| Nr. 434/07

zu TOP 24: Das Zwei-Säulenmodell greift

Es gilt das gesprochene Wort

Mit dem neuen Schulgesetz haben wir in Schleswig-Holstein eine Straffung der Schulformen zum „ Säulensystem 2 +“ vorgenommen. Die erste Säule stellen die Haupt- und Realschulen dar, die zukünftig als Regionalschulen arbeiten werden. Die zweite Säule wird von den Gymnasien getragen und als Angebot haben in diesem Jahr Gemeinschaftsschulen ihre Arbeit aufgenommen.

Mit der Einführung dieses Systems hat die große Koalition in Schleswig-Holstein einen lang währenden bildungspolitischen Grundsatzstreit beendet und eine parteiübergreifende Einigung zur Reform des Schulsystems in der Sekundarstufe erzielt.

Zum kommenden Schuljahr, in dem auch Regionalschulen zunächst auf freiwilliger Basis ihre Arbeit aufnehmen können, wurden 39 Regionalschulen und 56 Gemeinschaftsschulen beantragt.
Diese Zahlen machen deutlich, meine Damen und Herren, dass die Umstrukturierung der Schulstrukturen greift und die Verantwortlichen vor Ort die Veränderungen der Schullandschaft Schleswig-Holsteins aktiv begleiten.

Vor dem Hintergrund, dass Regionalschulen ohne gesonderte Beantragung im Jahr 2010 ohnehin aus Real- und Hauptschulen erwachsen, zeigt die erfreuliche Antragslage zum kommenden Schuljahr, dass nach dem Start der 7 Gemeinschaftsschulen im Lande, nun auch die Regionalschulen mit 39 Antragsstellern auf einem guten Weg sind.

Unser gemeinsames Ziel ist und bleibt es, wie auch im Schulgesetz verankert, in den Kommunen ein wohnortnahes Angebot aller Schularten vorzuhalten.
Die Wahlfreiheit der Eltern muss dabei gewährleistet sein.
Um dieses Ziel zu erreichen ist es daher unbedingt notwendig, bei zukünftigen Genehmigungen der Schularten, die Schulentwicklungspläne zur entscheidenden Grundlage zu machen.
Präferenzen für ein bestimmtes System darf es bei der Bewilligung seitens des Bildungsministeriums nicht geben.
Wenn CDU und SPD von der Überwindung gegensätzlicher bildungspolitischer Grundüberzeugungen sprechen, müssen diese bei der Umsetzung des Schulgesetzes auch eingehalten werden.

Und daher kann und darf es nicht sein, meine Damen und Herren, dass Vertreter des Bildungsministeriums und der Schulaufsicht durch die Kreise und Städte reisen um Gemeinschaftsschulen schmackhaft zu machen, nur um dann entsprechende Antragszahlen vorlegen zu können.
Es geht doch vielmehr um pädagogische Entwicklungen, die wir mit dem neuen Schulsystem transportieren wollen und die zum Wohle unserer Kinder umgesetzt werden müssen.
Es geht nicht um „äußere“ Strukturen von Schule, es geht nicht um die 60-ste Gemeinschafts- oder Regionalschule, sondern um „innere“ Reformen von Schule, die lange überfällig sind und mit den Rahmenbedingungen des neuen Schulgesetzes jetzt in Angriff genommen werden müssen.
Eine mechanische Zusammenlegung von Haupt- Real- und Gesamtschulen ist wenig effektiv. Die neuen Schulformen können nur dann erfolgreich arbeiten, wenn sie ein innovatives pädagogisches Profil erhalten. Wir brauchen ein an der Lebenswirklichkeit und der Berufswelt orientiertes Bildungskonzept, dass mit hochmotivierten Lehrkräften arbeitet, denen in ausreichendem Maße schulinterne Fortbildung und externe Beratung zur Seite gestellt werden.

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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon: 0431/988-1440

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