| Nr. 077/09
zu TOP 3: Das Erreichte nicht unter den Tisch fallen lassen
Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Was ich in den letzten Wochen zu hören und sehen bekam hat mit demokratischer Teilhabe nicht viel zu tun. Ich habe in der Landtagssitzung im Februar 2007 bereits gesagt, dass ich nicht von einer übermäßigen Inanspruchnahme eines Klagerechts durch die Verbände ausgehe. Aber offensichtlich warten einige Tierschützer nur darauf, sich endlich zu Prozesshanseln aufschwingen zu können. Einige E-Mails lassen diesen Schluss zu.
Es wird behauptet, der Tierschutz sei in Schleswig-Holstein unter die Räder, bzw. unter die Hufe gekommen. Zu diesem Ergebnis kann man nur kommen, wenn man alles bisher Erreichte einfach unter den Tisch fallen lässt. Der Tierschutz ist im Grundgesetz verankert, die Verbände sind in den Kommissionen nach § 15 Tierschutzgesetz beteiligt, die Verbände sind in den Tierschutzkommissionen der Länder beteiligt und sie sind an Gesetzgebungsverfahren beteiligt.
Die CDU kann es sich einfach machen und erklären, sie schließt sich der Auffassung des Berliner Senats an. In Berlin wird das Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände mit der Begründung abgelehnt, damit werde der Forschungsstandort Berlin erheblich gefährdet. Das Max-Planck-Institut für Biochemie hat in einem Schreiben dringend aufgefordert, das Klagerecht für Tierschutzverbände nicht einzuführen und sieht ebenfalls die Forschung gefährdet.
Auch wir sind der Überzeugung, dass wir die Forschung in Lübeck, Kiel und anderswo nicht in Frage stellen dürfen.
Als in Bremen den Verbänden das Recht zur Feststellungsklage eingeräumt wurde, haben einige gejubelt. Sie sollten sich einmal mit Juristen über den Unterschied zwischen einem Verbandsklagerecht und der Feststellungsklage unterhalten.
Der federführende Abgeordnete in Bremen hat erklärt, die Länder hätten nicht die Möglichkeit, ein Verbandsklagerecht einzuführen, deshalb habe man nur die Feststellungsklage zugestanden. Unverändert gibt es bis heute in keinem einzigen Bundesland ein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände, auch nicht in den Bundesländern, in denen Sozialdemokraten und Grüne regieren oder mitregieren.
Das Ansinnen Schleswig-Holsteins, im Bundesrat das Verbandsklagerecht durchzusetzen, ist mit 1 : 15 gescheitert. Schleswig-Holstein war allein im Haus.
Gegen wen soll sich das Klagerecht wenden? Meine Kollegin Sandra Redmann hat in der Landtagssitzung am 22. Februar 2007 gesagt, die Tierschützer hätten kein Mitspracherecht bei Tierversuchen und allen Tierhaltungsformen in der Landwirtschaft. Soll sich das Klagerecht insbesondere auf diese beziehen?
Ich betone ausdrücklich, dass nicht alles, was in der Landwirtschaft geschieht, von mir akzeptiert wird. Es gibt noch viel zu tun. Dies ist jedoch Aufgabe der Politik und nicht der Verbände und auch nicht der Gerichte.
Wofür sonst sind wir vom Volk gewählt und legitimiert? Wir selbst haben Verantwortung zu übernehmen und nicht abzuwälzen.
Wir haben die Verantwortung für den Tierschutz und auch für die Existenz unserer Landwirtschaft. Tierhaltende Betriebe komplett in Frage zu stellen, findet keinesfalls unsere Zustimmung.
Einige Tierschützer und Vegetarier machen das und verknüpfen mit der Verbandsklage die Hoffnung, den Rest der Menschheit vor den Gerichten eine vegetarische Lebensweise aufzwingen zu können. Einige E-Mails gehen in diese Richtung.
Ich lebe in einer freien Gesellschaft, die Veränderungen zulässt und auch will. Verbände sind an der Willensbildung beteiligt. Sie haben jedoch weder die Aufgabe, Entscheidungen des Parlamentes abzunicken noch sind sie Kontrollinstanz. Sie können mit vielfältige Mitteln ihre Auffassungen deutlich machen.
Wir wollen den Tierschutz weiter voranbringen, und wir setzen auf die Mitwirkung der Verbände. Wir wollen jedoch nicht unseren Forschungsstandort gefährden und wir wollen auch nicht unserer Landwirtschaft die Existenzgrundlage entziehen.
Wer das bisher Erreichte ausblendet und zu dem Ergebnis kommt, wer die Verbandsklage nicht wolle, sei gegen den Tierschutz, muss seine Position überdenken. Nicht Verbände haben den Auftrag, Missstände zu beseitigen, sondern die Politik.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel