Peter Lehnert

Peter Lehnert
Landtagsvizepräsident

| Nr. 201/08

zu TOP 14: Die Sicherheitsbehörden schützen unsere Freiheit

Sperrfrist: Redebeginn
Es gilt das gesprochene Wort

Mit der Einführung des Internets ist der klassische Handtaschendiebstahl zurückgegangen, die Internetkriminalität – etwa in Form von Datenklau und Online-Betrug – aber angestiegen, und das ist wenig überraschend. Natürlich nutzen auch Terroristen diese unkontrollierte Anonymität des Internets, um sich zu vernetzen und miteinander zu kommunizieren. Mit diesen Entwicklungen müssen der Staat und seine Sicherheitsbehörden Schritt halten, wenn wir der Bedrohung in unserem Land entschlossen begegnen wollen.

Jede Tatvorbereitung hat mit Kommunikation zu tun. Deswegen ist es wichtig - auch zum Zweck der Prävention – die Kontakte von Terroristen kontrollieren zu können.

Dazu brauchen wir nicht nur die notwendige Technik und die entsprechenden Experten, die damit umzugehen wissen, sondern natürlich auch die gesetzlichen Befugnisse, um dieses Know-how auf klaren, einwandfreien rechtlichen Grundlagen anzuwenden: Nicht in Grauzonen, sondern unter eng begrenzten, durch den Gesetzgeber zu definierenden Voraussetzungen.

Wenn uns dies nicht hinreichend gelingt, laufen wir Gefahr, die Täter nicht rechtzeitig zu erkennen und geplante Terroranschläge nicht verhindern zu können.

Der Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt (BKAG E) ist inzwischen erarbeitet und innerhalb der Bundesregierung abgestimmt worden. Derzeit läuft das Beteiligungs- und Gesetzgebungsverfahren.

Der Entwurf berücksichtigt die verfassungsrechtlichen Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht in seiner jüngsten Rechtsprechung fortentwickelt hat und gewährleistet ein hohes Schutzniveau.

Regelungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung, zur Benachrichtigung und zur Kennzeichnung, Verwendung und Löschung erhobener Daten sind vorgesehen.

Durch die in diesem Entwurf aufgenommenen Ergänzungen des Bundeskriminalamtsgesetzes wird die Gefahrenabwehr im Bereich des internationalen Terrorismus deutlich verbessert.
Das BKA erhält für die Terrorismusbekämpfung erstmals die Aufgabe der Gefahrenabwehr und vor allem die hierfür benötigten erforderlichen Befugnisse. Es wird somit ebenso, wie es allgemein bei den Landespolizeibehörden bereits der Fall ist – in diesem Bereich sowohl für die Strafverfolgung als auch für die Gefahrenabwehr zuständig sein.

Damit können zukünftig praktische Hindernisse in der Aufspaltung der Kompetenz zwischen dem Bund und den Ländern vermieden werden - gerade in Fällen akuter terroristischer Bedrohung, die oftmals schnelles Handeln erfordern.

Das BKA kann dann in Fällen terroristischer Gefahren tätig werden, wenn

- eine länderübergreifende Gefahr vorliegt,
- die Zuständigkeit einer Landespolizeibehörde nicht erkennbar ist oder
- die oberste Landesbehörde um Übernahme ersucht.

Die Befugnisse der Länder bleiben von der Aufgabenwahrnehmung durch das BKA unberührt.

Zur effektiven Wahrnehmung seiner Aufgaben werden dem BKA entsprechende Befugnisse verliehen. Diese orientieren sich weitgehend an den Gefahrenabwehrbefugnissen der Bundespolizei und den Polizeien der Länder.

Das BKA muss die notwendigen klaren Rechtsgrundlagen erhalten, damit es seine Arbeit in unser aller Interesse und im Interesse des freiheitlich verfassten Rechtsstaates der Bundesrepublik Deutschland erfolgreich leisten kann.

Dazu gehören neben den polizeilichen Standardbefugnissen besondere Mittel der Datenerhebung sowie die Möglichkeit der Ausschreibung zur Polizeilichen Beobachtung und der Rasterfahndung.

In diesem Zusammenhang ist auch die so genannte Online Durchsuchung besonders hervorzuheben, weil mit dieser Befugnis eine gefährliche Lücke bei der Terrorabwehr geschlossen werden kann.

Es ist leider festzustellen, dass es nicht selten die verzerrte Darstellung gibt, dass eher die Sicherheitsbehörden eine Bedrohung für die Freiheitsrechte in unserem Land seien. Darauf zielt auch der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen.

Daher will ich hier ausdrücklich feststellen, dass die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern unsere Freiheitsrechte schützen. Der Staat – meine Damen und Herren – bedroht nicht die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger, sondern er verteidigt sie. Wir haben Vertrauen in die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen staatlichen Institutionen und danken ihnen für ihre schwere und nicht immer ungefährliche Arbeit.

Keine Freiheit ohne Sicherheit - diese Feststellung gilt unverändert und bleibt auch weiterhin eine elementare Herausforderung für unseren freiheitlichen Rechtsstaat.

Ich beantrage die Überweisung des Antrages in den zuständigen Innen- und Rechtsausschuss.

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Pressesprecher
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon: 0431/988-1440

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