| Nr. 070/09
zu TOP 24: Das vermeintliche Recht auf Schulden machen ist verantwortungslos
Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Schon lange stehen wir vor der Frage, wie mit der öffentlichen Verschuldung umzugehen ist. In welcher Höhe ist sie notwendig und noch erträglich? Und wie können wir eine intergenerative Lastverteilung herstellen, die für die jetzigen und die künftigen Steuerzahler gleichermaßen gerecht ist?
Bund, Länder und Gemeinden haben über die letzten vier Jahrzehnte hinweg Kredite in geradezu beliebiger Höhe aufgestockt. Gleichgültig wie gut sich die Konjunktur entwickelte, wurden immer neue Schulden gemacht. Für diese Entwicklung tragen wir alle - über die Parteigrenzen hinweg - Verantwortung.
Die Zahlen sind ernüchternd: Kaum geboren, hat jeder Deutsche schon über 18.000 Euro Schulden zu tragen, die ihm Bund, Länder und Kommunen bescheren. Deutschland hat in den letzten 40 Jahren 1,5 Billionen Euro Schulden angehäuft. Das sind mehr als zwei Drittel des Bruttoinlandsproduktes. Die belasten uns jedes Jahr mit 70 Milliarden Euro nur an Zinsen, womit noch kein Cent getilgt ist.
Ähnlich ist die Situation in Schleswig-Holstein. Aufs uns lastet ein Schuldenberg von gut 24 Milliarden Euro, für den wir jährlich über 1 Milliarde an Zinsen bezahlen müssen. 8 Milliarden Euro davon fallen direkt in die Regierungszeit von 1996 bis 2005, in der auch die Grünen, lieber Herr Kollege Hentschel, Regierungsverantwortung getragen haben. In dieser Zeit wurde nicht ein einziger verfassungskonformer Haushalt aufgestellt. Für diese Erblasten sind noch heute erhebliche Zinszahlungen notwendig.
Wenn wir landauf und landab über die gewünschten Erfolge bei der Umsetzung des Konjunkturpaketes sprechen, dann ist es absolut richtig, dass sich Bund und Länder gleichzeitig auch über die Tilgung des schuldenfinanzierten Konjunkturpaketes Gedanken machen. Die bisherige Regelung zur Schuldenbegrenzung in Artikel 115 GG und die entsprechenden Vorschriften in den Landesverfassungen zielten aus gutem Grund immer schon auf eine vernünftige Begrenzung der Schulden ab.
Alle Erfahrungen der Vergangenheit aber haben gezeigt, dass dieser Artikel faktisch nie befolgt wurde. Aufgrund neuer Begehrlichkeiten von Interessengruppen gelang es nie, die Schulden der „mageren“ Jahren in den „üppigen“ Jahren zu tilgen. Die Konsolidierungsbemühungen leiden somit nach wie vor an einer zu kurzfristigen Perspektive.
Der gut gemeinte Grundgesetzartikel verhinderte nicht, dass Deutschland nun Schulden drücken, die, würde man sie in 50-Euro-Scheinen transportieren, einen Güterzug mit über 600 Waggons füllten.
Das Versagen von Artikel 115 GG hat vornehmlich drei Gründe:
Erstens wurde ein nicht unerheblicher Teil der Verschuldung in Nebenhaushalten und Sondervermögen ausgelagert und fand somit außerhalb des Budgets statt.
Zweitens ermöglichte die Ausnahmeklausel in Art. 115 GG dem Bund, Überschreitungen der Kreditobergrenzen mit konjunkturellen Unwägbarkeiten relativ problemlos zu rechtfertigen. Die vergleichbaren Regeln in den Ländern wurden auf ähnliche Weise genutzt. Von 1991 bis 2005 hielten der Bund und die Länder in 68 Fällen die Kreditobergrenzen nicht ein. Dabei wurde selten belegt, dass die Verschuldung zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts geeignet war.
Drittens ist der Begriff der öffentlichen Investitionen mit erheblichen Abgrenzungsproblemen verbunden.
Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom Juli 2007 deutlich gemacht, dass Art. 115 GG sich in der Realität für eine Begrenzung der Verschuldung als nicht wirksam erwiesen hat. Die unzulängliche Bremskraft von Art. 115 GG ist vielfach kritisiert worden.
Warum ist eine wirksame Begrenzung der Staatsverschuldung wichtig und letztlich unverzichtbar?
Bei jeder Haushaltsdebatte, sei es im Bund oder bei den Ländern, erleben wir, dass wichtige politische Maßnahmen nicht auf Weg gebracht werden können, weil bei mittlerweile 40 Milliarden Euro Zinsen jährlich im Bund und bei mehr als eine Milliarde Zinsen jährlich in Schleswig-Holstein Geld fehlt.
Sollte das Zinsniveau wieder steigen, wird uns der Schuldenberg vollständig begraben. Dadurch wird der Handlungsspielraum in der Finanzpolitik mehr und mehr eingeengt. Wir können immer weniger Zukunftsinvestitionen tätigen, weil wir mehr Geld für die Zinsen verwenden müssen.
Ich möchte für die gesamte CDU-Fraktion sagen, dass wir an dieser Stelle eine grundlegend andere Auffassung als die SPD-Fraktion unter ihrem Vorsitzenden Herrn Stegner vertreten. Während die SPD-Fraktion die Devise verfolgt „Verschuldung heute – Konsolidierung später“, halten wir dieses vermeintliche „Recht auf Schuldenmachen“ für verantwortungslos und höchst unglaubwürdig.
Die vielfach anzutreffende Vorstellung, dass über ein höheres Wirtschaftswachstum allein eine den Anforderungen der Zukunft gerecht werdende Lage der Staatsfinanzen erreicht werden könnte, ist unrealistisch, so der Sachverständigenrat ist seinem ausführlichen Jahresgutachten 2003/2004 zur Sanierung der öffentlichen Haushalte.
Wir müssen die Schuldenspirale beenden, damit die Schulden von heute nicht die Steuern von morgen und die Zinsen von jetzt für unsere Kinder und Enkelkinder sind. Es darf keine neuen Schuldenexzesse zulasten der nachfolgenden Generationen geben. Der Gedanke der Nachhaltigkeit, der im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes breiten Konsens gefunden hat, muss auch in der Finanzpolitik Maßstab unseres Handelns werden.
Wir haben in der Großen Koalition mit der Senkung der Neuverschuldung um zwei Drittel und zwei verfassungsmäßigen Haushaltsabschlüsse in Folge erste Erfolge erreicht.
Besonders erfreulich ist ebenso, dass wir in Schleswig-Holstein für unseren Anteil am Konjunkturpaket keine weiteren Schulden aufnehmen müssen, sondern auf unsere Rücklage zurückgreifen können.
Wir stehen jedoch weiterhin vor der Aufgabe, den Personalkörper des Landes strukturell abzubauen, um zu Einsparungen zu kommen. Daran führt kein Weg vorbei.
Klar ist jedoch auch, dass wir wegen unseres strukturellen Defizits nicht allein aus der Schuldenfalle herauskommen. Wir sind deshalb auf Hilfen der anderen finanzstärkeren Länder angewiesen. Das geht nicht mit Maximalforderungen, sondern nur über Kompromisse.
40 Jahre hat es fast gedauert, bis das Problem der Schuldenbegrenzung wieder ernsthaft als Problem von Verfassungsrang diskutiert wurde. Ich halte es deshalb für einen großen Erfolg, dass sich Bund und Länder nach jahrelangem Streit nun auf die Einführung einer wirksamen Schuldenbremse mit einem Frühwarnsystem verständigt haben.
Ebenso wie unser Ministerpräsident hätte auch ich mir natürlich mehr Hilfe beim Abbau unserer Altlasten gewünscht.
Wer aber bei den schwierigen Verhandlungen dabei war, der weiß, dass auch die zugesagten Hilfen in Höhe von 80 Millionen Euro pro Jahr kein Zuckerschlecken waren. Insofern halte ich das gegenwärtig Konzept der Altschuldenhilfe für ausreichend.
Schleswig-Holstein kann und muss jedoch mit den zugesagten Hilfen einen ausgeglichenen Haushalt bis 2020 erreichen. Schließlich haben wir uns in der Großen Koalition Anfang Oktober 2008 darauf verständigt, bis 2015 einen ausgeglichenen Haushalt zu verwirklichen. Wenn wir uns es nicht zutrauen, in 10 Jahren zu einem ausgeglichenen Haushalt zu kommen, wann sollen wir es denn sonst jemals schaffen?
Ich bin deshalb optimistisch, dass wir mit den zugesagten Hilfen dieses Ziel erreichen können, wenn wir alle an einem Strang ziehen.
Die Politik darf jetzt nicht wieder den Kopf in den Sand stecken und kapitulieren. Letztendlich geht es um die Glaubwürdigkeit von Politik und um die Verantwortung für die nachfolgenden Generationen.
Parlamente und Regierungen können sich der Verantwortung für eine sinnvolle Schuldenpolitik nicht entziehen.
Die CDU-Landtagsfraktion ist davon überzeugt, dass eine wirksame Schuldenbremse mit gleichzeitiger Hilfe bei den Altschulden zu einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Finanzpolitik führt. Es gibt keine Alternative zu einer entschlossenen Konsolidierung der öffentlichen Haushalte.
Wir sind allerdings der Auffassung, dass wir solch bindende Schuldenbegrenzungsregeln für unser Land nur selbst beschließen dürfen und beschließen sollten. Denn das Haushaltsrecht ist das ureigenste Recht der Landesparlamente.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel