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zu TOP 4: Mit dem neuen Weiterbildungsgesetz verbessern wir die Chancen für den Neu- und Wiedereinstieg in das Berufsleben

Es gilt das gesprochene Wort!
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Wir beraten heute in zweiter Lesung die Novellierung des Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetzes. Die Landesregierung setzt damit einen weiteren, wichtigen Akzent im Bildungsbereich. Moderner, transparenter und effektiver sieht das Gesetz aus – dies kommt auch in dem neuen Titel „Weiterbildungsgesetz“ zum Ausdruck.

Aber wie so oft ist auch hier natürlich nicht die Verpackung, sondern der Inhalt von entscheidender Bedeutung. Und dieser ist in vielen Punkten besser geworden. Das materielle Recht der Bildungsfreistellung bleibt unverändert. In einzelnen Bereichen waren aber rechtliche Klarstellungen - auch aufgrund aktueller Rechtsprechung - erforderlich, um u. a. die Verblockungsregelungen, den Teilnehmerschutz oder die Fortzahlung des Arbeitsentgeltes zu konkretisieren. Eine wichtige Neuerung im Gesetz ist die Ermächtigung an das zuständige Ministerium, die Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen auf die Investitionsbank Schleswig-Holstein zu übertragen.

Die Bearbeitung von rund 3000 Anerkennungsfällen im Jahr verursacht einen enormen Verwaltungsaufwand, der nunmehr ausgelagert wird. Dies ist aus Sicht der CDU-Fraktion zu begrüßen. Das Ministerium wird Kriterien für die Ausführung dieser Aufgabe sowie einen Gebührenrahmen für die Antragsverfahren vorlegen. Die CDU-Fraktion hält es insoweit für wichtig, anfallende Gebühren – insbesondere auch mit Blick auf gemeinnützige Anbieter – in einem niedrigen, vielleicht variablen Rahmen fest zu legen. Ferner ist der Verwaltungsaufwand für die Anbieter so gering wie möglich zu halten, um auch weiterhin möglichst viele Zertifizierungen zu erreichen.

Meine Damen und Herren, ich möchte kurz einige Punkte ansprechen, die wir aus der Anhörung mitgenommen haben. Aus Sicht der CDU-Fraktion ist es danach wichtig gewesen, den integrativen Ansatz von Weiterbildung noch stärker herauszuarbeiten. Wir haben daher im Gesetz den Begriff sowie Aufgaben und Ziele der Weiterbildung ergänzt. Diese korrespondieren nun mit den neu gefassten Regelungen zur Förderung von Weiterbildung, indem wir hier ganz bewusst auch die Bildungsstätten sowie den Begriff der kulturellen Weiterbildung einbringen. Unserer Auffassung nach können gerade auch über die kulturelle Einbindung Verständnis erzeugt und der Wunsch nach verbesserter Integration durch Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden.

Einen wichtigen Part übernehmen hier die Volkshochschulen, welche bereits jetzt mit ihren Kooperationsmodellen eine flächendeckende Versorgung an Weiterbildungsangeboten vorhalten. Der Bildungsausschuss hat sich in der vergangenen Woche mit dem Gesetz befasst. Zur dort eingebrachten Stellungnahme der SPD-Fraktion möchte ich folgendes anmerken:

Diese enthält zwar einige Vorschläge, welche auch bereits von CDU und FDP vorgelegt wurden. Ansonsten geht Ihre Kritik an der Sache vorbei. In Bezug auf die Regelungen zum Freistellungsanspruch oder zur Verblockung ist festzustellen, dass durch die Novellierung rechtliche Klarstellungen, aber keine Verschlechterungen für die Nutzer erfolgen. Hier sollten Sie einfach bei der Wahrheit bleiben!

Und wenn die SPD nun auf einmal ein Berichtswesen bei der Landesregierung einfordert, muss ich mich doch sehr wundern. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, im Jahr 2003 waren Sie es, die auf die Erstellung von Berichten verzichteten und eine entsprechende Gesetzesänderung befürworteten. Das Land beteiligt sich stattdessen seit 2009 regelmäßig an einer aussagekräftigen regionalisierten Zusatzstudie, welche Sie in Regierungsverantwortung mit beschlossen haben. Auch dies wollen Sie nun wieder in Frage stellen. Konsequentes und qualifiziertes Regierungshandeln sieht anders aus.

Die aktuellen Zahlen des Arbeitsmarktes in Schleswig-Holstein stellen der CDU-geführten Landesregierung ein gutes Zeugnis aus. Diesen Weg wollen und werden wir weiter beschreiten. Das neue Weiterbildungsgesetz wird dabei ein wichtiger Baustein sein und dazu beitragen, dass noch mehr Menschen sich beruflich qualifizieren können bzw. ihnen Chancen für den Neu- und Wiedereinstieg ins Berufsleben aufgetan werden.

Ich bitte um Zustimmung zur vorliegenden Gesetzesnovellierung mit den enthaltenen Änderungen von CDU und FDP. Den Antrag der SPD-Fraktion werden wir ablehnen.

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Pressesprecher
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon: 0431/988-1440

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