| Nr. 026/08
zu TOP 4
Zum Tagesordnungspunkt 4 „Änderung des Landeswahlgesetzes“ erklärte der justizpolitische Sprecher und stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Thomas Stritzl, unter anderem:
„Das Ziel, mehr Frauen für die Politik zu gewinnen, begrüße ich sehr und halte es auch für ein besonders wichtiges Anliegen. Eine Quotenregelung, wie sie die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorschlägt, ist aber sowohl in rechtlicher als auch in politischer Hinsicht bedenklich.“
Rechtlich bestünden erhebliche verfassungs- und europarechtliche Zweifel, die auch in der schriftlichen Anhörung des Innen- und Rechtsausschusses unter anderem von Prof. Rupert Scholz deutlich geworden seien.
Auch sei die Frage zu stellen, ob bei einer Quotierung der Wahllisten dann nicht auch weitere wichtige Belange zu berücksichtigen seien. Beispielsweise könne angesichts der Altersstruktur der Parlamente eine „Jugendquote“ und angesichts der Berufsstruktur im Parlament auch eine „Berufsquote“ erforderlich erscheinen.
Im Ergebnis gebe deshalb die CDU-Fraktion dem freien Wählerwillen den Vorrang, der nach Möglichkeit ohne gesetzliche Quoten seine Wahl treffen solle.
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Max Schmachtenberg
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