| Nr. 057/10
zu TOP 39: Die Rahmenbedingungen für Windkraft verbessern
Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Deutschland ist in den nächsten Jahrzehnten auf einen ausgewogenen Energiemix angewiesen. Dazu gehören Gaskraftwerke, dazu gehören Kohlekraftwerke und dazu gehören Kernkraftwerke. Das ist nicht einer Liebe zu diesen Großkraftwerken geschuldet, sondern das ist ein Gebot der Vernunft. Aber zum Energiemix gehören vor allem auch die Erneuerbaren Energien. Und den Erneuerbaren Energien gehört zweifelsohne die Zukunft. Hier ist die Politik gefragt, die Rahmenbedingungen zu schaffen, damit der Ausbau der Erneuerbaren Energien weiter vorangebracht werden kann.
Übrigens: An dieser Stelle ist ein Hinweis auf die Kürzungen der Einspeisevergütung bei Solaranlagen völlig deplatziert. Denn es heißt ausdrücklich nicht, dass wir den Geldhahn aufdrehen müssen, wenn wir den Ausbau der regenerativen – sprich der Windkraft beschleunigen wollen. Wer in diesen Zeiten „Rahmenbedingungen verbessern“ mit „Geld ausgeben“ gleichsetzt, dem ist auch nicht mehr zu helfen.
Wir müssen stattdessen die rechtlichen Rahmenbedingungen anpassen. Und da kam der Anstoß von CDU und FDP, dass insbesondere der Erlass „Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen“ zu überarbeiten ist. Denn dieser Erlass behindert nach unserer Auffassung den Ausbau der Windenergie erheblich. Der Neubau von Anlagen wird unverhältnismäßig beeinträchtigt, Repowering teilweise sogar verhindert.
Dass das auch anders geht, sehen wir in den anderen windreichen Bundesländern. Sie brauchen nur nach Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern oder Brandenburg zu schauen. Dort sind die vorgeschriebenen Abstände zu Siedlungen und zu Infrastruktureinrichtungen ganz anders definiert. Warum zum Beispiel sollte der Abstand zwischen Campingplätzen und Windkraftanlagen dreimal so hoch sein wie in Niedersachsen? Glaubt hier tatsächlich jemand, dass Campingurlauber Schleswig-Holstein meiden, wenn in 500 Meter von ihrem Zelt entfernt ein Windrad steht? Im Zweifelsfall freuen sie sich doch darüber. Das sind doch aufgeklärte Menschen. Die wissen doch, dass jedes Windrad dazu beiträgt, Kohlendioxid einzusparen und damit einen Beitrag gegen den Klimawandel leistet.
Ich könnte noch zahlreiche weitere Beispiele nennen, die die aktuellen Probleme verdeutlichen: der Abstand zu städtischen Siedlungen, der Abstand zu Gewerbegebieten oder der Abstand zu den verschiedenen Straßen. Fakt ist, es muss etwas getan werden, damit der Ausbau der Windenergie gestärkt wird. Wir finden, dass die Bestimmungen der „Technischen Anleitung zum Schutz vor Lärm“ in Verbindung mit dem Bundesemmissionsschutzgesetz – gerade im Bezug auf die Lärmbelästigung und die Störung durch Schattenwurf – völlig ausreichend sind. Da ist es angezeigt, sich zumindest an diesen Rechtsnormen zu orientieren.
Dieser Antrag ist unser Auftrag an die Landesregierung, entsprechende Maßnahmen in Angriff zu nehmen und zügig umzusetzen.
Natürlich darf nicht verkannt werden, dass sich an der einen oder anderen Stelle Widerstand gegen weitere Windkraftanlagen regt. Das ist zwar bedauerlich, letztlich aber manchmal unvermeidlich und zu akzeptieren! Deswegen können die Gemeinden aber auch in ihrer Bauleitplanung großzügigere Abstandsregelungen festlegen. Auf diese Weise wird den Gemeinden der notwendige Entscheidungsspielraum gewährt. Der Interessensausgleich und die Akzeptanz der Windenergie bleiben gewahrt.
Ich bitte um Zustimmung zu dem Antrag.
Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel