Barbara Ostmeier (ehemalige Abgeordnete)
Justiz, Sport, Integrations- und Flüchtlingspolitik

| Nr. 323/15

zu TOP 17, 40 und 41: Schleswig-Holstein braucht einen Masterplan für Sportstätten

Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn

Das Ergebnis ist erdrückend. Ein ermittelter Sanierungsstau in Höhe von mindestens 55,2 Millionen Euro macht deutlich, dass mehr für die Sportstätten in Schleswig-Holstein getan werden muss. Dies bestätigen auch die zahlreichen Expertinnen und Experten zu diesem Thema. Deutlich wird es aktuell beim Fördermitteltopf für Schwimmsportstätten. Ein Antragsvolumen von knapp 4,1 Millionen Euro wurde erreicht. Und das bei einer Deckelung in Höhe von 250 Tausend Euro.

Wir benötigen eine Konzeption, die einen möglichst exakten Bedarfsplan für Sportstätten für das ganze Land berücksichtigt – auch über die kommunalen Grenzen hinweg. Die Kommunen brauchen für eine bestimmte Zeit zusätzliche Mittel vom Land, um stärker bei der Sanierung ihrer Sportanlagen voran zu kommen.

Für Schleswig-Holstein ist aus Sicht der CDU ein „MASTERPLAN“ erforderlich. Quasi ein Generalplan, der auch in zeitlicher Hinsicht darstellt, was wir wann und wo verändern müssen, um Sportarten im Mannschaftsbereich und im Wettkampfsport zu erhalten oder auch noch besser fördern zu können. Wir brauchen einen Plan, der auch die entsprechende Aufgabenverteilung beschreibt, die Fragen der Finanzierung berücksichtigt. Dies hilft ganz besonders dem Breitensport, bringt aber auch den Leistungssport voran. Wir wollen den Fokus besonders auf Schulsportstätten legen, da sowohl die Schulen als auch die Vereine hier die meisten Nutzer sind.

Die Kommunen haben in den Jahren 2012 und 2013 insgesamt über 61 Millionen für Sanierungsmaßnahmen aufgewendet. Und sie wären bereit, auch mehr zu tun. Und eines ist unbestritten: Demografischer Wandel und ein verändertes Freizeitverhalten der Bevölkerung bedeutet womöglich, dass nicht mehr jede Sportstätte in jeder Größe verfügbar sein muss. Nur wenn es gelingt, eine abgestimmte Sportstättenbedarfsplanung auf den Weg zu bringen, macht auch ein Sanierungsprogramm mehr Sinn.

Bei den letzten Beratungen zum Haushalt für das Jahr 2015 führte der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Herr Dr. Stegner, aus – ich zitiere aus dem Plenarprotokoll vom Dezember 2014 - „Zwei Millionen Euro sind für den Erhalt der Sportstätten und Schwimmbäder vorgesehen. Auch hier ist uns bewusst, dass der Bedarf noch größer ist. Wir wollen aber im Rahmen unserer Möglichkeiten das Mögliche tun.“ Ich erwidere gern an dieser Stelle - Herr Dr. Stegner: Mit dem Beschluss eines Haushaltes geht es auch immer um eine politische Prioritätensetzung.

Im Umkehrschluss bedeutet dies, Ihnen ist das Thema nicht wichtig genug. Denn wenn es so wäre, wären sie unserem Vorschlag gefolgt, mindestens vier Millionen bereit zu
stellen. Und Sie hätten schon längst ein Signal für eine Verstetigung der Mittel aussenden müssen. Aber, wenn Sie schon nicht auf uns hören wollen, dann hören Sie auf die Vereine und Verbände im Sport. Dann hören Sie auf die DLRG, die ebenfalls die Schließungen von elf Bädern im Land und den maroden Zustand der noch existenten Schwimmeinrichtungen massiv kritisieren.

Dann hören Sie auf die Kommunalen Landesverbände. Herr Bülow vom Gemeindetag äußerte sich in der SHZ am 02. Juli 2015 hinsichtlich der Verstetigung sinngemäß – ich zitiere - „Wenn solch eine Unterstützung vom Land einen nachhaltigen Effekt für die Bäderlandschaft haben soll, müsste es sie jedes Jahr geben“.

Die CDU möchte mit einem Programm eine Verstetigung der Sanierungsmittel erreichen. Und in einer besonderen Notlage muss das Land seinen Kommunen helfen. Es ist jetzt zehn vor Zwölf. Deshalb müssen wir jetzt gemeinsam etwas tun!

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Max Schmachtenberg
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