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zu TOP 20: Wer zu schnell verspricht gefährdet den Erfolg der Inklusion
Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Die vorangegangene Diskussion hat gezeigt, wie dringend notwendig es ist, dass sich der Landtag zu der guten Arbeit der Förderzentren in Schleswig-Holstein bekennt. Mit der Umsetzung der Inklusion erkennen wir die Vielfalt in unserer Gesellschaft an. Gleichzeitig müssen wir aber auch akzeptieren, dass wir genau diese Vielfalt bei der Förderung unserer Kindern brauchen und das unabhängig davon, ob sie eine Behinderung mitbringen oder nicht. Daher kann es nicht nur den „einen Weg“ der Inklusion geben. Unsere Förderzentren leisten dabei einen guten Beitrag. Sie eröffnen Kindern, die einen besonderen Bedarf im Rahmen der Beschulung und Erziehung benötigen, den Weg zur Teilhabe in der Gesellschaft. Damit kommen wir der Forderung der UN-Behindertenkonvention in Artikel 7 nach.
Ideologische Theorien zur Inklusion sind das Eine. Die Realitäten in der Gesellschaft und den Schulen das Andere. Wir sollten nicht versuchen unsere Idealvorstellungen um jeden Preis in den Schulen umsetzen zu wollen. Inklusion ist ein Gesellschaftsbild.Und der Weg dorthin braucht Zeit.
Wer hier zu schnell vorprescht riskiert die Inklusion insgesamt zu gefährden. Und an eben diesem Punkt stehen wir gerade. Die Rahmenbedingungen in den Schulen stimmen nicht, um allen Kindern mit Behinderung gerecht werden zu können. Lehrkräfte kommen zunehmend an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit.
Und wozu führt das? Inklusion wird als Belastung empfunden und Kinder mit Behinderungen geraten zunehmend in die Gefahr eine Außenseiterposition in ihrer Klasse einzunehmen. Gerade dann ist die Umsetzung der Inklusion gescheitert.
Wir alle haben in der Vergangenheit die Herausforderungen der Inklusion unterschätzt. Aber jetzt mit der „Augen zu und durch-Mentalität“ weiter zu machen ist der falsche Weg.
Bei der Inklusion muss die Vielfalt Berücksichtigung und Gleichwertigkeit erfahren und nicht gegen einander ausgespielt werden. Wir brauchen die gemeinsame Beschulung in der Regelschule genauso wie die Förderzentren mit Schülerinnen und Schüler.
Darüber hinaus müssen wir über weitere Formen der Beschulung wie die Kompetenzzentren oder Schwerpunktschulen sprechen. Im Sinne der Kinder und deren Bedürfnisse. Das Kind muss im Vordergrund stehen und nicht unsere eigene persönliche Einstellung.
Frau Ministerin lassen Sie sich von „Experten in eigener Sache“, den Menschen mit Behinderung und deren Landesbeauftragten, dabei beraten. Bessere Fachleute werden sie nicht finden. Und wenn Sie im NDR äußern, Sie könnten sich nicht erklären, warum sich der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit geistiger Behinderung in den letzten Jahren erhöht hat, dann macht das leider nur deutlich, dass Sie sich mit diesen Kindern nicht beschäftigt haben.
Das wird aber langsam Zeit. Sie wollen schließlich noch vor der Sommerpause ein Konzept für die Inklusion vorstellen, das in jedem Fall Auswirkungen auf die Betroffenen haben wird. Da sollten Sie als Ministerin schon wissen wovon Sie reden.
Die von Ihnen bereits getroffene Entscheidung für die Neuberechnung der Lehrerstellen an Förderzentren, hat dazu geführt, dass dort jetzt die Erzieherinnen und Erzieher den Unterricht leisten müssen.
Das war definitiv falsch und muss zurückgenommen werden. Sie verweigern ausgerechnet Kindern mit geistiger Behinderung den Unterricht.
Und was für die Förderzentren gilt, gilt auch für Grundschulen, Gymnasien und auslaufende Regionalschulen. Sie versuchen durch ihre unausgewogene Lehrerstellenzuweisung die Schulen, die ihnen politisch ungelegen kommen auszutrocknen. Die Abschaffung der Gymnasiallehrerausbildung und die Verwässerung der Lehrerausbildung für Sonderpädagogik macht zudem deutlich, dass weder die Gymnasien noch die Förderzentren mit der Unterstützung dieser Landesregierung rechnen können.
Die CDU-Fraktion hält das für falsch und deshalb werden wir der Resolution der FDP aus voller Überzeugung zustimmen. Im Übrigen auch dem Punkt vier des Antrages der Koalitionsfraktionen. Wir wären zwar im Traum nicht darauf gekommen, dass es notwendig sein würde, die Ministerin per Antrag aufzufordern, die Förderzentren angemessen an der Erarbeitung des Inklusionskonzeptes zu beteiligen. Aber wenn die Koalitionsfraktionen es für notwendig halten, werden wir uns dem natürlich nicht verweigern.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel