Werner Kalinka

Werner Kalinka
Senioren, Gewerkschaften, UKSH

| Nr. 358/09

zu TOP 14 und 24: ARGEn-Neuregelung ist auch eine Chance

„Die zum 31. Dezember 2010 nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes („Mischverwaltung unzulässig“) notwendige Neuregelung der Kompetenzen der Job-Center ist auch eine Chance“, so der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka in der Landtagsdebatte am 20. Nov. 2009. Auch in einer getrennten Aufgabenzuständigkeit zwischen Arbeitsvermittlung und Kommunen werde es möglich sein, leistungsfähig, bürgerfreundlich und rechtssicher zu arbeiten. „Hilfen unter einem Dach“ unter starker Einbeziehung der kommunalen Seite seien das Gebot.

Kalinka empfahl, eine ehrliche Bilanz der Arbeit der ARGEn zu ziehen. Zum Teil gebe es Frust bei den Mitarbeitern, 40%- Mitarbeiterfluktuation habe es gegeben. Eine Vielzahl von Rechtstreitigkeiten gebe es um die Auslegung der Hartz IV-Regelungen. Betroffene klagten über Anonymität, für die Bearbeitung sozialer Probleme sei nicht immer ausreichend Raum. Der SPD-Vorschlag, ein „Zentrum für Arbeit und Grundsicherung (ZAG)“ zu bilden, sei abzulehnen. Kalinka: “Eine Mammut-Behörde mit mehr als 50.000 Mitarbeitern schafft mehr Bürokratie und weniger Flexibilität“.

Die getrennte Aufgabenwahrnehmung sei im Berliner Koalitionsvertrag beschlossen. Wichtig sei, kommunale Erfahrungen und Möglichkeiten in die Gesetzgebung einzubringen. Die bestehenden Optionsmodelle würden ab 2010 nicht mehr befristet, eine Ausweitung werde aber als rechtlich schwierig eingestuft. Der Abgeordnete: „ Was ja nicht bedeutet, dass dies ausgeschlossen ist. Die CDU steht für eine Stärkung der kommunalen Kompetenz in der Arbeitsmarktpolitik.“

In der Arbeitsmarktpolitik komme es allerdings nicht nur auf Strukturen, sondern vielmehr auf Inhalte und Ergebnisse an. Mit Unterstützung der ARGEn, aber auch durch eine wachstumsorientierte Arbeitsmarktpolitik sei es im Bund und in Schleswig-Holstein gelungen, die Zahl der Arbeitlosen seit 2005 sehr deutlich zu reduzieren. Fördern und Fordern sei das Gebot, Arbeit und Leistung müssten sich lohnen. Und dies sei vorrangig nicht von Organisationsstrukturen abhängig. Sehr gute Beispiele für eine soziale Arbeitsmarktpolitik seien die Erhöhung des Schonvermögens auf 750 Euro/Jahr wie auch die Erweiterung der Hinzuverdienstmöglichkeiten, wie von der CDU-FDP Koalition beschlossen.

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