| Nr. 187/07
zu TOP 39: Reduzierung des Umgebungslärms langfristig im Ohr behalten
Es gilt das gesprochene Wort!
Lassen Sie mich zunächst Herrn Minister Dr. Christian von Boetticher und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr herzlich für den uns vorliegenden Bericht danken, der uns kurz und bündig, aber fundiert, über den aktuellen Stand der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in Schleswig-Holstein und im gemeinsamen Ballungsraum mit Hamburg informiert. Diesen Punkten ist insbesondere nach den Ausführungen des Ministers hier im Plenum nicht viel hinzuzufügen.
Sehr wohl liegt es mir aber am Herzen, für die CDU-Fraktion auf das insgesamt ausgesprochen kommunalfreundliche Verfahren hinzuweisen, das hier gewählt wurde und das wir ausdrücklich begrüßen. Die Umsetzung der Lärmkartierung für Gemeinen mit weniger als 20.000 Einwohnern durch das Land ist vorbildlich und kostensparend.
Ebenso ist zu begrüßen, dass auch drei größere Gemeinden das Angebot einer Beteiligung am Ausschreibungsverfahren des Landes angenommen haben.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch die Anmerkung machen, dass sich die Vorgaben, welche die EU mit der Umgebungslärmrichtlinie macht, wohltuend von manch anderer europäischen Regelung unterscheiden, weil sie eben nicht haarklein Zuständigkeiten und Umsetzungsdetails vorschreibt.
Es war richtig, das Thema Lärm politisch aufzugreifen. Denn auch wenn technische Weiterentwicklungen dazu beitragen, gesundheitsgefährdenden Lärm zu reduzieren, ist die Einschätzung einer deutlichen Mehrheit der Bevölkerung, selbst durch Lärm beeinträchtigt zu werden, Grund genug, Maßnahmen zu ergreifen.
Mit der derzeit laufenden strategischen Lärmkartierung werden wir in Kürze über den aktuellen Stand der Lärmbelastung im Lande informiert sein. Danach liegt es in der Verantwortlichkeit der Städte und Gemeinden, in Lärmaktionsplänen darzulegen, wie den nachgewiesenen Belastungen begegnet werden soll. Auch hier gilt: Es ist gut, dass die EU Freiheiten und Spielräume lässt. Die ganze Breite der denkbaren Maßnahmen vom aktiven und passiven Lärmschutz bis hin zu langfristigen Planungen, beispielsweise städtebaulicher Art, kann genutzt werden.
Forderungen, wie Bürgerinnen und Bürger vor Lärm geschützt werden können, sind schnell erhoben. Die Bekämpfung von Lärm, sofern er unterhalb von gesundheitsgefährdenden Grenzwerten bleibt, sollte von uns jedoch mit Augenmaß betrieben werden. Die Umsetzung der Lärmaktionspläne wird grundsätzlich eine kommunale Aufgabe sein. Das Land sollte den guten Weg, den wir bei der Kartierung beschritten haben, fortsetzen und den Kommunen auch bei der Erstellung und Umsetzung der Aktionspläne helfend zur Seite stehen.
Unsere Kommunen sind in der Lage, sich Maßnahmen vorzunehmen, die den örtlichen Gegebenheiten und der finanziellen Leistungsfähigkeit angemessen sind. In diesem Vertrauen werden wir beobachten, ob es Einzelfälle geben wird – ich wiederhole ausdrücklich: Einzelfälle, in denen eine Hilfestellung des Landes übe die Kartierung und Planerstellung hinaus nötig wird.
In diesem Sinn wollen wir die Chancen nutzen, die sich bieten
- um Lebensqualität zu verbessern,
- den Wohn- und Erholungswert zu erhöhen,
- die Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene und darüber hinaus zu stärken,
- Planungskosten zu reduzieren und langfristige Planungen zu optimieren.
Als Wahlkreisabgeordnete werden wir sicher alle bisweilen auch mit Fragen der Lärmbelästigung konfrontiert. Meine bisherige Erfahrung, nicht nur mit dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Räume, sondern auch mit dem Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr ist, dass dieses Thema hohe Priorität hat und sehr ernst genommen wird.
Wir sind auf einem guten Weg – bitte machen Sie weiter so.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel