| Nr. 093/09

zu TOP 22: Eine bundesweite Lösung ist zwingend

Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn


Die so genannten „Bedarfsgemeinschaften“ sind im Sozialgesetzbuch 2 geregelt. Daher ist eine Änderung nur auf Bundesebene zu erreichen. Doch bevor es zu großen Änderungen kommt, halte ich eine Evaluation des Gesetzes für dringend notwendig. Erst dann ist definitiv absehbar, was und in welcher Form es zu korrigieren gilt. Der größte Kritikpunkt der Hartz IV-Regelung sind meines Erachtens die z.T. unübersichtlichen Leistungsbescheide und, dass die jeweiligen Entscheidungen nicht nachvollzogen werden können. Ohne juristische Grundkenntnisse ist manchmal nichts verständlich.

In diesem Zusammenhang ist auch die Bundesagentur für Arbeit mit ihren internen Handlungsanweisungen nicht immer hilfreich. Die Folge ist eine Klageflut, der wir nur mit Mühe Herr werden können. Innerhalb von vier Jahren musste Zahl der Sozialrichter von 40 auf 71 erhöht werden. Wie Sie alle wissen, reden wir von Richtern auf Lebenszeit. Aus meiner Sicht, ist dies unverantwortlich. Im Jahr 2006 gab es in Schleswig-Holstein 3800 Verfahren, 2008waren es bereits über 6000. Die Erfolgsquote der Klägerinnen und Kläger ist überproportional hoch. Das zeigt, dass korrigiert werden muss. Zudem dauern Eilverfahren über drei Monate, bei Entscheidungen in der Hauptsache können schnell bis zu zwei Jahre vergehen.

Ich möchte ein Beispiel nennen aus dem Bereich Kosten der Unterkunft: Wir sollten den Anspruch auf Wohnraum nach Personenzahl staffeln und in Quadratmetern festlegen. Wir brauchen klare Richtgrößen, nach denen entschieden wird. Wir brauchen regional unterschiedliche Beträge, d.h. vor Ort wird nach dem Mietspiegel entsprechend eine akzeptable Miethöhe festgelegt. Entscheidungen müssen insgesamt nachvollziehbar und verständlich werden, damit Betroffene sie akzeptieren können. So kann Rechtsfrieden hergestellt werden. Eines jedoch muss klargestellt werden: Es geht nicht um mehr Geld für die Betroffenen und um ein Zurückdrehen der Reformen. Wir halten am Grundsatz des Gesetzes fest: Fördern und Fordern.
Lassen Sie mich am Ende noch eine kurze Bemerkung zur Zukunft der Argen sagen: CDU hat schon immer gefordert, dass die kommunale Kompetenz und Verantwortung bei einer Neuausrichtung der Argen berücksichtigt werden muss. Wenn wir nicht schnell handeln, droht die Gefahr, dass alle Kompetenzen auf die Agentur für Arbeit zurückfallen. Das können wir nicht wollen.

Das wäre ein Rückschritt für die Arbeitssuchenden, denn vor Ort wissen sie immer noch am Besten, wie geholfen und vermittelt werden kann. Die Optionskommunen arbeiten erfolgreich. Ein Ausbau wäre daher wünschenswert. Aber zur Ehrlichkeit gehört auch dazu, zu fragen: Gibt es eine konkrete Nachfrage der kommunalen Seite nach weiteren Optionsmodellen? Mir ist eine solche Nachfrage aus Schleswig-Holstein nicht bekannt. Daher ist eine bundesweite Lösung bis März zwingend. Wir werden uns entsprechend auf Bundesebene einsetzen.

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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
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