| Nr. 033/09
zu TOP 2: Die notwendige Transparenz bei Ministern, Staatssekretären und Abgeordneten ist schon jetzt gegeben
Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
„Für eine Ausweitung der Informations- und Anzeigepflichten der Abgeordneten bei gleichzeitiger beruflicher Tätigkeit neben dem Mandat gibt es keine Notwendigkeit. Die Regelungen in Schleswig-Holstein sind umfassend und ausreichend“, so der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka. Wer dagegen verstoße, müsse mit Sanktionen rechnen.
Wenn Abgeordnete die Höhe ihrer Einkünfte aus beruflicher Tätigkeit zu veröffentlichen hätten, wie Bündnis90/Die Grünen dies wollten, sei dies ein zu weit gehender Eingriff in die Berufs- und Privatsphäre der Abgeordneten. Kalinka an die Adresse von Bündnis90/Die Grünen: „Sie sollten sich ein Beispiel am „guten alten“ Otto Schily nehmen. Auch Politiker haben ein Recht auf Datenschutz“.
Für Abgeordnete bestehe bereits jetzt eine Anzeigepflicht von Nebenerwerbstätigkeiten außerhalb des Mandates. Dies folge aus den Bestimmungen des Abgeordnetengesetzes und den im Jahre 1995 durch den Landtag verabschiedeten Verhaltensregeln. Die Abgeordneten haben danach dem Landtagspräsidenten alle Tätigkeiten anzugeben, die sie vor der Annahme des Mandates hatten, wenn sie diese weiter ausüben und während des Mandats neu eingehen. Die Anzeigepflicht umfasst die Art der Tätigkeit und die daraus resultierenden Leistungen. Soweit einzelne Abgeordnete auf Grund ihres Rechts auf informelle Selbstbestimmung keine Auskünfte geben, ist dies ebenso angezeigt.
Auch die Regelungen für Minister und Staatssekretäre seien ausreichend und zeitgemäß. Im übrigen habe die Landesregierung alle diesbezüglichen Fragen vollständig öffentlich beantwortet, zuletzt 2007. Kalinka: „Und sie wird dies auch weiter so handhaben.“.
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Max Schmachtenberg
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