| Nr. 305/08
zu TOP 13: Schutz des Wattenmeeres nicht als Deckmantel missbrauchen!
In seiner Rede zu TOP 13 – Den Nationalpark Wattenmeer vor Ausweitung der Ölförderung schützen – erklärte der umweltpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Axel Bernstein, unter anderem:
„Bereits zum zweiten Mal innerhalb eines halben Jahres beschäftigt sich der Landtag mit diesem Thema. Neu sind zwei inzwischen vorliegende diesbezügliche Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Diese stellen jedoch nur eine Rechtsposition dar, andere könnten die gleiche Tragfähigkeit für sich genauso in Anspruch nehmen.
Es besteht also unverändert kein Grund, die Fachaufsicht gegen die Entscheidung des zuständigen Bergamtes einzuschalten. Sollten die Inhaber der Aufsuchungserlaubnis in einem zweiten Schritt eine Betriebsplanzulassung beantragen, wäre dies der Zeitpunkt für die Umweltverträglichkeitsprüfung. Allein aus dieser Situation heraus hält die CDU-Landtagsfraktion eine Bundesratsinitiative für unnötig. Zudem ist für die Umsetzung Europäischen Rechts der Bund im Rahmen seiner Zuständigkeiten selbst zuständig. Wir halten nichts davon, den Bundesumweltminister an dieser Stelle zum Jagen zu tragen.
Für die CDU bleibt es dabei: Zusätzliche Ölfördereinrichtungen im Nationalpark Wattenmeer sind weder rechtlich zulässig noch gewünscht, weder in der Region noch bei den Fraktionen, nicht einmal bei der Ölindustrie. Dennoch sollte der Schutz des Wattenmeeres kein Deckmantel dafür sein, um eine verantwortungsvolle Nutzung heimischer Rohstoffe von vornherein unmöglich zu machen“.
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Max Schmachtenberg
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