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zu TOP 24: Dieser runde Tisch ist unnötig
Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Runde Tische, das Allheilmittel und die Allzweckwaffe dieser Koalition. Mit dem Runden Tisch „Stromsperren verhindern“ ist es in diesem Jahr schon der 3. dieser Art. Nun denn. Viele Haushalte haben Probleme mit ihrer Stromrechnung. Etwa 7 Millionen Mahnverfahren und 345.000 Stromsperren gab es im vergangenen Jahr in Deutschland.
Seit 2002 haben sich die Stromkosten für den Verbraucher fast verdoppelt und auch im vorletzten und letzten Jahr stiegen die Kosten kräftig an. Nicht bezahlte Stromrechnungen können dazu führen, dass Versorger nach diversen Mahnverfahren die Belieferung stoppen.
Nach dem Gesetz und den geltenden Vorschriften kann ein Energieversorger die Belieferung eines Kunden mit Strom oder Gas einstellen und somit eine Sperre verhängen, wenn: diese vier Wochen vorher angekündigt wird, der Vollzug der Sperre drei Tage vorher angekündigt ist und der Verbraucher mit mehr als 100 Euro im Verzug ist.
Die Sperre muss verhältnismäßig sein und der Verbraucher dem Versorger nicht in Aussicht stelle, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Zu dieser Problematik gibt es zahlreiche Beratungsmöglichkeiten und Hilfen. Direkt beim Energieversorger, in den örtlichen Jobcentern oder auch bei der Verbraucherzentrale. Aufgrund einschlägiger Gerichtsurteile müssen Jobcenter Hilfe in Form von Darlehen leisten. Es wurde klargestellt, dass Jobcenter verpflichtet sind, ein unterstützendes Darlehen zum Ausgleich der aufgelaufenen Stromschulden zu gewähren, um die Sperrung des Stroms zu vermeiden.
Gerichtlich wurde geklärt, dass Arbeitslosengeld 2 Empfänger, die alles unternommen haben, um die Notsituation zu vermeiden, mit einem Darlehen zu unterstützen sind. Allerdings eben nur zur Abwendung der Sperre und wenn kein triftiger Grund, wie etwa offensichtliche Verschwendung, dagegen spricht.
Unterstützung und Hilfe gibt es für die Betroffenen auch bei den freien Wohlfahrtsverbänden. Vielerorts gibt es Unterstützungsmöglichkeiten, gerade für solche Fälle. Gute Aussichten haben besonders Familien mit Kindern.
Neben den Jobcentern können auch solche Anträge beim Träger der Sozialhilfe gestellt werden, wenn das Jobcenter nicht zuständig ist. Nach dieser Vorschrift kann auch dort ein Darlehen unter bestimmten Umständen gewährt werden.
Und nun zum Antrag der Koalitionsparteien.
Wir halten den beantragten Runden Tisch „Stromsperren verhindern“ nicht für erforderlich, weil bereits alles ausreichend geregelt ist. Beratungsangebote sind in ausreichender Zahl vorhanden und als letztes Sanktionsmittel sollen Stromsperren auch möglich sein müssen, weil es nicht immer gelingt, Bürgerinnen und Bürger dazu zu bewegen, dass sie alle ihren Verpflichtungen, welcher Art auch immer, nachkommen.
Würde man stets mit Runden Tischen reagieren wollen, gäbe es auf anderen Gebieten weitaus dringenderen Handlungsbedarf.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel