Peter Lehnert

Peter Lehnert
Landtagsvizepräsident

| Nr. 365/07

zu TOP 16: Die Debatte über die Bekämpfung des Terrorismus ist dringend notwendig

Sperrfrist: Redebeginn
Es gilt das gesprochene Wort

Der Bundesverteidigungsminister hat wiederholt in der Öffentlichkeit klar gemacht, dass er die dringende Notwendigkeit einer umfassenden politischen und verfassungsrechtlichen Diskussion bei der Terrorbekämpfung sieht. Die immer komplexer werdende Bedrohungslage durch den islamistischen Terror, der auch die Menschen in unserem Land akut bedroht, erfordert von verantwortungsvollen Politikern, zu reagieren. Mit ihrem heutigen Antrag fordert die FDP Änderungen des Grundgesetzes abzulehnen, die einen erweiterten Einsatz der Bundeswehr im Innern vorsehen.

Die Debatte zu dieser Thematik beschäftigt den Bundestag seit einigen Jahren. Die damalige Rot-Grüne Mehrheit hat dabei die Auffassung vertreten, dass man die Frage der Reaktion auf eine Flugzeugentführung durch Terroristen durch ein einfaches Gesetz lösen kann und deshalb das Luftsicherheitsgesetz eingebracht und verabschiedet.

Die CDU/CSU-Fraktion war, wenn ich richtig informiert bin, schon damals der Meinung, dass es dafür einer verfassungsrechtlichen Klarstellung bedarf.

Das Bundesverfassungsgericht hat das Luftsicherheitsgesetz in dieser Form für verfassungswidrig erklärt. Es hat festgestellt, dass der Abschuss eines unbemannten Flugzeuges oder eines nur mit Terroristen besetzten Flugzeuges aus seiner Sicht möglich ist, und zwar im Rahmen der Regelung zum schweren Unglücksfall, Artikel 35 GG, dass dafür aber eine verfassungsrechtliche Klarstellung erforderlich ist, denn nach

Artikel 35 stehen nur polizeiliche Mittel zur Verfügung. Das Bundesverfassungsgericht hat ferner festgestellt, dass in diesem Fall eine Abwägung Leben gegen Leben nicht stattfinden kann, weil der Grundsatz des Artikels 1 GG – die Menschenwürde – sowie das Recht auf Leben dies nicht zulassen.

Das Verfassungsgericht hat ausdrücklich erklärt, dass es sich nicht zu der Frage äußert, wie sich die Rechtslage bei der „Abwehr von Angriffen, die auf die Beseitigung des Gemeinwesens und die Vernichtung der staatlichen Rechts- und Freiheitsordnung gerichtet sind“, darstellt.

Aufgrund der aktuellen Bedrohungslage durch den islamistischen Terror müssen wir uns auf Terroranschläge einstellen, deren Folgen wir uns jetzt noch gar nicht in allen Konsequenzen vorstellen können. Dieser Bedrohungslage nur mit polizeilichen Mitteln entgegentreten zu wollen, halte ich politisch für naiv oder populistisch und in Fragen der Sicherheit sogar für gefährlich. Schon die konkrete Frage des Einsatzes der ABC-Spezialkräfte der Bundeswehr, die weltweit aufgrund ihrer Kenntnisse immer wieder angefordert werden, macht die ganze Absurdität der Debatte deutlich. In fast 200 Ländern der Welt sind diese Kräfte einsetzbar, ausgerechnet in ihrem Heimatland dürften sie nur unter größten Schwierigkeiten umfassend tätig werden. Dafür haben die Menschen in unserem Land wenig Verständnis.

Zugegebenermaßen schwieriger ist die Frage des möglichen Abschusses eines in Terrorabsicht entführten Flugzeuges. Zu dieser Frage gibt es eine breit angelegte öffentliche Debatte, und das ist gut und richtig. Der Vorstoß des damaligen Verteidigungsministers Peter Struck (SPD), mit dem Luftsicherheitsgesetz die Piloten der Bundeswehr von Strafverfolgung freizustellen, wurde vom Verfassungsgericht verworfen.

Das Dilemma allerdings ist geblieben:

Soll der Verteidigungsminister oder der Abfangjägerpilot tatenlos zusehen, wie ein zur Bombe umfunktioniertes Flugzeug auf eine Stadt, ein Stadion oder eine Chemiefabrik zurast?

Es gibt Politiker, die davon überzeugt sind, dass nach dem Karlsruher Urteil nicht mehr bleibt als ein Schulterzucken. Verteidigungsminister Jung vertritt eine andere Auffassung und verweist auf ein Recht des übergesetzlichen Notstands. Das ist nirgendwo ausdrücklich formuliert, nur der „rechtfertigende Notstand“ im Paragraphen 34 des STGB greift den Gedanken unter sehr engen Voraussetzungen auf. Gleichwohl wird in der juristischen Diskussion ebenso wie in einigen höchst richterlichen Urteilen anerkannt, dass es Dilemma-Situationen geben kann, in denen ein an sich strafbares Handeln moralisch gerechtfertigt ist. Das Verfassungsgericht weist in seinem Urteil auf diese Debatten ausdrücklich hin.

Für mich stellt sich außerdem die Frage der ethischen Verantwortung solcher Entscheidungen. Mit großem Interesse habe ich dazu die Ausführungen von Theologen vor einigen Tagen im Hamburger Abendblatt zur Kenntnis genommen. Der frühere Hauptpastor der St.-Michaelis-Kirche, Helge Adolphsen, hält den Abschuss von Flugzeugen, die als Terrorwaffe missbraucht werden, zur Schadensbegrenzung oder Schadensverhütung, aus ethischer Sicht grundsätzlich für erlaubt.

Auch der katholische Theologe Gerhart Beestermöller hält eine solche Maßnahme für ethisch vertretbar als einzige Möglichkeit, die Gefahr zu beseitigen, so der Vize-Direktor des Hamburger Instituts für Theologie und Frieden.

Ich halte es für sachgerecht, die derzeit auf Bundesebene geführte Debatte weiter aktiv zu begleiten und den sich daraus ergebenden Gesetzesinitiativen vorurteilsfrei entgegenzusehen.

Ich beantrage die Überweisung in den Innen- und Rechtsausschuss.

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