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zu TOP 36: Der Religionsunterricht ist in unserer Verfassung verankert

Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn

Der Antrag der Fraktion Die Linke zielt darauf ab, an den öffentlichen Schulen gesetzlich verbindlichen gemeinsamen Ethik- und Religionskundeunterricht einzuführen, der alle Glaubens- und Religionsgemeinschaften sowie Weltanschauungen gemeinsam berücksichtigt.

Die Fraktion Die Linke will mit diesem Antrag insbesondere den konfessionsgebundenen Religionsunterricht abschaffen, der nach ihrer Auffassung nicht dem Sinn des Artikels 7 Abs. 1 des Schulgesetzes entspricht und ausgrenzenden Charakter besitzt.

Es ist wirklich bemerkenswert, in welcher Art und Weise sich die Fraktion Die Linke über geltendes Recht – aber auch über gewachsene Kultur und Tradition hinwegsetzt. Die maßgeblichen rechtlichen Grundlagen für den konfessionsgebundenen Religionsunterricht in Schleswig-Holstein finden sich
im Grundgesetz, in den Kirchenstaatsverträgen zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Nordelbischen Kirchen sowie dem Heiligen Stuhl, und im Schleswig-Holsteinischen Schulgesetz.

Im Artikel 7 GG heißt es dazu: Abs. 3: Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt.

Damit hat der Religionsunterricht eine Sonderstellung, denn er ist als einziges Unterrichtsfach in unserer Verfassung verankert. Zugleich wird die Religionsfreiheit geachtet. Ich bin sicher, die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes haben sich dabei etwas gedacht! Jahrhunderte währende Tradition und unsere Wurzeln im christlichen Abendland haben dabei – im wahrsten Sinne des Wortes – Pate gestanden.

Aber ursächlich für diese Sonderstellung waren ganz sicher auch die quälenden Erinnerungen an die vernichtenden, menschenverachtenden Auswüchse des gottlosen Nazi-Regimes. In diesem verbrecherischen Regime wurden Glauben und Gott als Störenfriede der Macht verbannt und fromme aufrechte Bekenner wie Dietrich Bonhoeffer ermordet. Welch ein Glücksfall der Geschichte, dass sich Kirche im Regime der ehemaligen DDR schlussendlich durchgesetzt hat. All das sollten wir auch heute nicht als bedeutungslos abtun! Nein – es sollte uns immer wieder Warnung sein!

Auch die Staatskirchenverträge zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Nordelbischen Kirche sowie dem Heiligen Stuhl legen fest, dass der evangelische und der katholische Religionsunterricht ordentliches Lehrfach an den öffentlichen Schulen ist; und dass der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der evangelisch-lutherischen und der katholischen Kirche erteilt wird.

Hiermit wird sehr deutlich: Religionsunterricht ist gemeinsame Sache von Staat und Kirche! Vereinfach kann man sagen: Der Staat ist für die Durchführung als ordentliches Lehrfach verantwortlich und die Religionsgemeinschaften verantworten die Inhalte. Die bisher genannten rechtlichen Vorgaben verdichten sich noch einmal in § 7 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes.

Auch im Schulgesetz wird das Zusammenwirken von Staat und Religionsgemeinschaften, aber auch die Freiheit der Religionsausübung herausgestellt. In § 7 Abs. 2 heißt es: „Die Eltern haben das Recht, die Schülerin oder den Schüler vom Religionsunterricht abzumelden. Dieses Recht steht der Schülerin oder dem Schüler zu, wenn sie das 14. Lebensjahr vollendet haben. Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, erhalten stattdessen anderen Unterricht. Das ist in Schleswig-Holstein das Fach Philosophie ab Sekundarstufe I.

Darüber hinaus gilt, dass am konfessionsgebundenen Religionsunterricht auch konfessionslose Schülerinnen und Schüler oder anderer Konfessionen teilnehmen können. Darüber hinaus gibt es in 2007 neu eingeführt, Islamunterricht für ausgewählte Grundschulen in Schleswig-Holstein.

Mit diesen Informationen will ich deutlich machen, dass die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen und die praktischen Handhabungen für den konfessionsgebundenen Religionsunterricht keineswegs ausgrenzenden Charakter haben, wie von der Fraktion Die Linke kritisiert. Vor diesem Hintergrund halte ich den pauschalen Vorwurf der Fraktion Die Linke, es gäbe eine unzureichende Berücksichtigung anderer Glaubens- und Religionsgemeinschaften, für nicht haltbar.

Allerdings gibt es nicht erst seit heute Hinweise darauf, dass Religionsunterricht keineswegs in dem Umfang und in der Fachlichkeit unterrichtet wird, wie es nach den rechtlichen Vorgaben erforderlich wäre und dass der „andere Unterricht“ auch nicht immer und überall so sichergestellt wird, wie es rechtlich vorgesehen ist. Im Rahmen der intensiven Beratung über unsere Große Anfrage „Religionsunterricht an den Schulen in Schleswig-Holstein“ vom 22. November 2007 haben wir unter anderem auch darüber debattiert.

Die Situation ist sicherlich immer noch keineswegs zufrieden stellend. Das heißt für mich persönlich im Klartext: Der konfessionsgebundene Religionsunterricht an unseren Schulen muss ebenso wie gleichwertiger Unterricht mit dem Fach Philosophie – quantitativ und qualitativ intensiviert werden. Dazu gehört auch über Struktur und Inhalte des schulischen Religionsunterrichtes neu nachzudenken und geeignete Formen der Zusammenarbeit zu erproben. Darum müssen wir uns kümmern!

Religion prägt unsere Gesellschaft und Kultur nicht weniger als Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Deshalb ist es wichtig, dass die Schule Kindern und Jugendlichen einen verstehenden Zugang zu religiösen Weltdeutungen und Lebensweisen erschließt, ihnen hilft, einen eigenen Standpunkt zu entwickeln und von ihrem Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit Gebrauch zu machen und sie zu Toleranz und Dialogfähigkeit erzieht.“

Was wir dazu nicht brauchen, ist ein allgemeiner Religionskundeunterricht. Das Nebeneinander von konfessionellem Religionsunterricht und Philosophie wird der religiös-weltanschaulichen Pluralität in unserer Gesellschaft besser gerecht als ein allgemeiner, unverbindlicher Religionskundeunterricht. Darum lehnen wir den Antrag der Fraktion Die Linke ab.

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Max Schmachtenberg
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