| Nr. 403/07

zu TOP 2: Wir haben ein liberales Nichtraucherschutzgesetz, das den Gesundheitsschutz für Nichtraucher sicherstellt

Sperrfrist: Redebeginn
Es gilt das gesprochene Wort

- Über 90 Länder haben bereits Nichtraucherschutzgesetze
- die Lungenfunktion der in Gastbetrieben arbeitenden Menschen, Barkeeper, hat sich dort verbessert
- in Italien kam es zu einem deutlichen Rückgang der Herzinfarkte
- die Umsetzung des Rauchverbotes erfolgte unaufgeregt, konsequent und erfolgreich

Diese überzeugenden Ergebnisse wollen wir mit unserem Nichtraucherschutzgesetz auch erreichen.

Wir haben es uns mit diesem Gesetz nicht leicht gemacht.
Nahezu jeder konnte und kann etwas zu diesem Thema sagen. Bis hin zu abstrusen Publikationen wie „Extrablatt Nr. 2“, das mit einem rauchenden Helmut Schmidt für mehr Toleranz wirbt. Das hat Helmut Schmidt nicht verdient!

Die Gesundheitspolitiker der Koalitionsfraktionen sind froh, dass alle Argumente ausgetauscht sind und das Ihnen das Gesetz in der vom Ausschuss geänderten Form zur endgültigen Abstimmung vorgelegt werden kann.

- Veränderungen wurden vorgenommen im § 2, 5 und im Artikel 3.

- Im § 2 ist die Nebenraumlösung für geschlossene Veranstaltungen, die nicht gewerblicher Art sein dürfen, flexibilisiert worden. So kann z.B. bei der Geburtstagsfeier oder Silbernern Hochzeit der gesonderte, größere Raum als Nebenraum im Sinne von Satz 1 genutzt werden.
Es darf also, wenn das silberne Paar es wünscht, während der Feier zur silbernen Hochzeit geraucht werden.

- Zusätzlich ist in § 2 eine Regelung für Zelte in denen Traditions- und Festveranstaltungen stattfinden, aufgenommen worden. Diese hielten wir im Sinne einer weitgehend einheitlichen Lösung für Norddeutschland angezeigt.

Dass die Opposition in der letzten Ausschusssitzung dann listig nach Lücken sucht, ist ihr gutes Recht. Und sie war fündig:

So meinte sie einen Umgehungstatbestand der höchstens 21 Tageregelung für Festzelte an einem Standort ausgemacht zu haben; sie glaubte, dass durch reines Verzücken des Festzeltes am gleichen Standort die 21 Tageregelung wieder greift.

Die Opposition konnte eines besseren belehrt werden.

In § 5 wurde bei Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1, die Geldbuße, sowohl für den zulassenden Wirt, als auch für rauchenden Gast, auf bis zu 1.000 Euro festgelegt.

Vor den erwiesenen Gefahren des Passivrauchens kann kein verantwortlicher Staat die Augen schließen. Er hat die Gefahren, gegenüber den Nichtrauchern in den Bereichen zu minimieren, wo es in seinem Handlungsbereich liegt. Schleswig-Holstein hat das mit diesem Gesetz getan.

Wir haben aus Sicht der CDU-Fraktion ein liberales gutes Nichtraucherschutzgesetz, das den Gesundheitsschutz für Nichtraucher sicherstellt. Das war unser Ziel.

Aber dieses Nichtraucherschutzgesetz ist auch ein Raucherschutzgesetz: In Ländern mit Rauchverbot ist laut Prof. Schunkert von der Uni Lübeck der Anteil der starken Raucher gesunken. Also auch hier ein positiver Effekt und irgendwann werden es die bayerischen Wirte auch begreifen.

Ich bitte um Zustimmung zur Ausschussempfehlung.

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Pressesprecher
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon: 0431/988-1440

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