Heiner Rickers

Heiner Rickers
Ausschussvorsitzender Agrar und Umwelt, Wald- und Forstpolitik

| Nr. 450/10

zu TOP 28: Bessere Haltungsbedingungen für Nutztiere bleiben das Ziel

Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn

Bei dem uns vorliegenden Antrag der Oppositionsparteien geht es darum, die zum 12.12.2011 in Kraft tretende zweite Stufe der Tierschutznutztierhaltungsverordnung in der Umsetzung zu kontrollieren. In Schleswig-Holstein sind davon ganze zwei Betriebe betroffen. Ihnen ist rechtzeitig und mit Nachdruck zu vermitteln, dass es bei der oben genannten Verordnung keine Übergangsfristen oder Aufschübe geben wird.

Im Jahr 2001 ist der Wissenschaftliche Ausschuss für Tiergesundheit und Tierschutz der EU-Kommission zu dem Schluss gekommen, dass die heute üblichen Käfige insbesondere für Füchse und Nerze wichtige Bedürfnisse der Tiere vernachlässigen, da mangelnde Bewegungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie fehlende Rückzugsmöglichkeiten zu verzeichnen sind.

In Deutschland wurde diesem Problem durch einen Bundesratsbeschluss zum Tierschutzgesetz im Jahre 2006 Rechnung getragen und das Gesetz trat am 12.12.2006 in Kraft.

Die Tierschutznutztierhaltungsverordnung sieht in einer ersten Stufe verbesserte Haltungsmöglichkeiten vor, die in der weitergehenden zweiten Stufe ab dem 12.12.2011 noch einmal nachgebessert werden soll.

Dabei geht die Bundesrepublik Deutschland mit ihren Forderungen bezüglich der Mindestmaße und der Ausgestaltung der Käfige über das von der EU geforderte Maßnahmenpaket hinaus. Der Zentralverband der Pelztierhalter fordert daher in Deutschland einen Aufschub der Frist, um im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig bleiben zu können.

Eine solche Forderung ist von uns nur beschränkt nachzuvollziehen, da bessere Haltungsbedingungen für Nutztiere ein für alle erstrebenswertes Ziel sind. Die Gefahr, dass aber die Nerzzucht sich in die Länder verschieben wird, wo nicht einmal die heute bei uns geltenden Bestimmungen einzuhalten sind, ist groß. Damit wäre zum Beispiel den betroffenen Nerzen in keinster Weise gedient. Das Problem würde nicht behoben, sondern nur aus dem unmittelbaren Gesichtsfeld verschoben. Wir gehen davon aus, dass die Forderung nach Aufschub auf keinen Fall mehrheitsfähig im Bund sein wird und können Ihren Antrag in den Forderungen damit nur unterstützen.

Da wir uns aber im Agrar- und Umweltausschuss intensiv mit dem Thema Nutztierhaltung in Schleswig-Holstein auseinandersetzen sollten, beantrage ich Überweisung zur abschließenden Beratung.

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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
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