Daniel Günther
Ministerpräsident

| Nr. 144/11

zu TOP 14 und 30: Zusätzliche Studienplätze durch Aussetzung der Wehrpflicht sind nur mit Unterstützung des Bundes finanzierbar

In der Debatte um den Berichtsantrag der CDU-Landtagsfraktion im Umgang mit dem Mehrbedarf von Studienanfängerplätzen durch die Aussetzung der Wehrpflicht erklärt der hochschulpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Daniel Günther:

„Die vom Bund getroffene Entscheidung, die Wehrpflicht auszusetzen, führt zu einem deutlichen Anstieg der Studienanfängerzahlen in diesem und auch in den folgenden Jahren. Bundesweit gehen wir von 45.000 bis 59.000 zusätzlichen Studienanfängern in den Jahren 2011 bis 2015 aus, je nach Inanspruchnahme der von der Bundesregierung vorgesehenen Freiwilligendienste. Dies bedeutet Mehrbelastungen in Höhe von 1,2 bis 1,5 Mrd. € bis 2018. Auf Schleswig-Holstein bezogen sind dies 32,8 Mio. € für 1.263 zusätzliche Studienanfänger. Diese zusätzlichen Lasten kann Schleswig-Holstein nicht alleine tragen.

Vor diesem Hintergrund ist die grundsätzliche Verständigung bei der Wissenschaftsministerkonferenz am 21. März zu begrüßen, dass die zusätzlichen Studienanfänger im System des bestehenden Hochschulpaktes gemeinsam jeweils zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert werden.

Mit unserem Berichtsantrag bitten wir die Landesregierung darum, dem Landtag zur übernächsten Sitzung schriftlich zu berichten, wie der prognostizierte Mehrbedarf zur Verfügung gestellt werden kann und wie die genaue Lastenverteilung erfolgt.“

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Max Schmachtenberg
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