zu TOP 44:
„Gesetz zur Förderung von Freiweilligendiensten kritisch begleiten“
Das vom Bundestag in die Wege geleitete Gesetz zur Förderung von Freiwilligendiensten soll zukünftig die umsatzsteuerliche Belastung von Freiwilligendiensten vermeiden. „Wir werden die Wirkung dieses Gesetzes genau verfolgen. Dies gilt auch für die praktische Umsetzung von zukünftig festgeschriebenen Lernzielen“.
Das freiwillige ökologische und das freiwillige soziale Jahr müssten auch zukünftig an den Bedürfnissen der jungen Bewerber ausgerichtet sein.
„Die vom Gesetz vorgesehene Flexibilisierung darf nicht in der Praxis zu erhöhten Verwaltungsaufwand führen - das wäre absurd!“, so Herbst weiter.
Abschließend dankte Herbst den fast 1000 Teilnehmern des freiwilligen sozialen Jahres und des freiwilligen ökologischen Jahres. Ihr freiwilliger Einsatz sei ein ehrenwerter Dienst an der Gesellschaft.