| Nr. 427/16
zu TOP 16: Verfassungsänderung stärkt die richterliche Unabhängigkeit
Seit 2008 haben wir in Schleswig-Holstein ein eigenes Landesverfassungsgericht. Und seit 2008 hat dieses Gericht bereits tiefgreifende Entscheidungen getroffen. Teilweise haben diese auch in der juristischen Fachwelt zu deutlichen Kontroversen geführt. Aber das Wesen eines Gerichts ist ja gerade seine Unabhängigkeit.
Insbesondere bei einem Verfassungsgericht, dessen Aufgabe es ist, die Rechtmäßigkeit des Handelns von Regierung und Parlament zu kontrollieren, muss deshalb die Unabhängigkeit in einem besonders hohen Maße garantiert werden.
Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir die Unabhängigkeit dieses Gerichts
weiter stärken. Ich freue mich, dass über die Fraktionsgrenzen hinweg ein so großer Konsens im Landtag gefunden wurde.
Um die Unabhängigkeit des Landesverfassungsgerichts weiter zu stärken, schlagen wir vor: Anstatt einer sechsjährigen Amtszeit mit einer einmaligen Wiederwahlmöglichkeit soll eine zwölfjährige Amtszeit ohne Wiederwahlmöglichkeit eingeführt werden. So ist auch die Regelung beim Bundesverfassungsgericht. Es ist auch richtig, dass wir die Amtszeit der amtierenden Richter auf zwölf Jahre begrenzen. Andernfalls wären durch die neunjährige Amtszeit der ersten Wahlperiode eine Gesamtzeit von 15 Jahre möglich.
Für einen gewählten Richter besteht somit von Vornherein keine Abhängigkeit mehr von politischen Mehrheiten für eine Wiederwahl.
Weiterhin wollen wir die Rolle der persönlichen Stellvertreter stärken, indem
diese bei Ausscheiden des Mitglieds, das sie vertreten, automatisch auf dessen Position nachrücken.
Auch hiermit verbessern wir nachhaltig die Unabhängigkeit des Gerichts. Wir freuen uns auf eine spannende Beratung im Ausschuss.
Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel