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zu TOP 28: Ein Konzept braucht belastbare Grundlagen

Es gilt das gesprochene Wort
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Inklusion ist der Anspruch an die Gesellschaft, jedem Menschen das gesamte gesellschaftliche Angebot zugänglich zu machen. Inklusion bedeutet also auch das Bekenntnis und die Anerkennung der Vielfalt der Menschen. So vielfältig wie die Kinder und ihre Bedürfnisse sind, so vielfältig müssen auch die Fördermöglichkeiten in den Schulen und die Schulen selbst sein. Ziel der schulischen Inklusion muss die Vorbereitung auf ein selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft sein. Dabei müssen wir immer berücksichtigen, was die Kinder an individueller Förderung brauchen und welche Fertigkeiten notwendig sind, um sich selbstbestimmt in unserer Gesellschaft zu bewegen.

Der Erfolg der Inklusion spiegelt sich also nicht in der Quantität der „integrativ beschulten Kinder“ wider, sondern in der Qualität der Beschulung und dem Erreichen des Anspruchs einer selbstbestimmten gesellschaftlichen Teilhabe.

Schleswig-Holstein beschult derzeit rund 60 Prozent der Schüler und Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Regelschulen. Ich frage: Ist das jetzt gut oder ist es nicht gut? Die ehrliche Antwort muss lauten: Wir wissen es nicht.
Lehrkräfte und Eltern üben zunehmend Kritik an der Umsetzung der Inklusion. Sie sprechen von Überforderung der Lehrkräfte, aber auch von der Überforderung der Schülerinnen und Schüler.

Die GEW fordert seit einiger Zeit 1000 zusätzliche Lehrkräfte. Welche Ressourcen tatsächlich notwendig sind, wissen wir auch nicht. Darum wollen wir diese
erfassen. Wir wissen aber, dass integrativer Unterricht, wenn er nicht erfolgreich ist, zu Ausgrenzungen von Kindern führen kann.

Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung weist immer wieder auf die wichtige Entwicklungskomponente der Peer-Group-Bildung hin. Unter der Berücksichtigung der Vielfalt der Menschen kann es nicht den „einen“ Weg der Inklusion geben. Das wäre einfältig. Die CDU bekennt sich zur Vielfalt und zu einer vielfältigen Förderung unserer Kinder.

Dabei setzen wir auf den inklusiven Unterricht in den Regelschulen, auf die Bildung von Kompetenzzentren unter Berücksichtigung des Peer-Group-Bezuges und zur Optimierung der Maßnahmen der Eingliederungshilfe und wir setzen auf die Beschulung in den Förderzentren, um den Kindern, die auf die individuelle Beschulung in der Kleingruppe angewiesen sind, gerecht zu werden.

Und, Frau Ministerin, es ist unerträglich, wenn unsere Förderzentren für geistig behinderte Kinder - auf der Grundlage einer neuen Berechnungsgrundlage aus Ihrem Hause - nun nicht mehr über genügend Sonderpädagogen verfügen, um den Unterricht sicher stellen zu können. Das machen im Augenblick die Erzieherinnen. Das ist nicht deren Aufgabe und sie sind auch nicht dafür ausgebildet. Es ist Ihre Aufgabe, das abzustellen! Darüber hinaus wollen wir Schulmodelle, die die Weiterentwicklung der Inklusion erproben, unter wissenschaftlicher Begleitung ermöglichen. Wir müssen endlich wissen, welche Unterrichtsformen wirklich hilfreich sind.

Was unbestritten ist, ist die Tatsache, dass wir für die sonderpädagogische Förderung von Kindern gut ausgebildete Lehrkräfte brauchen. Daher fordern wir die Landesregierung auf, die Sonderpädagogik in ihrer bisher qualitativ hochwertigen Form als Spezialwissenschaft zu erhalten. Auch hier muss das Prinzip der Vielfalt gelten.

Ihre Vorstellung der Lehrerausbildung wird diesen Anforderungen und dem Förderbedarf der Kinder nicht gerecht werden können. Letztlich müssen die Lehrkräfte und die Kinder die Folgen tragen.

Das Gerichtsurteil zur Schulbegleitung hat uns deutlich aufgezeigt, dass wir uns als Land um die schulischen Aufgaben der Inklusion zu kümmern haben. Wir wollen uns dieser Aufgabe stellen. Dafür brauchen wir belastbare Grundlagen, um weitere Entscheidungen treffen zu können. Lassen Sie uns diese Grundlagen schaffen und der Vielfalt unserer Kinder eine Chance geben.

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Pressesprecher
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon: 0431/988-1440

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