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zu TOP 27: Das bittere Wissen um diese Vergangenheit muß den Folgegenerationen vermittelt werden, damit sich dieses Handeln nie wiederholt

Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn

Ungefähr ein Menschenleben ist es her, dass Deutschland vom Terror des
nationalsozialistischen Regimes befreit wurde. Die meisten, die diese schlimme Zeit ethnischer und politischer Verfolgung, von Massenmorden und Krieg miterlebt haben, sind bereits nicht mehr unter uns. Diejenigen, die diese Erde verlassen haben, sind aber nicht gegangen ohne uns ihre Erinnerungen zu hinterlassen. Ihre Erinnerungen sind ein wichtiger Teil unseres historischen Erbes.

Es ist unsere Aufgabe, die Erinnerung an die nationalsozialistischen Schrecken zu erhalten und für kommende Generationen zu bewahren. An keinem Ort und zu keiner Zeit habe ich persönlich je soviel Unverständnis, Beklemmungen, ja Ohnmacht erlebt wie beim Besuch von Erinnerungsstätten in unserem Lande und wie auch - zusammen mit einigen Kollegen und Kollegen - in Ausschwitz.

Erinnerungsorte und Mahnmale geben uns den nötigen Raum, die Geschichte erfahrbar zu machen. Denn sie, die Erinnerungsorte und Mahnmale sowie die Erinnerungen selbst, beinhalten Lehren für künftiges Handeln. Zu unserer Aufgabe gehört es auch, sich gegen die Kräfte zu wehren, die eine unverfrorene Geschichtsverklärung betreiben und versuchen, die Ideen dieser schrecklichen Zeit wieder aufleben zu lassen.

Dazu gehört auch, sich mit aller Macht denjenigen in den Weg zu stellen, die die derzeitige Flüchtlingssituation für ihr Menschen verachtendes Gedankengut instrumentalisieren wollen. Die Geschichte muss uns immer eine Mahnung sein. Der Satz „Ohne Vergangenheit keine Zukunft“ trifft den Nagel auf den Kopf. Nur wer sich seiner Geschichte stellt, kann in der Zukunft Verantwortung übernehmen und verhindern, dass sich solche Menschen verachtenden Zeiten wiederholen.

Mit der Aufarbeitung der eigenen Nachkriegsvergangenheit leisten wir als Landtag einen Beitrag, die Verantwortung früherer Abgeordneter an den Greueltaten des Nationalsozialismus zu prüfen und für die Gegenwart und vor allem auch für die künftigen Generationen zu dokumentieren. 70 Jahre Ende der nationalsozialistischen Herrschaft ist aber auch eines: Grund für Dankbarkeit.

Wir haben seit 7 Jahrzehnten die Möglichkeit, unser Leben in Frieden und Freiheit eigenverantwortlich zu gestalten – ohne Diktatur, in Rechtsstaatlichkeit.

Unsere Eltern und Großeltern haben – mit der beachtlichen Hilfe der Alliierten – dieses Land wieder aufgebaut. Ihrem Einsatz der Nachkriegszeit verdanken wir, dass wir heute so leben können, wie wir es tun. Dass wir in unserem Land sicher sind, dass wir keine Angst vor staatlicher Willkür haben, dass uns dieser beachtliche Wohlstand zuteil geworden ist. Und dass wir sagen können, was wir denken. Die Meinungsfreiheit ist eines unserer höchsten Güter, das leider noch immer vielen Menschen auf dieser Welt verwehrt ist.

Besonderer Dank und höchste Anerkennung gilt allen Handelnden der Erinnerungskultur, vor allem jenen, die Gedenkstätten erhalten, bewahren, pflegen und zugänglich machen. Das geschieht weit überwiegend ehrenamtlich und ist somit besonders zu bewerten. Von den Runden Tischen und der Arbeit der BGSh wissen wir, dass es unterschiedliche Auffassungen der Handelnden hinsichtlich der Ausgestaltung der Erinnerungsarbeit, der notwendigen Unterstützung bei Erhalt und Präsentation gibt, aber auch unterschiedliche Auffassungen in der Frage, ob mehr Gedenkstätten oder mehr Unterstützung der vorhandenen Gedenkstätten erforderlich sind.

So wird es auch in Zukunft Unterschiede in den Datails zur weiteren Umsetzung des Gedenkstättenkonzeptes geben. Keine Unterschiede gibt es im Grundsätzlichen:

70 Jahre Ende des Nationalsozialismus ist wichtige Mahnung, die Erinnerung an das barbarische Regime und seine Taten nie zu vernachlässigen. Das bittere Wissen um diese Vergangenheit muss durch Erinnerung den Folgegenerationen vermittelt werden, damit sich dieses Handeln nie wiederholt.

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Pressesprecher
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon: 0431/988-1440

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