| Nr. 024/11

zu TOP 27: Die Betriebsgenehmigung von Brunsbüttel ist nicht erloschen!

Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn

Auch in dieser Landtagstagung hat die Fraktion der Grünen es nicht versäumt, dass Thema Kernenergie auf die Tagesordnung zu setzen. Ich erwarte wie immer völlig neue Erkenntnis von allen Beteiligten und vor allem eine spannende Diskussion.

Nur eines ist dieses Mal anders: Dieses Mal ist der Vorwand der Grünen für die Debatte wirklich plump. Es ist ja nicht so, dass man die Fragen, die gestellt wurden, nicht erörtern sollte. Doch mit dem Bericht des Ministers ist alles gesagt. Einen Spielraum für eine Diskussion sehe ich einfach nicht. Ihr Antrag, liebe Kollegen Habeck und Matthiessen, hätte wunderbar Platz in einer Kleinen Anfrage gefunden. Die Fragen wären beantwortet worden und das Thema hätte sich erledigt. Aber – wie gesagt – sie brauchten offensichtlich noch einen Aufhänger für diese Landtagssitzung.

Nur diesmal, sehr geehrte Damen und Herren, geht der Schuss nach hinten los. Der Minister hat hier in aller Ausführlichkeit das Gutachten der Rechtsanwältin Dr. Cornelia Ziehm sachlich kommentiert und als das entlarvt, was es ist: ein Gefälligkeitsgutachten. Es ist bemerkenswert, wie die Gutachterin die im Atomgesetz verwendeten Begriffe umdeutet und im Interesse der Grünen auslegt. Deutlich wird es besonders beim Begriff „Genehmigungsverfahren“, dessen Verwendung aus ihrer Sicht – in bestem Deutsch – „keinen Sinn“ macht.

Dankenswerterweise hat der Minister dargelegt, dass der angeführte Paragraph 18 Bundesimmissionsschutzgesetz in keiner Weise Anwendung auf die Betriebsgenehmigung für das Kernkraftwerk Brunsbüttel findet. Der Rechtsanwalt Siegfried de Witt führt in einem Offenen Brief an die Dr. Ziehm die gleichen Mängel in der Argumentation und fällt ein geradezu vernichtendes Urteil. Ich zitiere mit Erlaubnis: „Rechtswissenschaftliche Diskussionen sind nicht immer frei von Interessen. Ich habe Verständnis, wenn Sie den Betrieb des Kernkraftwerkes Brunsbüttel verhindern wollen, aber bitte mit seriösen Argumenten.“

Dabei hätten die Grünen vorgewarnt sein sollen. Aufgrund ihrer „fachlichen Kompetenz“ musste Dr. Ziehm bereits nach drei Monaten als Staatsrätin in Bremen wieder abdanken. Das sagt doch alles! Nein, der gesamte Vorgang ist peinlich und zeigt wieder einmal, mit welchen Methoden die Opposition operiert: Bohei ersetzt Fakten, Sachfragen und ernsthafte Diskussionen werden ignoriert.
Es ist sogar noch peinlicher, wenn man sich vor Augen führt, dass der Tagesordnungspunkt gesetzt wurde. Offenbar leiden die Grünen dermaßen unter Ideenarmut, dass sie jetzt schon Kleine Anfragen setzen lassen.

Ihre Politik setzt auf Emotionen und zielt ab auf das Schüren von Ängsten.
Ihre Taktik, die Menschen derart zu steuern, scheint zu greifen. Aber die Menschen werden dieses sehr bald merken.

Wie dem auch sei. Die CDU-Fraktion bleibt – natürlich – bei Ihrer Position zur Kernenergie. Oberste Priorität hat die Sicherheit der Anlagen. Genau aus diesem Grund werden die vom Minister beschriebenen umfangreichen Maßnahmen am KKW Brunsbüttel durchgeführt. Ich bin zuversichtlich, dass binnen Jahresfrist die Modernisierung abgeschlossen und der Meiler bald wieder angefahren wird. Das ist gut für den Energiestandort Schleswig-Holstein, gut für die gesamte norddeutsche Energieversorgung, gut für die Unterelbe Region, gut für die Stadt Brunsbüttel und es ist nicht zuletzt auch gut für die Beschäftigten des Kernkraftwerkes. Sie erhalten dadurch eine Perspektive für ihre Arbeits- und Ausbildungsplätze. Diese Familien sorgen sich um ihre Existenz. Aber ich denke, dass dazu der ehemalige Betriebsratsvorsitzende und Kollege Olaf Schulze noch ein paar Worte verlieren wird.

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Max Schmachtenberg
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