Peter Lehnert

Peter Lehnert
Landtagsvizepräsident

| Nr. 453/07

zu TOP 22: Die Amtsgerichtsreform konsequent angehen

Freigabe: Redebeginn
Es gilt das gesprochene Wort.

Die Haushaltslage des Landes Schleswig-Holstein stellt sich, wie wir alle wissen, alles andere als rosig dar. Nach wie vor lastet ein enormer Schuldenberg auf unseren Schultern.
Vor diesem Hintergrund ist es höchst unerfreulich, dass für den Erweiterungsbau des Amtsgerichts Lübeck nun doch erheblich mehr Mittel benötigt werden als geplant. Ein Nachschlag von 1,8 Millionen Euro wegen eines Planungsfehlers ist kein Pappenstiel.

Gerade deswegen muss ein solcher Vorgang gründlich untersucht und insbesondere im parlamentarischen Raum auch kritisch durchleuchtet werden. Natürlich stellen sich in diesem Zusammenhang auch wieder verstärkt Fragen nach der Angemessenheit bestimmter Reformschritte. Ich will nicht verhehlen, dass sich die CDU-Landtagsfraktion durchaus eine andere, konstruktivere Tendenz im Hinblick auf den Standort Bad Schwartau vorstellen kann. Dies gilt umso mehr, als dort bereits hervorragend ausgebaute und barrierefreie Einrichtungen existieren.

Vor diesem Hintergrund war es gut und wichtig, dass Minister Döring sich die Zeit genommen hat, der CDU-Landtagsfraktion die konkreten Ursachen und Hintergründe der Kostensteigerung in Lübeck zu erläutern. In diesem Zusammenhang hat der Minister versichert, dass mit dem geforderten Nachschlag auch wirklich die absolute Obergrenze erreicht ist.

Wir müssen aber natürlich auch berücksichtigen, dass die Reform zu einer generellen Steigerung der Leistungsfähigkeit der Amtsgerichte in Schleswig-Holstein führen soll. Die Umstrukturierung soll gewährleisten, dass unsere Amtsgerichte eine Größe erhalten, die den Bedürfnissen von Rechtsprechung und Gerichtsverwaltung langfristig gerecht wird.
Unser erklärtes Ziel sind Steigerungen in den Bereichen Bürgernähe, Effizienz, Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit.

Ich möchte noch einmal betonen, wie wichtig es ist, dass wir diesen unerfreulichen Vorgang in der parlamentarischen Diskussion nicht unter den Teppich kehren. Dies entspricht unserem festen Entschluss, die Amtsgerichtsstruktur-reform konsequent und konstruktiv anzugehen, sie aber eben auch kritisch zu begleiten. Wir sollten in den zuständigen Fachausschüssen noch einmal ausführlich inhaltlich beraten, um zu einer tragfähigen Lösung zu kommen.

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