| Nr. 089/11
zu TOP 39: Jede von häuslicher Gewalt bedrohte Frau wird auch zukünftig Hilfe erhalten
Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Die Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2011/2012 liegen hinter uns. Und ich muss gestehen, dass es aus frauenpolitischer Sicht keine einfachen Verhandlungen für uns waren.
Sähe die finanzielle Situation des Landes etwas besser aus, glauben sie mir, wäre es aus meiner Sicht nicht zu den nun festgelegte Kürzungen und Streichungen im Bereich der Frauenberatungsstellen und der Frauenhäuser gekommen. Aber Schleswig-Holstein muss dauerhaft seine finanzielle Leistungsfähigkeit sichern. Und dieses kann nicht ohne Ausgabenkürzungen und Aufgabenstreichungen, wie bei den fünf Mädchentreffs, vonstatten gehen.
Trotz der Kürzungen werden wir gewährleisten, dass Frauenhäuser, Frauenberatungsstellen, der LFSH – der Landesverband der Frauenberatungsstellen in Schleswig-Holstein und der Frauennotruf – „Helpline“ in unserem Land handlungsfähig bleiben. Die Umstellung der Förderung der Frauenberatungsstellen hier im Land ist aus der Sicht der großen Städte und einiger Kreise nicht optimal gelungen. Hier gibt es auch aus meiner Sicht noch einige Umsteuerungsmöglichkeiten, die künftig genutzt werden sollten.
Die Versorgung des Landes mit 287 Frauenhausplätzen wird auch ab 2012 in Schleswig-Holstein mit einem Versorgungsverhältnis von 1:9.872 über dem Bundesdurchschnitt mit 1:12.291 liegen. Damit liegt unser Land immer noch weit über dem Versorgungsgrad mit Frauenhausplätzen in Deutschland. Weiterhin gibt es aus unserer Sicht noch wichtige Handlungsfelder: Zum Einen - die Verweildauer in den Frauenhäusern, die regional sehr unterschiedlich ist. Wir brauchen dort dringend gemeinsame Konzepte der beteiligten Kommunen, der regionalen Wohnungsbauunternehmen und der Job-Center vor Ort.
Die von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen und deren Kinder brauchen passgenaue und schnelle Hilfen zur Bewältigung ihrer aktuellen Notlage für ein künftiges eigenständiges und selbstbestimmtes Leben ohne Gewalt. Zum anderen müssen wir dringend mit anderen Bundesländern über einen fairen und einfachen Kostenausgleich zur Finanzierung der Frauenhäuser verhandeln. Schleswig-Holstein darf hier beim Kostenausgleich unter den Ländern nicht mehr leer ausgehen. Hier besteht großer Handlungsbedarf.
Erfreulich ist, dass die ursprünglich geplante Zusammenlegung der Frauenhäuser Ahrensburg und Schwarzenbek nicht mehr verfolgt wird. Diese, von vielen Seiten im Vorwege stark kritisierte Fusion, wird, so die jüngste Entwicklung, nicht stattfinden. Vor Ort wurde ein neues und tragfähiges Konzept für beide Häuser erarbeitet, auch unter der Berücksichtigung, die Anzahl der Frauenhausplätze in beiden Einrichtungen von 12 auf 13 zu erhöhen. Keinen weiteren Handlungsbedarf sehe ich bei den fünf Mädchentreffs im Land.
Die objektive Betrachtung, der auch von uns sehr geschätzten Arbeit vor Ort, zeigt klipp und klar auf, dass dieses eine originäre Aufgabe der kommunalen Jugendhilfe ist und keinesfalls eine Aufgabe des Landes. Hier stehen die örtlichen Partner und die Kreise in der Pflicht. Sie sind für diese Aufgaben der Jugendhilfe vor Ort zuständig und nicht das Land Schleswig-Holstein. Aus einer Anschubfinanzierung des Landes sollte und darf keine Dauerunterstützung werden. Entgegen dem ursprünglichen Vorschlag des Ministeriums konnten wir erreichen, dass die landesweit tätige Beratungsstelle für behinderte Frauen und Mädchen „Mixed Pickles“ in Lübeck auch künftig eine Förderung erhält. Zudem halten wir auch gerade in diesem Fall eine Zusammenarbeit von „Mixed Pickles“ mit dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung für sehr sinnvoll und regen diese hiermit an.
Ein weiterer kleiner Erfolg entgegen den ursprünglichen Kürzungsvorschlägen der Haushaltsstrukturkommission war die Sicherstellung der Fortsetzung der pädagogischen Arbeit von „Petze“, die auch künftig präventiv in den Kitas und Schulen zu sexueller Gewalt und Missbrauch informieren kann. Zum Ende noch eine erfreuliche Nachricht für die Frauendachorganisation - den Landesfrauenrat.
Die ursprünglich angesetzte Streichung der Landesförderung konnte abgewendet werden und somit das Weiterbestehen der unabhängigen und überparteilichen professionellen Arbeit dieser Frauenorganisation gesichert werden.
Wir sind nach wie vor, trotz der geplanten Einsparungen, überzeugt, dass auch künftig jede Frau in Schleswig-Holstein, die akut von häuslicher Gewalt bedroht ist, auch die entsprechende und notwendige, sofortige Hilfe erhalten wird.
Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel