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zu TOP 36: SPD, Grüne, und SSW tun nichts für kleine Grundschulstandorte
Rede wurde zu Protokoll gegeben
Bei dem vorliegenden Antrag der Regierungsfraktionen und der Piraten fragt man sich, worüber wir in den letzten Monaten eigentlich diskutiert haben. Wozu gibt es ein Gutachten der Akademie für ländliche Räume mit entsprechenden Handlungsempfehlungen? Nichts davon findet sich in diesem Antrag wieder, was wesentlich zum Erhalt von kleinen Grundschulstandorten beitragen könnte.
Sicherstellung der Unterrichtsversorgung, verbindliche Auslaufprogramme, die Frage von Aufnahmekapazitäten von Schulstandorten, Berücksichtigung von Schulwegen oder Qualitätsentwicklung durch Personaleinsatz. Fehlanzeige. Nicht einmal die angekündigte Absenkung der Mindestgröße auf 27 Kinder findet sich in ihrem Antrag wieder. Dafür aber die klare Aussage, dass es für die kleinen Dorfschulen keine einzige Planstelle geben wird. Eines ist aber klar: ohne Unterrichtsversorgung findet auch keine Sicherung der Schulstandorte statt.
Die Ministerin hat uns im Bildungsausschuss darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Antrag nur noch Ziele definiert, die das Ministerium bisher nicht abdeckt. Das allerdings wirft ein ganz besonderes Licht auf das Vertrauen in die Arbeit des Ministeriums. Schulträger und Schulkonferenzen sollen rechtzeitig informiert werden, wenn eine Schulschließung droht oder die Eigenständigkeit eines Schulstandortes gefährdet ist. Es sollen Beratungs- und Moderationsangebote gemacht werden. Es soll ein Positivkatalog erstellt werden, welche Maßnahmen die Schulträger ergreifen dürfen, die von Ihnen seit Anfang der Legislaturperiode propagierte Vergabe der ELER-Mittel soll geregelt werden und – ganz wichtig – alle zwei Jahre soll im Bildungsausschuss über die Entwicklung kleiner Grundschulstandorte informiert werden.
Derzeit arbeiten die Kreise an einer gemeinsamen Schulentwicklungsplanung die, wenn sie denn entsprechend etabliert ist, zeitnah und jederzeit Auskunft über Schulstandorte geben kann. Wozu dann der Bericht! Ganz besonders interessant ist, dass jetzt per Landtagsantrag geregelt werden muss, dass die Eltern per Brief an Ihre Adresse und nicht per Ranzenpost über eine Schulschließung informiert werden sollen. Wenn das alles zusätzlich zu den Schlussfolgerungen des Ministeriums geregelt werden muss, was macht dann die Ministerin? Ein nettes Gesicht und einen guten Eindruck?
Unser Antrag, der sich auf die wesentlichen Fragestellungen von Planungssicherheit für die Schulen und Schulträger bezieht, der verbindliche Übergangsregelungen aufnimmt und vor allem die Sicherstellung von Unterrichtsversorgung einfordert, haben Sie abgelehnt. Klar ist aber, dass nur eine entsprechende Unterrichtsversorgung der Garant für den Erhalt von kleinen Schulstandorten ist. Dem Petitionsausschuss liegt im Übrigen eine öffentliche Petition vor, die von über 5.500 Personen mitgezeichnet wurde, die genau das einfordert, was wir hier beantragt haben. Aber das interessiert Sie offensichtlich nicht.
Eine Veränderung der Mindestgrößenverordnung wird es nicht geben. Und das mit gutem Grund. Wenn die Landesregierung die Mindestgröße herabsenkt, dann ist sie auch für die Sicherstellung der Unterrichtsversorgung verantwortlich und genau das wollen Sie nicht. Mit Ihrem Antrag wird sich an der Situation der Grundschulstandorte nichts ändern. Sie beschließen einen Schaufensterantrag. Was ich allerdings überhaupt nicht nachvollziehen kann ist, dass die Piraten diesen Unfug mitmachen. Wo ist denn hier Ihr sonst so unabhängiger Einsatz für die Schulen im Land? Dieser Antrag ist alles andere als piratisch.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel