| Nr. 376 /07
zu TOP 12: Unser Mittelstand hat gute Perspektiven
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Es gilt das gesprochene Wort
Mehr als dreiviertel aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und mehr als 80 % aller Auszubildenden in Schleswig-Holstein sind in mittelständischen Betrieben beschäftigt, die mittelständischen Unternehmen in Schleswig-Holstein tragen zu 74 % zum Umsatzsteueraufkommen bei. Diese Zahlen machen die große wirtschaftspolitische Bedeutung kleiner und mittlerer Unternehmen für den Arbeitsmarkt und den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein deutlich. Für die CDU-Landtagsfraktion gilt daher das Motto „Mittelstand im Mittelpunkt“: Unser vorrangiges Ziel ist, die mittelständischen Unternehmen in Schleswig-Holstein in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, ihnen mehr Freiraum für die unternehmerische Betätigung zu geben und neue Arbeitsplätze im Mittelstand zu schaffen. Die Große Anfrage der CDU zu den Perspektiven des Mittelstands in Schleswig-Holstein verdeutlicht, dass wir damit richtige Schwerpunkte setzen und die CDU-geführte Landesregierung bereits zahlreiche positive Weichenstellungen für den Mittelstand vorgenommen hat.
Deutlich wird dies insbesondere daran, dass die Stimmung in den mittelständischen Unternehmen sowohl nach dem IHK-Konjunkturklimaindex wie auch nach den Konjunkturumfragen der Handwerkskammern seit Mitte 2005 deutlich angestiegen ist und zum Teil mehrjährige Höchstpunkte erreicht hat. Die Betriebe haben wieder Vertrauen in die Landespolitik und spüren wirtschaftsfreundlichere Rahmenbedingungen. So verzeichnen 89 % der Handwerksbetriebe nach der jüngsten Konjunkturumfrage eine befriedigende und gute Geschäftslage, und im strukturschwachen Norden ist die Stimmung noch etwas besser.
Im Zentrum der Mittelstandsförderung steht dabei das „Zukunftsprogramm Wirtschaft“, in dem für die Jahre 2007 bis 2013 mehr als 700 Mio. Euro zur Verfügung stehen, um Zukunftsprojekte zu gestalten. Das Zukunftsprogramm Wirtschaft ist kein Energiesparprogramm, sondern ein Wirtschaftsförderungsprogramm, und bei diesem Schwerpunkt für Investitionen, Innovationen und Arbeitsplätzen soll es auch bleiben. Die Palette der Finanzierungsinstrumente wurde gerade in jüngster Zeit noch stärker auf mittelständische Betriebe ausgerichtet, etwa mit dem Ende 2005 aufgelegten Darlehensprogramm IB.KMU Direkt, das sich gezielt an kleinere etablierte Unternehmen mit einem Kreditbedarf bis 200.000 Euro wendet, die an der Hausbankenschwelle scheitern, weil Vorhaben trotz überzeugender Konzepte von den Hausbanken als zu kleinteilig angesehen werden.
Mit dem neuen Seed- und Start-up-Fonds Schleswig-Holstein werden innovative und technologieorientierte Unternehmensgründungen gefördert: Dieses bundesweit einzigartige Fonds-Konzept sieht eine Verzahnung von Wirtschaftsförderung und Technologietransfer mit nahtlosen Finanzierungsübergängen von der Ausgründung aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen über die Unternehmensgründung bis hin zur Wachstumsfinanzierung vor. Die vom Land angebotenen Finanzierungsinstrumente konnten 2006 ein hervorragendes Ergebnis erzielen: Gefördert wurden insgesamt 799 Unternehmen sowie die Schaffung und Sicherung von mehr als 23.100 Arbeitsplätzen.
Die CDU-Landtagsfraktion unterstützt die Landesregierung darin, das Finanzierungsangebot für den Mittelstand stetig anzupassen: Etwa durch einen weiteren EFRE-Risikokapital-Fonds für KMU und Existenzgründungsvorhaben insbesondere in strukturschwachen Gebieten sowie den neuen Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein, mit dem die Eigenkapitalausstattung von etablierten mittelständischen Unternehmen verbessert werden soll. Beide Programme befinden sich noch in der Abstimmung mit der EU-Kommission.
Die EU ist aufgefordert, die für Schleswig-Holstein wichtigen marktnahen Förderinstrumente wie öffentliche Darlehen, Bürgschaften und Beteiligungen uneingeschränkt flexibel zu ermöglichen. Sorge bereitet die vom Bundesfinanzministerium geplante Absenkung der Rückbürgschaftsquote des Bundes, durch die die Rahmenbedingungen für die Bürgschaftsbanken der Länder verschlechtert werden. Auf dieses Problem hatte auch die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein schon hingewiesen. Wir unterstützen Wirtschaftsminister Dietrich Austermann daher in seinem Einsatz gegenüber dem Bund, dass am bewährten System der Rückbürgschaften des Bundes auch in Zukunft in unveränderter Höhe festgehalten wird. Hier darf es nicht zu einer Benachteiligung des Mittelstandes kommen.
Die Landesregierung hat in ihrem Bericht außerdem deutlich gemacht, dass den mittelständischen Betrieben in strukturschwachen Regionen besondere Aufmerksamkeit gilt. Wir erwarten, dass in der neuen Förderperiode der für die strukturschwächeren Regionen wichtige ausgleichsorientierte Förderansatz weiterhin einen besonderen Schwerpunkt erhält. Dies beinhaltet, dass mittelständische Unternehmen in den Kreisen Dithmarschen, Nordfriesland, Ostholstein, Schleswig-Flensburg sowie in Teilen des Kreises Steinburg, der kreisfreien Städte Flensburg und Lübeck sowie der Insel Helgoland höhere Investitionszuschüsse aus der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ erhalten können.
Eine gezielte Politik für den Mittelstand beinhaltet allerdings nicht nur Finanzhilfen, sondern auch, den mittelständischen Betrieben Türen für den Technologietransfer zu öffnen. Wir wollen auch kleine und mittlere Unternehmen, die sich keine eigene Entwicklungsabteilung leisten können, in ihrer Kreativität unterstützen und ihnen den Zugang zu Innovationen erleichtern. Dafür gibt es in Schleswig-Holstein ein Netzwerk verschiedener Einrichtungen, das wir durch ein Technologietransfergesetz weiter ausbauen und den Bedürfnissen entsprechend anpassen wollen, denn das Potential bei den Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft ist bei Weitem noch nicht ausgeschöpft. Beim Stichwort Technologien ist auch das Internet zu erwähnen. Schnelle Datenautobahnen sind heute genauso wichtig für den Mittelstand wie gute Verkehrswege. Schleswig-Holstein hat als erstes Bundesland in Deutschland ein eigenes Breitbandförderprogramm aufgelegt, mit dessen Hilfe die DSL-Versorgung in Schleswig-Holstein verbessert werden kann. Ich erinnere an dieser Stelle aber noch einmal eindringlich an unseren hier im Landtag einstimmig beschlossenen Appell an die Deutsche Telekom, den DSL-Ausbau in Schleswig-Holstein zügig voranzutreiben, um Standortnachteile abzubauen. Mit Hilfe der DSL-Richtlinie gibt es jetzt außerdem Möglichkeiten, auch mit anderen privaten Anbietern weiße Flecken in der DSL-Versorgung in Schleswig-Holstein zu schließen.
Neben der Förderung von Existenzgründungen gilt es, Unternehmensübergaben von kleineren und mittleren Betrieben zu erleichtern. Untersuchungen gehen davon aus, dass in den nächsten Jahren in Schleswig-Holstein etwa 12.500 Unternehmensübertragungen in Familienunternehmen stattfinden. Hilfreich sind hier nicht nur die Finanzierungshilfen der Bürgschaftsbank, sondern wir unterstützen auch die Entlastung solcher Betriebe bei der Erbschaftssteuer, um den Betriebsübergang von einer Generation auf die Nächste nicht zu behindern. Wir appellieren an unseren Koalitionspartner in Berlin, die Erbschaftssteuer-Reform nicht weiter zu verzögern. Die Wirtschaft braucht hier Planungssicherheit.
Mehr unternehmerischer Freiraum bedeutet für uns nicht nur bessere Wirtschafts- und Finanzierungsbedingungen, sondern auch weniger Bürokratie für den Mittelstand. Mit dem neuen Landesnaturschutzgesetz, der Überarbeitung des Landeswasserrechts und des Landesbodenschutz- und Altlastengesetzes wurden bürokratische Belastungen für die Unternehmen abgebaut, ebenso durch Neuregelungen im Abfallrecht. Und wir haben durch Anhebung der Schwellenwerte im Vergaberecht dazu beigetragen, dass öffentliche Aufträge unbürokratischer und mittelstandsfreundlicher vergeben werden können. Wir begrüßen, dass die Landesregierung weiterhin alle Handlungsspielräume, die die Föderalismusreform den Ländern bietet, weitestgehend nutzen will, beispielsweise im Gaststättenrecht. Weitere Deregulierungsmöglichkeiten und die Beschleunigung von Verfahrensprozessen sollten auch durch unabhängigen Sachverstand aus Wirtschaft und Wissenschaft begleitet werden, um nicht nur bestehende Hemmnisse abzubauen, sondern um insbesondere frühzeitig bei der Verhinderung neuer Bürokratie anzusetzen.
Um Planungs- und Genehmigungszeiten für gewerbliche Investitionsvorhaben zu verkürzen, ist aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion die Neufassung des Landesplanungsgesetzes und der Landesbauordnung erforderlich. Wir erwarten vom Gesetzentwurf des Innenministeriums eine weitgehende Streichung von Regelungen und eine Verminderung der Vorschriftendichte. Die Ergebnisse einer unabhängigen Expertenkommission liefern hierfür eine gute Grundlage.
Zusammenfassend lässt sich feststellen: Der Mittelstand in Schleswig-Holstein hat gute Perspektiven. Alle Konjunkturumfragen, die Zahlen am Arbeitsmarkt, aber auch schmerzliche Konzernentscheidungen wie bei Motorola machen deutlich: Wer auf unseren Mittelstand in Schleswig-Holstein setzt, der setzt auf das richtige Pferd.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel