisierung in Zusammenarbeit mit den örtlichen Banken anbieten, Kommunen – auch die kleinsten – können Klimatage im Rahmen einer Energiemesse durchführen. Vor Ort können Fachleute am besten über den Energieausweis, über Klimakredit, Solarenergie und andere regenerative Energieträger, Brennwerttechnik, Wärmepumpen, Mini-BHKW (Blockheizkraftwerke), richtiges Dämmen, neue Haushaltsgeräte, staatliche Fördermittel u.s.w. die Menschen informieren.

Dieses bunte Programm könnte und sollte zusätzlich gefördert werden, wieder von unserer Innovationsstiftung, der Investitionsbank, dem Wirtschafts - und dem Umweltministerium. Warum nicht eine neue Olympiade, oder eine „Weltmeisterschaft“?

Das Klimaproblem müssen wir weltweit lösen, beginnen wir konkret vor Ort. Nehmen wir auch das neue, bald zu verabschiedende Bundesgesetz als positive Herausforderung für unser Land an.

Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:

Pressesprecher
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon: 0431/988-1440

http://www.cdu.ltsh.de

Pressemitteilungen filtern