| Nr. 411/07
zu TOP 26 und 31: Auch Sozial Schwache haben einen Anspruch auf eine würdige Bestattung
Sperrfrist: Redbeginn
Es gilt das gesprochene Wort
Auch sozial Schwache haben einen Anspruch auf eine würdige Bestattung. Eine Gesellschaft muss sich daran messen lassen, mit wie viel Würde und mit wie viel Respekt sie mit Verstorbenen umgeht.
Die CDU-Landtagsfraktion hat Schwierigkeiten mit der Tatsache, dass eine immer größere Zahl sozial schwächerer älterer Menschen eingeäschert und anonym bestattet wird, ohne dass dies dem Wunsch der Verstorbenen entspricht. Von diesen Menschen bleibt oftmals kein Ort der Erinnerung, kein Ort der Besinnung für die Trauernden.
Das halte ich in einem christlich geprägten Land für nicht hinnehmbar. Diese Situation ist ein Armutszeugnis für eine humane Gesellschaft.
Wir haben es aber mit folgenden Problemen zu tun:
- Es gibt eine immer größere Zahl von hochaltrigen Menschen, die den Großteil ihrer Ersparnisse in eine menschenwürdige Pflege investiert haben. Die Zahl alter und pflegebedürftiger Menschen wird in den kommenden Jahren weiter deutlich ansteigen.
Gesparte Rücklagen für die Bestattung werden vermehrt aus der finanziellen Not heraus für Pflegeleistungen und das tägliche Leben aufgebraucht.
- Immer häufiger reichen weder die Nachlässe der Verstorbenen noch die Einkünfte der Hinterbliebenen aus, um eine würdige Bestattung zu finanzieren.
- Und leider müssen wir auch zur Kenntnis nehmen, dass Verstorbene gegen ihre ganz persönlichen Wünsche aus Kostengründen anonym bestattet werden. Denn aufwendige Grabpflege ist teurer als ein Rasengrab oder der Friedwald.
Dem Landtag liegen heute zwei Anträge zu der Thematik vor.
Wir wissen, dass es seitens der Kommunen kein einheitliches Vorgehen bei Kostenübernahmen von Sozialbestattungen gibt. Ich glaube wir brauchen hier, bevor wir zu Initiativen im Bund kommen, einen Überblick über den Umgang der kommunalen Ebene mit dieser Problematik. Die Ordnungsämter sind immer dann zuständig, wenn keine Angehörigen mehr da sind.
Die Allgemeinen Sozialen Dienste springen immer dann ein, wenn die Hinterbliebenen nicht in der Lage sind, die Bestattung aus eigener Kraft zu finanzieren. Immer häufiger treten Bestattungsunternehmen in Vorleistung. Sie können aber nicht sicher sein, welche Kostenerstattung sie durch die Sozialämter erhalten, weil es keine verbindlichen Regelungen für solche Fälle gibt. Eine solche Verbindlichkeit benötigen wir aber dringend. Wir brauchen einheitliche verbindliche Standards, auf die die Bestatter und die Angehörigen sich verlassen können.
SPD und CDU hinterfragen in ihrem gemeinsamen Berichtsantrag die Finanzierung, Kostenübernahmeabläufe und Abrechnungsmodalitäten von Sozialbestattungen.
Uns interessieren weiterhin die Vertragsgrundlagen zwischen Sozialämtern und Bestattungsunternehmen. Ich glaube, wir brauchen vor einer Gesetzesinitiative einen Überblick über den Kreis der Betroffenen sowie eine Gesamtkostenübersicht.
Der Handlungsbedarf ist gegeben. Wir sollten zunächst aber ganz fundierte Zahlen erhalten, um zu einer angemessenen und sehr seriösen Parlamentsinitiative zu kommen.
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Max Schmachtenberg
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