| Nr. 267/09

zu TOP 21: Auf die aktuelle Flüchtlingsentwicklung angemessen eingehen

Es gilt das gesprochene Wort
Soerrfrist Redebeginn

Zunächst möchte ich dem Innenminister und seinen Mitarbeitern im Namen meiner Fraktion für die detaillierte und umfassende Beantwortung der Anfrage danken. Sie gibt einen guten Überblick über die aktuelle Situation der Landesunterkünfte und deren zukünftige Entwicklung.

Einer Empfehlung des Landesrechnungshofes vom Februar 2008 folgend, hat die Landesregierung nach sorgfältiger Prüfung im April dieses Jahres beschlossen, eine der beiden Liegenschaften, die Liegenschaft „Vorwerk“ in Lübeck, zum Ende dieses Jahres zu schließen und nur noch die Liegenschaft „Haart“ in Neumünster weiter zu führen. Vor dem Hintergrund deutlich gesunkener Zugangszahlen aufzunehmender Personengruppen in den letzten Jahren und damit verbundenem deutlichen Rückgang der durchschnittlichen Belegung ist dieser Schritt nur zu begrüßen, zumal mit einem Anstieg der Zugangszahlen in den nächsten Jahren nicht zu rechnen ist. Trotz erforderlicher Umbaumaßnahmen in Neumünster im Rahmen der Umorganisation ist nicht zuletzt auch wegen der wesentlich besseren Bausubstanz mittelfristig mit Kosteneinsparungen zu rechnen.

Schleswig-Holstein wird damit nach der Zusammenlegung der beiden bisherigen Standorte in Neumünster über eine Kapazität von 400 Unterbringungsplätzen verfügen. Hier bleibt allerdings noch die Frage zu klären, ob die Kapazität ausreichend sein wird, da lt. Landesregierung zum 31.12.2008 insgesamt 517 Personen untergebracht waren.

Aus der Antwort der Landesregierung lässt sich darüber hinaus ein umfassendes Bild der Lebensumstände der untergebrachten Personen erkennen. So gibt es einen gesonderten Trakt für allein lebende Frauen. Die zur Verfügung stehenden Wohnflächen entsprechen den Empfehlungen des Beauftragten Schleswig-Holsteins für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen.

Die schulpflichtigen Kinder werden sowohl anfangs in der Einrichtung selbst beschult, nach dem Erwerb ausreichender Deutschkenntnisse können sie Regelschulen besuchen. Die Betreuungsverbände sorgen für eine Gemeinschaftsverpflegung mit Rücksicht auf religiöse Belange, Schulkinder werden auch außerhalb der geregelten Essenszeiten versorgt, ebenso werden die Bedürfnisse von Säuglingen und Kleinkindern berücksichtigt. Verschiedene Freizeitangebote werden von den Betreuungsverbänden gemacht bis hin zum „Cafe-Treff“ und ebenso auch Deutschkurse. Möglichkeiten zur sportlichen Betätigung werden ebenfalls angeboten.

Die ärztliche Versorgung ist im erforderlichen Maße geregelt mit ggf. notwendiger Sprachvermittlung.

Selbstverständlich werden die untergebrachten Personen während der Identifizierungs- und Anerkennungsverfahren beraten und begleitet.
Erforderliche Informationen sind in verschiedenen Landessprachen und Dialekten verfügbar. Abschließend bleibt mir nur festzustellen, dass alle Fragen der Grünen sorgfältig und umfassend beantwortet wurden. Ich habe daraus den Eindruck gewonnen, dass wir in Schleswig-Holstein bezüglich der Landesunterkünfte für Flüchtlinge gut aufgestellt sind.

Aber wir werden im Innen- und Rechtsausschuss ausreichend Gelegenheit haben, die einzelnen Details zu diskutieren.


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Max Schmachtenberg
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