| Nr. 435/07
zu TOP 14: Die Schulen in freier Trägerschaft schon 2008 entlasten
Freigabe: Redebeginn
Es gilt das gesprochene Wort.
Wir als CDU sind grundsätzlich der Auffassung, dass die freien Schulen als ein wesentlicher Baustein unseres Bildungssystems unterstützt werden müssen. Wir sind deshalb auch der Auffassung, dass die Zuschussfinanzierung der freien Schulen auf solide Füße gestellt werden muss und wir werden mit dem Koalitionspartner bis zur Verabschiedung des Haushaltes 2009/2010 beraten, wie dies am besten geschehen kann.
Die Vorschläge der Schulen in freier Trägerschaft, wie sie im Gespräch mit der CDU-Fraktion geäußert wurden, haben wir sehr wohl zur Kenntnis genommen.
Ich nenne hier den Wunsch nach Umstellung der Schülerkostensätze auf die Basis des jeweiligen Vorjahres statt der Basis von 2001, wie bereits bei den dänischen Schulen geschehen, die Anhebung des Zuschusses auf 85 % statt auf 80 % und die Umstellung des für die Gesamtschulen ermittelten Versorgungsanteil auf den Versorgungsanteil für die allgemein bildenden Schulen. Allerdings, und das muss ich auch hier deutlich sagen, würden die ersten beiden Forderungen, so die Ermittlungen des Landesrechnungshofes, jährliche Mehrausgaben von 5,6 Mio. verursachen ( auf der Basis der Schulfinanzen von 2005).
Das erklärte Ziel der CDU-Fraktion ist die Haushaltskonsolidierung. Dass wir die Ausgabe solcher Summen nicht übers Knie brechen, dürfte für alle, auch für die Betroffenen, selbstverständlich sein.
Der vorliegende Antrag fordert eine Übergangslösung. Das Ziel ist eindeutig. Die den Schulen in freier Trägerschaft drohenden Kürzungen, ausgelöst durch die Abschaffung der Sonderzahlungen für Beamtinnen und Beamten, verbunden mit dem § 122 Abs. 1 Sz 3 des Schulgesetzes, sollen zurückgenommen werden. Die derzeitigen Schülerkostensätze sollen für das Jahr 2008 fortgeschrieben werden. Bei gleich bleibenden Schülerkostensätzen und Schülerzahlen sind - so die FDP - die angesetzten Beträge im Haushaltsplan auskömmlich und kein Nachtragshaushalt für die Übergangsregelung notwendig.
Wenn es denn so einfach wäre, dann wären wir schon selbst auf die Idee gekommen.
Aber so einfach ist es nicht.
Die im Haushaltsplan 2008 vorgesehenen Zuschüsse für die laufenden Kosten - und jetzt bleiben wir mal bei den Waldorfschulen - sind um 138.000 Euro gekürzt worden. Diese Kürzungen, so berichtet das Bildungsministerium, beinhalten bereits die durch den Wegfall des Weihnachtsgeldes der Beamtinnen und Beamten festgelegte Senkung des Personalkostenanteiles an den Schülerkostensätzen auf der Basis des neuen Schulgesetzes (s. § 122 Abs. 1 Sz 3) (vergl. Antwort auf die Kleine Anfrage Dr. 16/1629).
Werden die gleichen Schülerkostensätze wie 2007 zugrunde gelegt, wie die FDP das will, müsste eine (auf der Basis der Schulfinanzen von 2005) geschätzte Mehrausgabe im Haushalt von ca. 650.000 Euro eingeplant werden, so der Landesrechnungshof bzw. das Bildungsministerium in der o. g. Antwort auf die Anfrage der Abg. Heinold. Insofern ist der Haushaltsansatz für 2008 nicht auskömmlich – hier irrt die FDP, und deshalb können wir dem Antrag heute so, wie er gestellt ist, nicht zustimmen.
Es ist uns aber durch viele Briefe der betroffenen Eltern, aber auch der Schulträger, deutlich geworden, dass die Schulen die vorgesehenen Kürzungen nicht auffangen und dass die Eltern nicht noch höher durch das Schulgeld belastet werden können. Das gebietet schon das Sonderungsverbot. Wir werden also zeitnah eine Möglichkeit finden müssen, um die Schulen in freier Trägerschaft für das Haushaltsjahr 2008 zu entlasten und deshalb bitte ich um Überweisung in den Bildungsausschuss.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel