| Nr. 445/07
zu TOP 4 und 33: Im Zweifel für die Landesregierung
Freigabe: Redebeginn
Es gilt das gesprochene Wort.
Es ist kein Geheimnis: Die Fraktion der CDU sieht den Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland sowie das damit in Verbindung stehende Ausführungsgesetz in Bestand und Umsetzung rechtlich mit erheblichen Risiken verbunden.
Diese Beurteilung teilen wir mit dem wissenschaftlichen Dienst des Landtages, der in seinem Gutachten zum Schluss kommt, dass – Zitat – „gegen zentrale Teile des Glücksspielstaatsvertrages rechtliche Bedenken bestehen, aus denen sich ein beträchtliches Risiko für den gesamten Bestand des Glücksspielstaatsvertrages ergeben kann.“
So konnte im Gesetzgebungsverfahren nicht eindeutig nachgewiesen werden, dass das Monopol im Bereich von Lotto und Sportwetten das einzige zweckdienliche und verhältnismäßige Mittel ist, um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu erfüllen.
Dies gilt umso mehr, als der Glücksspielstaatsvertrag lediglich Lotterien und Sportwetten regelt, andere Glücksspiele wie das Automatenspiel und Pferdewetten trotz nachweislich höheren Suchtpotentials jedoch unberücksichtigt lässt.
Auf die Einschätzungen der EU-Kommission, der Glücksspielstaatsvertrag verstoße wegen des Verbots des Internetspiels gegen EU-Recht und stelle insgesamt einen Eingriff in Werbe- und Wettbewerbsfreiheit dar, sei hier auch hingewiesen.
Nun weiß die CDU-Fraktion auch, dass bei zahlreichen Gesetzen und Rechtsnormen unterschiedliche Auffassungen darüber bestehen, ob sie verfassungs- oder EU-rechtskonform sind oder nicht.
Die Landesregierung hat in der letzten Sitzung des Finanzausschusses noch einmal dargelegt und begründet, dass sie sowohl den Staatsvertrag, als auch das Ausführungsgesetz für verfassungs- und EU-rechtskonform hält. Gleichwohl wäre es aus Sicht der CDU-Fraktion sinnvoller gewesen, die Sportwetten vom Lottomonopol zu trennen und gesondert zu regeln.
Das von unserer Landesregierung gewählte Verfahren ist auch dadurch beeinflusst, dass sämtliche andere Bundesländer durch Zustimmung zum Staatsvertragsentwurf das Glücksspiel bundesweit neu regeln. Ein Sonderweg Schleswig-Holsteins macht keinen Sinn und würde unserem Land eher Nachteile als Vorteile bringen. Hinzu kommt die Terminierung des Bundesverfassungsgerichtes zur Neuregelung des Sportwettenrechts. Sie zwingt heute zu entscheiden – und nicht irgendwann.
Trotz aller weiterhin bestehenden Zweifel und Bedenken wird die CDU-Fraktion deshalb heute dem Ausführungsgesetz ihre Zustimmung erteilen.
Man könnte auch etwas salopper formulieren:
„Im Zweifel für die Landesregierung!“
Die Fraktion der CDU im Schleswig-Holsteinischen Landtag hält es jedoch für erforderlich, unmittelbar nach Inkrafttreten des Staatsvertrages das Glücksspielrecht gemeinsam mit den anderen Bundesländern weiterzuentwickeln.
Wir begrüßen entsprechende Initiativen der Landesregierung ausdrücklich.
Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel