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zu TOP 20: Wer zu schnell vorprescht, gefährdet den Erfolg der Inklusion

KORREKTUR
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Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn

Die vorangegangene Diskussion hat gezeigt, wie dringend notwendig es ist,
dass sich der Landtag zu der guten Arbeit der Förderzentren in
Schleswig-Holstein bekennt. Mit der Umsetzung der Inklusion erkennen wir
die Vielfalt in unserer Gesellschaft an. Gleichzeitig müssen wir aber auch
akzeptieren, dass wir genau diese Vielfalt bei der Förderung unserer Kindern
brauchen und das unabhängig davon, ob sie eine Behinderung mitbringen
oder nicht. Daher kann es nicht nur den „einen Weg“ der Inklusion geben.
Unsere Förderzentren leisten dabei einen guten Beitrag. Sie eröffnen Kindern,
die einen besonderen Bedarf im Rahmen der Beschulung und Erziehung
benötigen, den Weg zur Teilhabe in der Gesellschaft. Damit kommen wir der
Forderung der UN-Behindertenkonvention in Artikel 7 nach.
Ideologische Theorien zur Inklusion sind das Eine. Die Realitäten in der
Gesellschaft und den Schulen das Andere. Wir sollten nicht versuchen unsere
Idealvorstellungen um jeden Preis in den Schulen umsetzen zu wollen.
Inklusion ist ein Gesellschaftsbild.Und der Weg dorthin braucht Zeit.
Wer hier zu schnell vorprescht riskiert die Inklusion insgesamt zu gefährden.
Und an eben diesem Punkt stehen wir gerade. Die Rahmenbedingungen in
den Schulen stimmen nicht, um allen Kindern mit Behinderung gerecht
werden zu können. Lehrkräfte kommen zunehmend an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit.

Und wozu führt das? Inklusion wird als Belastung empfunden und Kinder mit
Behinderungen geraten zunehmend in die Gefahr eine Außenseiterposition in
ihrer Klasse einzunehmen. Gerade dann ist die Umsetzung der Inklusion
gescheitert.
Wir alle haben in der Vergangenheit die Herausforderungen der Inklusion
unterschätzt. Aber jetzt mit der „Augen zu und durch-Mentalität“ weiter zu
machen ist der falsche Weg.
Bei der Inklusion muss die Vielfalt Berücksichtigung und Gleichwertigkeit
erfahren und nicht gegen einander ausgespielt werden. Wir brauchen die
gemeinsame Beschulung in der Regelschule genauso wie die Förderzentren
mit Schülerinnen und Schüler.

Darüber hinaus müssen wir über weitere Formen der Beschulung wie die
Kompetenzzentren oder Schwerpunktschulen sprechen. Im Sinne der Kinder
und deren Bedürfnisse. Das Kind muss im Vordergrund stehen und nicht
unsere eigene persönliche Einstellung.

Frau Ministerin lassen Sie sich von „Experten in eigener Sache“, den
Menschen mit Behinderung und deren Landesbeauftragten, dabei beraten.
Bessere Fachleute werden sie nicht finden. Und wenn Sie im NDR äußern, Sie
könnten sich nicht erklären, warum sich der Anteil der Schülerinnen und
Schüler mit geistiger Behinderung in den letzten Jahren erhöht hat, dann
macht das leider nur deutlich, dass Sie sich mit diesen Kindern nicht
beschäftigt haben.
Das wird aber langsam Zeit. Sie wollen schließlich noch vor der Sommerpause
ein Konzept für die Inklusion vorstellen, das in jedem Fall Auswirkungen auf
die Betroffenen haben wird. Da sollten Sie als Ministerin schon wissen wovon
Sie reden.
Die von Ihnen bereits getroffene Entscheidung für die Neuberechnung der
Lehrerstellen an Förderzentren, hat dazu geführt, dass dort jetzt die
Erzieherinnen und Erzieher den Unterricht leisten müssen.
Das war definitiv falsch und muss zurückgenommen werden. Sie verweigern
ausgerechnet Kindern mit geistiger Behinderung den Unterricht.
Und was für die Förderzentren gilt, gilt auch für Grundschulen, Gymnasien
und auslaufende Regionalschulen. Sie versuchen durch ihre unausgewogene
Lehrerstellenzuweisung die Schulen, die ihnen politisch ungelegen kommen
auszutrocknen. Die Abschaffung der Gymnasiallehrerausbildung und die
Verwässerung der Lehrerausbildung für Sonderpädagogik macht zudem
deutlich, dass weder die Gymnasien noch die Förderzentren mit der
Unterstützung dieser Landesregierung rechnen können.

Die CDU-Fraktion hält das für falsch und deshalb werden wir der Resolution
der FDP aus voller Überzeugung zustimmen. Im Übrigen auch dem Punkt vier
des Antrages der Koalitionsfraktionen. Wir wären zwar im Traum nicht darauf
gekommen, dass es notwendig sein würde, die Ministerin per Antrag
aufzufordern, die Förderzentren angemessen an der Erarbeitung des
Inklusionskonzeptes zu beteiligen. Aber wenn die Koalitionsfraktionen es für
notwendig halten, werden wir uns dem natürlich nicht verweigern.

Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:

Pressesprecher
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon: 0431/988-1440

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