| Nr. 260/09
zu TOP 15
Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Der uns vorliegende Gesetzentwurf behandelt die Übernahme von Bestimmungen aus dem Gendiagnostikgesetz, das der Bundestag am 24. April dieses Jahres, übrigens gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen, beschlossen hat. Es handelt sich dabei um Regelungen für den öffentlichen Dienst des Bundes, die eins zu eins für den öffentlichen Dienst in Schleswig-Holstein Gültigkeit bekommen sollen.
Angesichts der Entwicklungen der Humangenomforschung hat sich für den Bundesgesetzgeber die Notwendigkeit ergeben, die Bürgerinnen und Bürger in die Lage zu versetzen, ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung auszuüben. Mit dem Bundesgesetz wird das Ziel verfolgt, die mit der Untersuchung menschlicher genetischer Eigenschaften verbundenen, möglichen Gefahren von genetischer Diskriminierung zu verhindern und gleichzeitig die Chancen des Einsatzes genetischer Untersuchungen für den einzelnen Menschen zu wahren.
Der vorgelegte Text des Gesetzentwurfs regelt ausschließlich den Bereich des öffentlichen Dienstes in unserem Bundesland. Er umfasst
• das Verbot genetischer Untersuchungen und Analysen sowie der Verwendung von Ergebnissen derartiger Untersuchungen vor und nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses,
• das Verbot genetischer Untersuchungen und Analysen im Rahmen arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen,
• reglementiert streng den Einsatz genetischer Untersuchungen und Analysen im Rahmen des Arbeitsschutzes und
• spricht ein arbeitsrechtliches Benachteiligungsverbot aus.
Insgesamt denke ich, dass hier durchaus bedeutsame Fragen im Hinblick auf die Möglichkeiten der Gendiagnostik und den öffentlichen Dienst angesprochen werden. Insofern halte ich eine vertiefte Erörterung im Innen- und Rechtsausschuss für sinnvoll und geboten.
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Max Schmachtenberg
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