| Nr. 032/08
zu TOP 3: Ein guter Tag für Eltern und Schüler
Sperrfrist: Redebeginn
Es gilt das gesprochene Wort
Ein guter Tag für die Eltern der Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein! Ist es ein guter Tag für die Eltern? Lassen Sie uns auf diese Frage am Ende meiner Ausführungen zurückkommen.
Ursache für die Diskussionen über das heutige Thema war die Entscheidung der Koalition, zur Konsolidierung des Haushalts auch einen Eingriff in den kommunalen Finanzausgleich in Höhe von 120 Millionen Euro vorzunehmen. Es war die einhellige Auffassung der gesamten kommunalen Ebene, hierfür einen Ausgleich zu schaffen. Das war die Forderung des Landkreistages.
Diese Kompensation beinhaltete auch die Erhebung einer Beteiligung an den Schülerbeförderungskosten durch die Kommunen. Auf diese Weise sollte den Kommunen eine zusätzliche Einnahmequelle erschlossen werden. Eine Idee übrigens, die vom Landkreistag eingebracht wurde, zuvorderst eine Idee des Kreises Nordfriesland. Diese Position wurde im Schulgesetz verankert. Heute nun stehen vor dem Ende der Diskussionen über dieses Thema.
Die Koalition hat erkannt, dass dieses Vorgehen zu heftigen Protestaktionen geführt hat und wie hat es der Kollege Hay in der ersten Lesung so treffend formuliert: „Wenn man einen Fehler macht und dieses feststellt, dann steht man dazu und versucht, diesen Fehler zu korrigieren.“
Lassen Sie mich diese Korrektur kurz umreißen:
- Die im Schulgesetz vorgesehene verpflichtende Elternbeteiligung an den Schülerbeförderungskosten wird durch eine „Kann“-Regelung ersetzt.
- Diese Regelung gilt rückwirkend für das Schuljahr 2007/2008.
- Die Kommunen erhalten eine finanzielle Hilfe in Höhe der in den Haushalten für 2008 ausgewiesenen Einnahmen aus den Beträgen der Eltern in Höhe von ca. 7,5 Millionen Euro sowie den anteiligen Betrag für 2007 in Höhe von ca. 2 Millionen Euro. Die exakten Beträge werden, nach Abstimmung mit den Kommunen, im Doppelhaushalt 2009/2010 durch Umschichtung bereitgestellt und kassenwirksam.
- Die Kommunen erhalten im Jahr 2008 eine Abschlagszahlung auf später abzurechnende Mittel aus dem Kommunalen Finanzausgleich (KFA) in Höhe von 124 Millionen Euro. Hinzu kommt ein Verzicht auf Entnahme von mindestens einer Million Euro aus der Feuerschutzsteuer für Zwecke des Katastrophenschutzes gegen Bereitstellung entsprechender Landesmittel für den Einzelplan des Innenministeriums.
- Die weitere finanzielle Hilfe für die Kommunen ab 2009 wird im Doppelhaushalt 2009/2010 geregelt.
Diese Vorgehensweise ermöglicht es uns, auf einen Nachtragshaushalt für 2007/2008 zu verzichten, ohne dass den Kommunen durch die Entscheidung bezüglich der Schülerbeförderungskosten Liquiditätsengpässe drohen. Die Abschlagszahlung auf vereinnahmte bzw. in 2008, ausgehend von der Steuerschätzung, zu erwartende Mehreinnahmen, die den Kommunen im Rahmen des KFA zustehen, erfolgt aufgrund haushaltsrechtlicher Ermächtigung. Im Normalfall ist eine Endabrechnung des KFA erst nach 2 Jahren fällig. D.h. in 2008 kämen lediglich ca. 30 Millionen Euro zur Ausschüttung. Hier ist zu bedenken, dass den Kommunen durch die darüber hinaus gehende Abschlagszahlung zusätzliche Liquidität zufällt sowie ein beachtenswerter Zinsgewinn entsteht.
Der zusätzliche Betrag aus der Feuerschutzsteuer muss zwar zweckgebunden verwendet werden, setzt aber bisher dafür verwendete andere Haushaltsmittel der Kommunen frei.
Einen weiteren Punkt möchte ich nicht unerwähnt lassen. Die seit 2007 auch in den Kommunen geltende Arbeitszeitverlängerung lässt sich sicherlich auch gegen den zeitlichen Mehraufwand aufrechnen, der für die Umsetzung der Beförderungskostenbeteiligung betrieben wurde bzw. für deren Rückerstattung betrieben werden muss.
Kommen wir zur eigentlichen Änderung des Schulgesetzes. In die Verantwortung der Kommunen wird wieder die Entscheidung gegeben, ob sie überhaupt, in welcher Form oder in welcher Höhe eine Schülerkostenbeteiligung festlegen. D.h. wir kehren im Wesentlichen zur Regelung des alten Schulgesetzes zurück. Wir erfüllen damit eine Forderung, die u.a. auch Frau Heinold in ihrem Beitrag zur ersten Lesung gefordert hat.
Es ist mir daher völlig unverständlich, dass die Grünen in ihrer Presseerklärung vom 23. Januar folgende Aussagen treffen – ich zitiere auszugsweise:
- „Die Kreise können die Eltern zukünftig in beliebiger Höhe mit den Kosten für die Schülerfahrkarten ihrer Kinder belasten.“
- „Die Formulierung im Gesetz“ – gemeint ist hier die von CDU und SPD vorgeschlagene Änderung – „ist ein familienpolitischer Irrsinn.
- Die Eltern werden erneut betrogen.“
Diese Formulierungen kann ich nur auf das Schärfste zurückweisen.
Da ich selbst auch Kommunalpolitiker bin, muss ich mich fragen, welch eigenartige Einstellung die Fraktion der Grünen zur kommunalen Ebene hat. Ich werte derartige Aussagen als eine grobe Missachtung der verantwortungsvollen Arbeit der ehrenamtlichen Kommunalpolitiker in unserem Lande, um es vorsichtig auszudrücken.
Ein Beispiel aus der vergangenen Woche zeigt die Unhaltbarkeit der grünen Anschuldigungen. Die CDU-Kreistagsfraktion Schleswig-Flensburg hat beschlossen, keine Schülerkostenbeteiligung zu erheben! Die von FDP und SSW befürchtete Benachteiligung der Familien im ländlichen Raum wird es also nicht geben.
Kommen wir zurück zur anfangs gestellten Frage. Ja, es ist ein guter Tag für die Eltern der Schülerinnen und Schüler. Eine zusätzliche Belastung der bislang Betroffenen wird mit der Gesetzesänderung zurückgenommen.
Aber, wie wir sehen, bedeutet diese Lösung eine zusätzliche Belastung des noch aufzustellenden Landeshaushaltes 2009/2010. Am vergangenen Dienstag haben wir erfahren, dass es nach vielen Jahren gelungen ist, im Abschluss einen verfassungsgemäßen Haushalt in 2007 zu erreichen.
Man kann nun sicherlich dieses herausragende, auch von der Koalition nicht erwartete Ergebnis herunterspielen. Dieses Ergebnis sei allein den erhöhten Steuereinnahmen aufgrund der Konjunktur zu verdanken oder geringschätzig argumentieren, die erreichten Einsparungen seien ja schon im Haushaltsansatz berücksichtigt worden. Ich frage mich jedoch, wie sähe wohl die Argumentation aus, hätte unser Finanzminister im vergangenen Jahr den breit gefächerten Begehrlichkeiten nachgegeben, als die Steuerschätzungen höhere Einnahmen in Aussicht stellten. Nein, meine Damen und Herren, dieses Ergebnis verdanken wir auch der eisernen Spardisziplin und der Unnachgiebigkeit unseres Finanzministers.
Aber wir haben erst ein Etappenziel vorzeitig erreicht. Dies gilt es zu konsolidieren und durch einen Sparhaushalt 2009/2010 zu verfestigen. Was wir heute beschließen, bedeutet zunächst einmal zusätzliche Ausgaben, die an anderer Stelle des Haushalts kompensiert werden müssen, wollen wir nicht das Ziel aus den Augen verlieren, die Neuverschuldung weiter zu reduzieren.
Das aber bedeutet weitere Anstrengungen sowohl der Regierung als auch des Parlaments, Spardisziplin zu üben und sich den Ansprüchen vermeintlicher Klientel zu widersetzen.
Ein guter Tag also für Eltern und Kommunen. Viel Arbeit für Regierung und Parlament.
Die CDU-Fraktion wird der Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses zustimmen.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel