Tobias Koch
Fraktions­vorsitzender

| Nr. 387/11

zu TOP 19: Die HSH Nordbank darf nicht zum Spielball im heraufziehenden Wahlkampf werden!

Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn

Im Hinblick auf die berufliche Zukunft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und angesichts der großen Bedeutung der HSH Nordbank für den Landeshaushalt sollten wir nicht der Versuchung erliegen, auf dem Rücken der Bank und ihrer Mitarbeiter Wahlkampf zu betreiben.

Die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem EU-Beihilfeverfahren sind nicht dazu geeignet, daraus politisches Kapital für die eine oder andere Partei zu schlagen.

Mit der Rettung der HSH Nordbank im Jahr 2009 ist es gelungen, tausende von Arbeitsplätzen zu sichern und gleichzeitig finanzielle Belastungen aus der Gewährträgerhaftung für den Landeshaushalt abzuwenden. Ohne diese Rettung wäre es zur Insolvenz der Bank und dem Verlust sämtlicher, damals mehr als 4.000 Arbeitsplätze gekommen. Weil aber mit dieser Rettung ein Unternehmen künstlich am Leben erhalten wurde, handelt es sich um einen beihilferechtlichen Tatbestand, der von der EU-Kommission zu genehmigen ist.

Es ist deshalb zu allererst ein ausgesprochen erfreuliches Ergebnis, dass wir nunmehr nach rund zwei Jahren die Zustimmung der EU-Kommission zu den damaligen Rettungsmaßnahmen erwarten können. Die HSH Nordbank erhält dadurch Rechtssicherheit für ihren Fortbestand und sie erhält die erforderliche Planungssicherheit, um sich als mittelständisch strukturierte und regional ausgerichtete „Bank der Unternehmer“ neu aufzustellen. Unser Dank gilt deshalb unserem Ministerpräsidenten, Peter Harry Carstensen, sowie Jost de Jager als fachlich zuständigem Minister, ebenso aber auch dem Hamburger Bürgermeister Olaf Scholz und Finanzsenator Peter Tschentscher, die sich in den Gesprächen mit der EU-Kommission für diese Lösung eingesetzt haben.

Die nochmalige Reduzierung der Bilanzsumme in der Kernbank von 112 auf nunmehr 82 Mrd. Euro, die Aufgabe einzelner Sparten und die Begrenzung des Geschäftsvolumens in der Schiffsfinanzierung stellt die Bank jedoch weiterhin vor große Herausforderungen. Vorstand und Aufsichtsrat der Bank sind zu dem Ergebnis gelangt, dass zur Erhaltung der Ertragskraft der Bank der Abbau von weiteren 900 Arbeitsplätzen erforderlich ist.

Diese Entscheidung stellt für jeden Einzelnen der betroffenen Mitarbeiter ein schweres persönliches Schicksalsereignis dar. Für die Stadt Kiel und die ganze Region ist das ein schmerzlicher Verlust von mehreren hundert Arbeitsplätzen sowie der damit verbundenen Kaufkraft und Steuereinnahmen. Wir alle gemeinsam haben deshalb glaube ich die Hoffnung und die Erwartung, dass dieser Personalabbau in hohem Maße sozialverträglich gestaltet wird. Vollkommen zu Recht weisen wir in diesem Zusammenhang auf die im Staatsvertrag von 2003 vereinbarte ausgewogene Verteilung der Arbeitsplätze an den Standorten Kiel und Hamburg hin. Richtig ist allerdings auch, dass eine Parität an Vollzeitarbeitskräften zu keinem Zeitpunkt seit Gründung der HSH Nordbank bestanden hat – also auch nicht in den Jahren 2003 bis 2009 in denen die SPD Regierungsverantwortung trug.

Die Diskussion um die Gleichberechtigung der Standorte darf zudem nicht den falschen Eindruck vermitteln, dass auf diese Weise ein Stellenabbau in Kiel zu verhindern wäre. Selbst wenn 2014 zum ersten Mal in der Geschichte der HSH Nordbank eine vollkommene Parität zwischen den Standorten Kiel und Hamburg bestehen würde, wäre dieses mit dem Abbau von rund 250 Stellen in Kiel verbunden.
Meine Damen und Herren, die Sorge um den erneuten Stellenabbau bei der HSH Nordbank darf uns zugleich nicht den Blick dafür verstellen, dass wir auch weiterhin ein hohes Maß an Verantwortung für die verbleibenden über 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben.

Die Genehmigung der EU-Kommission ist mit der Auflage verbunden, dass die Sonderzahlung der HSH Nordbank in Höhe von 500 Mio. Euro innerhalb von vier Monaten als Kapitaleinlage an die HSH Nordbank zurückfließt. Wenn wir diese Auflage nicht erfüllen, dann sind die Rettungsmaßnahmen von 2009 nicht genehmigt und müssen deshalb rückabgewickelt werden. Die Rückzahlung der 3 Mrd. Euro Kapitalerhöhung und der Verzicht auf die gegenwärtig noch bestehenden 7 Mrd. Euro Garantien würden aber die unmittelbare Insolvenz der HSH Nordbank und damit den Verlust sämtlicher Arbeitsplätze nach sich ziehen.

Auch dieses muss uns bewusst sein, wenn wir gemeinsam zu Recht darauf Wert legen, dass im Rahmen des üblichen parlamentarischen Entscheidungsprozesses die zuständigen Gremien ausreichend beteiligt werden.

Meine Damen und Herren, der von CDU, FDP und Bündnis90/Die Grünen vorgelegte Änderungsantrag steht nicht im Widerspruch zum Ursprungsantrag der SPD – er stellt die beiden von der SPD herausgegriffenen Sachverhalte aber in den vertieften und inhaltlich fundierten Gesamtzusammenhang. Ich würde mich deshalb über die Zustimmung möglichst aller Fraktionen freuen. Zum Wohle der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der HSH Nordbank wäre ein solches Signal mehr als angemessen.

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Pressesprecher
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon: 0431/988-1440

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