Glyphosat | | Nr. 362/16
zu TOP 44: SPD, Grüne und SSW sollten sich um Dinge kümmern, die sie regeln können
Rede wurde zu Protokoll gegeben
Zum wiederholten Male diskutieren wir heute das Thema Glyphosat im Landtag, obwohl sich an der Ausgangslage nichts geändert hat. Es keine neuen Aspekte. Die Schädlichkeit von Glyphosat ist unverändert nicht zweifelsfrei nachzuweisen. Glyphosatrückstände in Lebensmitteln und im Grundwasser sind kaum nachweisbar. Die EU-Staaten haben Anfang des Monats dem Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt, Glyphosat unter verstärkten Auflagen zunächst bis Ende 2017 zu erlauben.
Die vorliegenden Anträge haben beide etwas zum Ziel, was weder Bund noch Land überhaupt regeln können. Selbst ein nationales Glyphosatverbot ist rechtlich kaum möglich. Dies belegt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. Die Mitgliedstaaten müssen Abweichungen in der EU-Zulassungspraxis in ihrer Zone mit besonderen Umständen in ihrem Staatsgebiet begründen.
Die Einschätzung der internationalen Krebsforschungsagentur IARC gilt aber für alle Staaten. Ein individuelles Vorgehen Deutschlands ist daher nicht zu rechtfertigen. Einmal abgesehen davon haben wir bereits im Landtag genau über diese IARC-Einschätzung diskutiert. Erinnert sei in diesem Zusammenhang an die Einschätzung der Gefährlichkeit von Glyphosat auf einer Ebene mit Matetee, alkoholischen Getränken und Tabakrauch.
Ich fasse zusammen: Beschränken Sie sich, Sachverhalte zu regeln, die auch in Ihrer Kompetenz liegen – hieran überheben Sie sich.
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Max Schmachtenberg
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