Daniel Günther
Ministerpräsident

| Nr. 025/11

zu TOP 4: Freiheit für die Hochschulen wird gestärkt

Die Novelle des Hochschulgesetzes bringt mehr Freiheiten für die Hochschulen, sorgt für bessere Bedingungen für die Studierenden und trägt zur Endbürokratisierung bei.

Auch nach den Ausschussberatungen bleibt es bei den grundsätzlichen Verbesserungen durch diese Novelle. Weniger Aufsicht des Landes, mehr Freiheiten der Hochschulen bei Gestaltung ihrer inneren Struktur. Kooperation zwischen den Hochschulen können unbürokratisch durchgeführt werden. Es gibt weniger Berichtspflichten im Rahmen der Zielvereinbarungen. Der Bologna-Prozess wird konsequent fortgesetzt. Die Argumente der Studierenden wurden aufgenommen. Eine bessere Anerkennung von Prüfungsleistungen, eine flexiblere Zulassung zum Masterstudiengang und weniger Prüfungsvorschriften sind vorgesehen.

Die Öffnung des Zugangs an unsere Hochschulen für beruflich qualifizierte unterstreicht die Durchlässigkeit unseres Bildungssystems.

CDU und FDP haben in Auswertung der Ausschussberatungen einen Antrag eingereicht, weil wir die Struktur des Universitätsrates auf neue Füße stellen wollen. Dazu wollen wir aber die Ergebnisse des Wissenschaftsrates einfließen lassen. Unsere Änderungsanträge beziehen sich auf die Umsetzung des dialogorientierten Serviceverfahrens und die Beseitigung von gesetzlichen Hürden bei der Umwandlung des GEOMAR Instituts in die Helmholtz-Gemeinschaft.


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